352 Ausländische Eisenbahnen. Gewinn-Verwendung: R.-F. 40 472, Tant. an V.-R. u. Dir. 52 816, Div. 976 508, Gewinnanteil der Genussscheine 1764, Überweisung an Kaiser Franz Josef-Jubiläums-F. 10 000, Vortrag auf 1902 K 359 072. Kurs: In Berlin Ende 1886–1901: 90.10, 83.10, 99.75, 108.75, 119, 113.60, 107.80, 117.75, 135 130, 135, 144.50, 144, –, –, – %. – In Leipzig Ende 1890–1901: 119.50, 114, 107.50, 122, 134, 126.50, 136, –, 141.50, –, 133, 123.25 %. – In Frankf. a. M. Ende 1886–98: fl. 177 ¼6, 16316, 196½, 216, 235½, 226½, 211;, 203, 226¾, 212, 229¾, 242, 240 pro Stück; Ende 1899–1901: 130, 133, 120 %. — Beim Handel an der Berliner und Leipziger Börse versteht sich die Notiz in Prozenten, wobei seit 1./7. 1893 fl. 100 = M. 170, vorher fl. 100 = M. 200, in Frankf. a. M. bis Ende 1898 in fl. per Stück, wobei fl. 100 = M. 200 seit 1./1. 1899 auch in Frankf. a. M. in Prozenten, wobei fl. 100 = M. 170. Usance: Der Dividendenschein ist auch nach Jahresschluss bis zur Zahlung mitzuliefern. Dividenden 1891–1901: Aktien: 7, 6½, 6, 5, 5½, 6½, 6½, 68¾, 6¾, 7, 6½ %; Genussscheine 1891–99: fl. 4, 3, 2, 0, 1, 3, 3, 3½, 3½ pro Stück; 1900–1901: K 8, 6 pro Stück. Verwaltungsrat: Präs. Dr. Mor. Ritter von Schreiner, Vice-Präs. Dr. H. Beer, D. Cahn-Speyer, F. Grünebaum, O. Wiedmann. Direktion in Graz: Direktor J. Rochlitzer, Oberinspektor L. Mohrenberg, Oberbuchhalter C. Dollmayr. Central-Bureau Wien: Sekretär J. E. Radda. Zahlstellen: Wien: Union-Bank; Berlin u. Dresden: Dresdner Bank; Frankf. a. M.: Deutsche Effecten- und Wechsel-Bank; Leipzig: Frege & Co., H. C. Plaut. Zahlung der Div. im Mai in Kronen resp. ihrem Wert. Grazer Tramway-Gesellschaft in Graz. Gegründet: Von Bernhard Kollmann auf Grund eines zwischen ihm und der Stadtgemeinde Graz am 25.2. 1878 abgeschlossenen Vertrages. Die Firmen Gebrüder Sulzbach und Bass & Herz in Frankf. a. M. übernahmen am 27./9. 1886 diese gesamte Tramwayanlage nebst Liegenschaften und verpflichteten sich durch Vertrag vom 25./9. 1886 der Stadt- gemeinde Graz gegenüber zum Ausbau drei weiterer Linien zu dem bereits bestehenden Netz. Nunmehr wurde unterm 25./7. 1887 das Unternehmen in eine Akt.-Ges. um- gewandelt. Behufs Ausdehnung ihres Netzes und behufs Einführung des elektr. Betriebes auf den bestehenden und den neu zu erbauenden Linien hat die Grazer Tramway-Ges. mit der Stadtgemeinde Graz an Stelle der oben genannten beiden Verträge einen neuen Vertrag am 23./11. 1895, genehmigt in der ausserord. Gen.-Vers. der Grazer Tramway.Ges. vom 26./1. 1896, geschlossen, durch welchen die Ges. berechtigt und verpflichtet ist, innerh. 2 Jahren nach erfolgter Genehmigung der Baupläne für die elektr. Central- anlage auf ihren sämtlichen Linien den elektr. Betrieb einzuführen; gleichzeitig hat sich die Ges. verpflichtet, innerhalb eines Zeitraumes von 14 Jahren vom 26./8. 1898 ab eine in dem vorerwähnten Vertrag mit der Stadt bezeichnete Reihe von Linien im Gesamt. ausmass von 21 km teils eingeleisig, teils zweigeleisig zu bauen, für welche Linien ihr ebenfalls die Berechtigung und Verpflichtung zum efektr. Betrieb zusteht. Ausserdem wurde der Bau einer im Vertrag nicht vorgesehenen Linie nach Gösting (4.224 kmn) übernommen und durchgeführt. Die Reg. hat die zur Einführung des elektr. Betriebes und zum Betrieb der neuen Linien nötige Genehmigung mittels Koncessionen vom 22./10. 1897 und vom 25./10. 1900 erteilt; in ersterer Koncession ist die Anerkennung der bestehenden und neu koncessionierten Linien der Ges. als Kleinbahnen im Sinne des Gesetzes über Bahnen niederer Ordnung vom 31./12. 1894 ausgesprochen und gleich- zeitig auch die Koncession zum Bau derjenigen Linien, welche die Ges. innerhalb 2 Jahren nach Genehmigung der Pläne der Centralanlage gemäss dem Vertrage mit der Gemeinde Graz zu bauen hat, und welche eine Bahnlänge von 5,495 km ausmachen. Betreffs der gemäss obigem innerh. 10½ J ahren (vom Jahre 1902 ab gerechnet) weiter zu bauenden 15,5 km Bahnlinien ist von Fall zu Fall bei der k. k. Reg. um die cession einzukommen. Die Stadtgemeinde hat das Recht, die Inangriffnahme von Rb 1½ km dieser Linien zu verlangen; dabei hat sich die Ges. der k. k. Reg. „ bereit erklärt, die in obigem mit inbegriffenen Linien nach Eggenberg und 3 (6,975 km) unabhängig von der obigen Fristbestimmung innerh. der nächsten 6 zu bauen, vorbehaltlich der erforderlichen Verständigung hierüber mit den vorständen von Graz, Eggenberg und Andritz. Von diesen beiden Linien ist die Egg berger vollständig, die Andritzer bis zur Stadtgrenze gebaut und in Betrieb. juli 1898 Die Genehmigung zum Bau der elektrischen Centralanlage erfolgte 1898 und trat die Bewilligung, da von keiner Seite Einspruch erhoben wurde, am 26. 3 93 Bfen in Rechtskraft; von diesem Tage ab läuft daher die oben erwähnte Frist von 22 g Auf Beschluss der ausserord. G.-V. vom 4./11. 1899 wurde der Betrieb der 0 bahn übernommen; am 25./10. 1900 wurde die Koncession für 4 neue Linien erteilt, de bereits in Betrieb sind. auf Nach Durchführung des ganzen Bauprogramms ist die Gesellschaft „„ Verlangen der Stadtgemeinde Graz auch späterhin noch 2 mal 6 km, einge I Linien jährige Bauperioden von je 2 km, zu bauen. Voraussetzung für den Bau solche ―