MW Schweizerische Eisenbahnen. 411 dividende vor den übrigen Stammaktien zugesichert erhielten, wurden gemäss Beschl. der G.-V. v. 5. März 1890 zur Beschaffung des Kaufpreises für die angekaufte Staats- bahn Bern-Luzern verwendet. Ein Syndikat hatte die Aktien für frs. 190 pro Stück fest übernommen und legte dieselben am 10. Juni 1890 zu 99½ % (frs. 100 = M. 81) auf. Fernere 5600 Stammaktien erhielten die Aktionäre der gemäss Beschl. der G.-V. v. 29. Nov. 1890 angekauften Bahn Le Pont-Vallorbes. Prioritätsaktien haben ein Vorrecht auf 4½ % Dividende und sind bei einer Liquidation mit ihrem Nominalbetrag vor den Stammaktien einzulösen. Die Ges. hat jederzeit das Recht, die Prioritätsaktien zu kündigen und 6 Monate später mit frs. 650 einzulösen. Von den neuen Prioritätsaktien dienten 76 000 zum Umtausch der 76 000 Aktien à frs. 500 der Jura-Bern-Luzern-Bahn, restliche 28 000 wurden am 6. Febr. 1890 zu 115 % aufgelegt. Die zur Rückzahlung mit frs. 600 gekündigten 28 000 Prioritätsaktien der westschweizerischen Bahnen wurden im Umtausch als Zahlung angenommen. Genussscheine: 170 000 Stück. Dieselben berechtigen zum Bezuge des in der Gewinnvyer- teilung erwähnten Anteils. Zur Amortisierung der Genussscheine wird die Ges. ab 1896 entweder einen Amortisationsfonds bilden und diesem jährlich mindestens frs. 50 000 zuweisen oder diese Summe zum freihändigen Rückkauf verwenden. Die Ges. hat auch jederzeit das Recht, mit 6monatiger Frist zu kündigen, in diesem Falle hat sie die Genussscheine mit dem 25fachen durchschnittlichen Jahresertrag der der Kündigung vorhergegangenen 5 Jahre, mindestens aber mit frs. 50 pro Stück einzulösen. 3½ % garantierte Anleihe von 1889 der ehemaligen Jura-Bern-Luzern-Bahn. Emiss. frs. 29 000 000 lt. Beschluss vom 15. Febr. 1889 zur Konvertierung bezw. Einlösung der pr. 30. Sept. 1891 gekündigten 4 % Anleihe von 1881. Stücke à frs. 1000. Zinsen: 31. März, 30. Sept. Tilgung: Rückzahlung kann ab 30. Sept. 1906 nach 6 monat. Kündigung seitens der Schuldnerin sowohl als der Inhaber der Obligationen verlangt werden. Coup.-Verj.: 5 J. n. F. Sicherheit: I. Hypothek auf Strecke Zollikofen-Biel-Neuenstadt, Biel-Deléemont, Basel-Pruntrut-Delle, Sonceboz-Chaux de Fonds, Lyss-Fraeschels und über- dies vom Staate Bern lt. Beschluss vom 22. Febr. 1889 garantiert. Übernommen von der Kantonalbank in Bern und Bank für Handel und Industrie; aufgelegt zur Konversion am 25. März bis 13. April 1889 in Frankfurt a. M. bei der Filiale der Bank für Handel und Industrie und Dreyfus-Jeidels. Beim Umtausch erhielten die alten Obligationen 1 % Zinsdifferenz und ¾ % als Prämie = frs. 20 vergütet. Zahlstellen: (In Deutsch- land zum ungefähren Wechselkurs, mindestens aber M. 80 für frs. 100) Frankfurt a. M., Darmstadt u. Berlin: Bank f. Handel u. Ind.; Bern: Kantonalbank f. Bern: ferner in Basel, Freiburg, Genf, Lausanne, Neuenburg, Zürich. Kurs Ende 1889–1901: 98.80, 97.30, 94.50, 98.90, 99.90, 102.70, 103, 102.40, 100.60, 100.20, 96, 96.20, 99.30 %. Notiert in Frankf. a. M. 72 % Anleihe von 1889, erste Hyp. auf die Brünigbahn. frs. 5 000) 000. Stücke à frs. 1000. ZS.: 31./3., 30./9. Coup. Verj.: 5 J. n. F. Zahlst. wie vorstehende 3½ % Anleihe. 