Russische Eisenbahnen. 397 jährlich und die garantierten Zinsen (5 %) und die Tilgungsquote für die Aktien. Aus dem Rest, welcher den eigentlichen Reingewinn bildet, erhalten die Aktionäre eine Super-Div. von Rbl. 17 pro Aktie, und was dann noch übrig bleibt, wird zu % an den Staat, zu den Aktionären überwiesen. Sollte die Gesellschaft jedoch Schulden an die Regierung aus deren Zinsgarantie haben, so wird bis zur völligen Tilgung derselben der Reingewinn in zwei Teile geteilt, von denen der eine zur Tilgung der Schulden verwandt wird, sodass nur die Hälfte des Reingewinns in obiger Weise zu repartieren ist. Aus der Super-Div. von Rbl. 17 sind event. Dotationen an den R.-F. sowie die Remunerationen für Dir. u. V.-R. zu bestreiten, falls die G.-V. solche beschliessen sollte. Dividenden 1881–1900: 4, 6, 10, 12, 11, 7, 1, 9, 9.30, 13, 14½, 11, 8, 8, 11, 2, 0, 4½, 8, 6½ Rbl. Pap.; Super-Div. pro Aktie von £ 20 ausser der garantierten Div. von 5 % in Gold. Moskau-Windau-Rybinsk Eisenbahn-Gesellschaft (früher Rybinsk-Bologoye-Eisenbahn) in St. Petersburg. Gegründet: Die Eisenbahn-Ges. wurde durch Allerhöchst am 29./1. 1869 und später am 2./6. 1872 bestätigte Statuten als Rybinsk-Bologoye-Eisenbahn konc., nahm 1895 den Namen Rybinsk Eisenbahn u. am 21./5. 1897 a. St. d. Namen Moskau-Windau-Rybinsk Eisenbahn an. Koncessionsdauer: Bis 4./6. 1955. Bahngebiet: Im Betrieb waren Ende 1899: Rybinsk-Bologoye 280 Werst, Rybinsk-Pskow 620 Werst, davon abzweigend Ssawelino-Krasny-Cholm 31 Werst, ferner die schmal- spurige Nowgorod-Bahn von Tschudowo-Staraja-Russa 157 Werst, zusammen 861 Werst; der Bau der projektierten Linie von Kreuzburg nach Tukkum ist noch nicht in Angriff genommen. Nach Vollendung dieser im Bau begriffenen oder projektierten Linien wird die Bahn eine Länge von 2058 Werst haben. In 1898 entschloss sich die Ges., die von ihr gepachtete Nowgoroder Schmalspurbahn unverzüglich in eine normalspurige umzubauen. Statutarisch ist sie hierzu erst ver- bpflichtet, wenn die Div. 12 Rbl. beträgt. Davon ausgehend, dass die Aktien pro 1896 eine Div. von 8 Rbl. netto erhielten, verpflichtet sich die Regierung, im Laufe der ersten fünf Jahre nach Umbau der Nowgorod-Bahn der Ges. jährl. soviel zuzuzahlen, als an einer Netto-Div. von 8 Rbl. fehlen sollte, jedoch keinesfalls mehr, als der Dienst des für den Umbau aufgewendeten Kapitals erfordert. Diese Zuschüsse werden à fonds perdu geleistet und unterliegen weder einer Verzinsung noch der Rückerstattung. In den nächstfolgenden fünf Jahren wird dann dieser Zuschuss auch noch geleistet, aber mit der Massgabe, dass die während des zweiten Jahrfünfts zugeschossenen Summen zu- züglich 4 % Zinsen nach Ablauf der Periode restituiert werden, zu welchem Zwecke die Ges. für eigene Rechnung eine Obligationsanleihe aufzunehmen hat. Nach Koncessionierung der erwähnten Bahnbauten wird die Ges. fast den ganzen Nordwesten Russlands mit ihren Linien beherrschen und dementsprechend die Firma „Gesellschaft der Nordwest- bahnen annehmen. Am 28. Nov. 1899 erwarb die Ges. die Zarskoe-Selo-Eisenbahn mit Wirkung vom 2. Jan. 1900. Sie zahlte den Aktionären für jede Aktie einschliesslich 1899er Div. Rbl. 180 in bar zuzügl. 5 % Zs. für die Zeit vom 28. Nov. 1899 bis 2. Jan. 1900. Ausserdem beschloss die Ges. den Bau der Linie vom Dno (Station der Bologoye-Pskow- linie) nach Zarskoe-Selo; die neue Linie Dno-Zarskoe ist ca. 210 Werst lang und stellt das letzte Glied der grossen Hauptlinie St. Petersburg-Witebsk dar, welch letztere inner- halb 4 Jahren vom 28. Nov. 1899 ab dem Verkehr übergeben werden muss. Gleichzeitig wird die Zarskoe-Selo-Bahn auf die in Russland übliche Spurweite ausgebaut, ebenso der Bahnhof und die Warenstation in St. Petersburg. Das für diese letzteren Bauten und Arbeiten erforderliche Kapital ist auf Rbl. 19 000 000 veranschlagt und wird ebenso wie die durch den Erwerb der Zarskoe-Selo-Bahn entstandenen Kosten durch Ausgabe von staatlich garantierten Oblig. aufgebracht werden. Die Regierung gewährt hierbei der Ges. für die ersten 6 Jahre nach Eröffnung des Betriebs auf der Strecke Petersburg- Witebsk eine Subsidie in folg. Weise: Der Dienst desjenigen Teiles des neuen Oblig.- Kapitals, welcher für den Bau der Strecke Dno-Zarskoe, für den Umbau der Zarskoe- Selo-Bahn und des Bahnhofs in St. Petersburg bestimmt ist, geht bis zum Betrage von Rbl. 425 000 voll zu Lasten der Ges. Zur Deckung des Resterfordernisses steuert die Regierung in den Jahren, wo die Div. den Betrag von Rbl. 6½ pro Aktie inkl. Coup.- Steuer nicht erreichen sollte, eine jährl. abnehmende Zahlung bei, welche im ersten Jahr den vollen Fehlbetrag an dem Erfordernis des betreffenden Oblig.-Kapitals (aber nicht über Rbl. 550 000), für das zweite Jahr 111 des Fehlbetrages (aber nicht über Rbl. 500 000), für das dritte (nicht über Rbl. 450 000), für das vierte % (nicht über Rbl. 400 000), für die letzten sechs Jahre je /11 (nicht über Rbl. 350 000) ausmachen soll. Diese Zuschüsse werden für die ersten fünf Jahre à fonds perdu, für die letzten fünf leihweise gegen 4 % Zs. gewährt. Rückkaufsrecht des Staates: Die russische Regierung hat das Recht, die Bahn vom 1. Jan 1915 ab unter folgenden Bedingungen anzukaufen; als Basis wird die mittlere Rein einnahme der fünf besten unter den letzten sieben Jahren genommen, die aber nich