Österreich-Ungarische Eisenbahnen. 345 273.50, 286, 335, –, –, 247 %. – In Frankf. a. M. Ende 1882–98: 141, 152 ¾, 152/6, 155, 167, 171½, 267, 348½, 429, 414 , 378, 371¼, 443, 426, 4628/, 480, 558 fl. pro Stück; Ende 1899–1901: 248, 280, 250 %. – Beim Handel an der Börse in Berlin und Leipzig werden seit 1./7. 1893 fl. 100 = M. 170 gerechnet, vorher fl. 100 = M. 200, in Frankf. a. M. bis Ende 1898 fl. per Stück, wobei fl. 100 = M. 200, seit 1./1. 1899 aber auch in Frankf. a. M. in Prozenten, wobei fl. 100 = M. 170. Dividenden: Lit. A 1855–77: 5, 8, 8, 8.46, 9.43, 9.54, 9.92, 9.92, 10, 9.92, 9.92, 9.92, 10.11, 12.02, 12.02, 13.92, 18.09, 10, 5, 4½, 3 %0, 2½, 0 %; für 1878–1880 wurden je 10 bezw. 6 und 5 Stücke Juli-Coupons mit je einer Prior.-Oblig. von 1872 eingelöst; 1881–1901: 7, 8½, 9½,9½1,711, 71 /2, 8, 9, 10, 10, 10, 82 %7, 10, 11½, 12, 13½1, 14½, 14½, 14½, 12½, 11¼ %. Lit. B bis inkl. 1872 5 % Bauzinsen; 1873–79: 0 %; für 1880 wurden je 50 Juli-Coup. mit je einer Prior.-Oblig. eingelöst; 1881–1901: 2, 2¾, 3, 5, 4½, 5, 6, 7½, 9¼, 10, 10½, 10, 10½, 10, 11¼, 12, 13, 13, 13, 11¾, 11 %. – Genussscheine v. Aktien Lit. A 1881–1901: 23¼¼41,41½1,21¾, 21/1, 3 4, 5, 5, 5, 32 7, 5, 6½, 7, 8½, 9¼, 9½, 9½, 7½, 6 ¾ %. Zahlst. für die Div.: Berlin u. Frankf. a. M.: Disconto-Ges.; Hamburg: L. Behrens & Söhne; Leipzig: Allg. Deutsche Credit-Anstalt; München: Bayer. Vereinsbank; Wien: A. O. Boden- credit-Anstalt; Prag: Gesellschaftskasse. Zahlung der Div. in Banknoten österr. Währung. General-Direktion: Dir. Dr. H. Böhm; Berg-Dir. A. Scherks. Verwaltungsrat: Präs. Dr. J. Tragy, Vicepräs. F. Tempsky, Dr. C. Bachofen von Echt, Max Egon Fürst zu Fürstenberg, A. Ritter von Lanna, S. Beer, Dr. A. Millanich, W. Kretschmer, Dr. Carl Freiherr von Wolf-Zdekauer. 5 Csakathurn-Agramer Eisenbahn-Aktien-Gesellschaft (Csaktornya-Zagrabi vasut-részvenytarsasag) (Zagorianer Bahn) in Budapest. Gegründet: 14./5. 1885. Zweck: Bau und Betrieb der von Csakathurn über Warasdin, Budinscina und Zabok nach Agram führenden Haupt- und von Zabok nach Krapina führenden Zweigbahn. Die zu bauende Strecke von Ösakathurn bis Zapresic bei Agram einschl. der Zweigbahn beträgt 115, 605 km, während für die kurze Strecke Zapresic-Agram (ca. 11 km) auf Grund eines von der Dir, der Kgl. Ungar. Staatsbahnen unter Genehm. der Ungar. Reg. mit der K. K. priv. Südbahn geschl. Vertrags die bereits bestehende Strecke der letztgenannten Ges. Zapresic-Agram gemeinsam zu benutzen ist. Koncession: 90 Jahre, bis 30. Dez. 1976. Pachtvertrag: Der Betrieb der Eisenbahn wird von der Kgl. Ungar. Staats-Eisenbahn übernommen, wogegen dieselbe von der Eröffnung des Betriebes an auf die Dauer der Koncession eine jährliche fixe Pacht von K 480 000 = fl. 240 000 zu bezahlen, sowie die Hälfte aller etwaigen den Betrag von K 480 000 = fl. 240 000 überschreitenden Betriebsüberschüsse zu vergüten hat. Steuerfreiheit: Die Ungar. Regierung hat bewilligt: Volle Befreiung von der Steuer, welche die zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichteten Ges. und Vereine zu entrichten haben, bezw. Befreiung von der Entrichtung der Erwerbs- und Einkommensteuer, sowie der Couponsteuer für die St.-Aktien, Prior.-Aktien und Oblig. und endlich Befreiung von der Entrichtung des Couponstempels auf die Dauer von 30 Jahren, von dem Datum der Koncessionsurkunde gerechnet. Diese Steuerfreiheit hört aber nach 10 Jahren vom Datum der Koncessionsurkunde gerechnet auf, sobald der Reinertrag der Unternehmung, auch nach Aufnahme der erwähnten Steuerbeträge in die Betriebsrechnung, höher als 6 % des bewilligten Baukapitals sein wird. Rückkaufsrecht: Der Staat ist berechtigt, das Eigentums- und Besitzrecht der Bahn, falls eine Hauptlinie in derselben Richtung gebaut wird, sofort einzulösen. Als Einlösungs- preis ist während der ersten 10 Jahre das in der Koncessionsurkunde festgesetzte Bau- kapital zu zahlen; später gilt als Einlösungspreis der mit 5 % kapitalisierte Durchschnitts- ertrag der 5 besten unter den letzten 7 Jahren, jedoch darf derselbe nicht geringer sein als das in der Koncessionsurkunde festgesetzte Baukapital. Kapital: K 4 960 000 = fl. 2 480000 St.-Aktien in Stücken à K 400 u. 200 = fl. 200 u. 100 in Noten; K 7 440 000 = fl. 3 720 000 Prior.-Aktien, davon K 160 800 = fl. 80 400 getilgt Ende 1901 in Stücken à K 400 = fl. Gold 200. Die Prior.-Aktien haben vor den St.-Aktien das Vorrecht einer Div. von 5 % in Gold. Die Prior.-Aktien werden im Wege jährl. Verl. innerhalb 80 Jahren getilgt und al pari in Gold zurückbezahlt; für die ver- losten Stücke werden Genussscheine ausgegeben, welche an der Super-Div. teilnehmen. Die Tilg. der St.-Aktien kann nicht beginnen, ehe sämtliche Prior.-Aktien getilgt sind. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im ersten Halbjahr. Stimmrecht: Je 10 Aktien = 1 St., Aktien müssen 8 Tage vorher deponiert werden. Gewinn-Verteilung: Zunächst 5 % Div. u. die Amort.-Quote der Prior.-Aktien, sodann 5 % Div. und event. Amort.-Quote der St.-Aktien; vom verbleib. Überschuss 20 % Tant. an Dir., Rest gleichm. unter sämtl. Aktien und Genussscheine als Super-Div. Bilanz am 31, Dez. 1901: Aktiva: Baukapital 12 400 000, Debit. 292 171, Coup.-Einlosungs- Depot bei den kgl. ung. Staatsbahnen 6884, Sparkassen-Depot als Agioreserve 7000.