3½ % Anleihe von 1894. frs. 140 000 000 gemäss Beschluss vom 26. Juni 1894 zur Heim- zahlung der 4 % Obligationen (frs. 33 999 000 Ouest-Suisse v. 1854–65 u. Broyethalb. von 1875 und frs. 85 500 500 Suisse-Occid. 1878–92), zur Konsolidierung der schwebenden Schuld und für Vervollständigung des Netzes. Begeben bis Ende 1901 frs. 138 172 500. Stücke datiert 1. Okt. 1894 à frs. 500. Zinsen: 1. April, 1. Okt. Tilgung: Spätestens 31. Dez. 1957; die Gesellschaft ist aber berechtigt, das Anlehen ab 1. Jan. 1904 jeder- zeit mit 3monat. Kündigung ganz oder teilweise zurückzuzahlen. Specialsicherheit: Eintrag zur I. Stelle auf folgende Linien nebst zugehörigem Material und Accessorien: Genf- Lausanne- St. Maurice, Renens-Yverdon-Vaumarcus inkl. Ver bindungsgeleise Morges- „ Lausanne-Singine, Palézieux-Fraeschels und Yverdon- Freiburg, Gesamtlänge 359 km. In denjenigen Kantonen, zu deren Gunsten ein Heimfallsrecht besteht, Albiz die neue Hypothek bei Verfall der betreffenden Koncessionen auf denjenigen Teil der Bahnlinien, welche mit dem erwähnten Rechte belastet sind. Zur Tilgung dieser 1 wird jährlich, erstmals 1895, eine genügende, im Minimum auf frs. 227 000 fixierte Summe in einen mit 3½ % zu verzinsenden, in Obligationen der faelksehafe zu belegenden Specialfonds eingeschüttet werden. Die Tilgung erfordert eine Summe von frs. 42 250 000. Übernommen frs. 123 000 000 von einem Bankenkonsortium zu 97.50 %, aufgelegt in der Schweiz zur Konversion und gegen bar vom 5.–15. Okt. 1894 Zzu 99 % in Frankfurt a. M. und Darmstadt auf die in der Konversion unverwendet ge- bliebenen 3½ % Oblig. vom 13.–15./10. zu 99.50 % Schweiz. Währ. umgerechnet M. 80.90 für frs. 100 = 100.62 % Frankf. Usance. Zahlst. in Berlin, Frankf. a. M. u. Darmstadt: Bank f. Handel u. Ind. zum jeweiligen Kurs für Schweizer Sichtwechsel. Kurs Ende 1894–1901: 11017 60, 102, 102, 101, 99.40, 96.50, 93.80, 100 %. Notiert in Frankf. a. M. 3½ % Anleihe von 1898. frs. 60 000000 gemäss Beschluss vom 27. Mai 1898 zum Zwecke der Beschaffung der nötigen Mittel zur Ausführung der Schweizerischen und Italienischen Koncessjonen für den Durchstich des Simplon- -Tunnels und die Herstellung der Linie von Brieg nach Isella. Begeben bis Ende 1901: frs. 30 500 000. Stücke à frs. 1000. Zs.: 1./4., 1. 10. Tilg.: Vom 1./10. 1908 ab mittels 50jährl. Verl. nach einem Amortisations- plan; vom 1./10. 1908 ab auch Ver stärkung und Totalkündigung zulässig. Sicherheit: Die Schweizerische Eidgenossenschaft hat die Garantie für Verzinsung Aund Rückzahlung