378 Ausländische Eisenbahnen. version eine 3 % ige Ergänzungsanleihe im Betrage von M. 35 000 000 zu emittieren u. für Investitionszwecke eine 3½ %ige Investitionsanleihe in der Höhe von M. 80 000 000 aufzunehmen. (Die G.-V. v. 17./5. 1900 beschloss an Stelle der 3½ % Investitionsanleihe im Nominalbetrage von M. 80 000 000 eine 4 % Investitionsanleihe im Nominalbetrage von frs. 100 000 000 = M. 81 000 000 zu begeben.) An der Ersparnis aus der Prioritäten- Konversion participiert die Regierung mit 30 % derart, dass die von ihr zu leistende jährliche Zahlung um die entsprechende Summe vermindert wird. Die Südbahn erhält vorläufig die Bewilligung, von der vorerwähnten Investitionsanleihe den Teilbetrag von M. 20 000 000 auszugeben. Dieser Teil der Anleihe dient vorwiegend zur Fundierung der schwebenden Schuld. Im Protokollar-Ubereinkommen hat die Regierung jedoch aus- drücklich zugesagt, dass sie ihre Zustimmung zur Emission von ferneren Teilbeträgen des Anlehens nicht versagen werde, wenn seitens der Ges. nachgewiesen wird, dass ein Investitionsbedarf thatsächlich vorhanden ist. Die Südbahn hat sich andererseits ver- pflichtet, alljährlich der Regierung das Programm der von ihr durchzuführenden Investition zur Genehmigung vorzulegen Die Regierung hat endlich noch ihre Zustimmung zu einer Statutenänderung der Südbahn in dem Sinne erteilt, dass die Amortisation der Xktien auch im Wege des börsenmässigen Rückkaufes erfolgen könne. Die Südbahn hat andererseits der Regierung wichtige Rechte eingeräumt. Zunächst hat sich die Südbahn- Ges. verpflichtet, der Staafsverwaltung das Péage-Recht auf den Strecken Sachsenburg- Villach-Görz und Monfalcone zu koncedieren. Ferner hat die Südbahn für zwei steierische Lokalbahnen, deren Betrieb sie jetzt schon besorgt, einen Garantiezuschuss bis zum Betrage von fl. 12 000 jährl. auf sich genommen. Es sind dieses die Linien Kapfenberg-An- Seewiesen u. Pöltschach-Gonobitz. Die Landesverwaltung von Steiermark hat sich jedoch verpflichtet. für ein eventuelles Betriebsdefizit dieser beiden Linien einzustehen. Ausser- dem hat die Südbahn noch das Zugeständnis gemacht, dass sie ähnliche Garantien, wie für die beiden genannten steirischen Bahnen, auch für andere anzuschliessende Lokalbahnen machen werde, unter der Voraussetzung, dass diese Bahnen geeignet erscheinen, dem gesellschaftlichen Hauptnetze einen Verkehrszuwachs zuzuwenden. Die Südbahn hat für den Fall des Ausbaues der Aspangbahn den Abschluss eines Frachtenkartells zugesagt. Ferner hat sie sich verpflichtet, den bestehenden Péage- vertrag auf der Strecke Solenau-Wiener-Neustadt zu lösen, sodass die Aspangbahn auch auf dieser Teilstrecke ein von der Südbahn unabhängiges Geleise bauen kann. Überdies verpflichtete sich die Südbahn, den bestehenden Betriebsvertrag bezüglich der Linie Cilli-Wöllan zu lösen, wenn die beiden im Bau befindlichen Bahnen Unz- markt-Wolfsberg und Unterdrauburg-Wöllan vollendet sein werden. Dieses Überein- kommen mit der Regierung wurde in der G.-V. vom 26./5. 1898 genehmigt. Die G.-V. vom. 30./5. 1901 nahm die in dem Erlass des österr. Finanzministeriums vom 5./3. 1901 Z. 9507 festgesetzten Bedingungen in Ansehung der Abstattung der die Betriebsjahre 1900 bis einschl. 1904 betreffenden Abschlagszahlungen auf den Kauf- schillingsrest für die Linie Wien-Triest und der dadurch bedingten Abänderung der bezüglichen Bestimmungen des in der G.-V. v. 26./5. 1898 genehmigten Übereinkommens v. 9./5. 1898 an. Nach dem Erlass wird es der Südbahn-Ges. seitens der österr. Regie- rung gestattet, die für die Betriebsjahre 1900–1904 entfallenden Raten à conto Kapital zu verrechnen und zwar unter nachstehenden Bedingungen: 1) Die Bezahlung dieser 5 Raten hat in der Weise stattzufinden, dass dieselben am Fälligkeitstage der 1. Rate, das ist 30 Tage nach Feststellung der Bilanz des Jahres 1900 seitens der G.-V. der Ges.-Aktionäre auf einmal, und zwar nach Massgabe ihrer voraus- sichtlichen Höhe mit dem auf diesen Tag bezogenen Gegenwartswert an die k. k. Staats- verwaltung abgeführt werden. Indem von der Abschlagszahlung für das Jahr 1899 per fl. 1 259 477 kr. 17 ausgegangen und für die künftigen Raten eine der voraussichtlichen Einnahmesteigerung entsprechende Erhöhung angenommen wird, wird als Gesamtsumme der obbezeichneten 5 Raten der Betrag von K 16 500 000 und als Gegenwartswert dieser 5 Raten, bezogen auf den Fälligkeitstag der 1. Rate, unter Zugrundelegung eines 4 % Zinsfusses, der Betrag von K 15 224 000 bestimmt. Mit dem Erlag dieser Summe von K 15 224 000 wird sich sohin die Restschuld der Südbahn-Ges. auf den Kaufschilling für die Linie Wien-Triest sofort auf den Betrag von K 22 545 687 h 36 und überdies nach Massgabe der sub 2 vorgesehenen Abrechnung und unter Berücksichtigung der Zinsen für die noch nicht fälligen Kaufschillingsraten noch um jenen Betrag reduzieren. der sich aus der Differenz zwischen der Summe der auf die einzelnen Jahre entfallenden thatsächlichen Abschlagszahlungen und der Erlagssumme ergeben wird. 2) Die auf die einzelnen Betriebsjahre 1900–1904 nach den thatsächlichen Betriebsergebnissen ent fallenden Abschlagszahlungen sind nach wie vor alljährlich zu ermitteln und in Eviden zu halten. Sollte sich mit Ablauf des 5. Betriebsjahres, das ist in dem Zeitpunkte der Feststellung der Bilanz für das Jahr 1904 ergeben: a) dass die Summe der einzelnen nach dem thatsächlichen Erfolge ermittelten Abschlagsraten, bezogen auf den e Zahlungstag, unter Zugrundelegung eines 4 % Zinsfusses mehr betragen würde, 3 von der Ges. geleistete Zahlung von K 15 224 000, so ist der Differenzbetrag (yvom Erlags 3 obiger K 15 224 000 an) mit 4 % jährlich aufgezinst von der Ges. als Nachtragszahlung