aeeee 4 Kolonial-Gesellschaften. Stadt Berlin v. 22./11. 1890 (S. 433 ff.) veröffentlicht. Infolge des zwischen den Reicliskanzler u. der Deutsch-Ostafrik. Ges. am 15./11. 1902 abgeschlossenen Vertrages, welcher jedoch noch der Zustimm. des Bundesrates u. des Reichstages bedarf, dürfte demnächef eine Konversion der Anleihe erfolgen. Zahlst.: Berlin: Mendelssohn & Co., Rob. Warschauer & Co,, Sechandlung. Die Anleihe wurde am 9./12. 1890 zu 97.50 % von den Bankhäusern der Ges. zur seichnung gestellt u. an die Berliner Börse gebracht. Kurs in Berlin Ende 1890–1902: –, –, 100, 103, 108.50, 109.50, 107.70, 107.75, 107.75, 107.20, 106.90, 108.50, 106.90 %. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Spät. Okt. Stimmrecht: Je M. 1000 = 1 St., Anteile von geringerem Gesamtbetrage als M. 1000 rebechtigen zur Abgabe einer St. Stimm- berechtigt sind jedoch nur diejenigen, die in den Anteilsbüchern eingetragen sind. Gewinn-Verteilung: Zunächst mind. 10 % zur Rücklage, bis dieselbe 15 % des Gesamt: betrages der Anteile erreicht hat; die G.-V. kann keinen geringeren Beitrag zur Rücklage und keine höhere Verteilung von Überschüssen an die Mitgl. der Ges. beschliessen, als der V.-R. vorschlägt; der Vorschlag des V.-R. muss vor der G.-V. der Aufsichtsbehörde mitgeteilt werden; sodann 5 % Div. an die Vorz.-Anteile mit der Massgabe, dass, falls in einem oder mehreren Jahren der Gewinn nicht ausreicht, um den Vorz.-Anteilen die Vorz.-Div. von 5 % zu ge- währen, der Fehlbetrag aus demjenigen Reingewinn späterer Jahre nachzuzahlen ist, welcher nach Gewährung der Vorz.-Div. von 5 % für das letzte verflossene Geschäftsjahr an die Vorz.- Anteile übrig bleibt, sodass also die St.-Anteile erst dann div.-ber. werden, wenn den Vorz.- Anteilen für alle verflossenen Geschäftsjahre die rückständige Div. voll gewährt ist. Bilanz (Berlin) am 31. Dez. 1901: Aktiva: Aussteh. u. rückst. Einzahl. abzügl. Voreinzahl. 622 250, Kassa 188 482, Effekten 146 174, unverrechn. Frachten 462, Mobil. 1, Vertrag mit der kaiserl. Reg. v. 20./11. 1890: 9 576 900, Kto versch. Beteilig. 33 900, Schiffe 65 000, Häuser in Ost- afrika 375 480, Hyp. in Deutsch-Ostafrika 38 671, Plantage Union 1 941 432, do. Kikogwe 734 183, do. Maoa 706 222, Landbesitz 2 804 349, Gen.-Vertret. in Zanzibar 2 775 860, Niederlass. Nossibé 1 858 475, Debit. (141 294 abzügl. Kredit. 137 959) 3334. – Passiva: St.-Anteile 4 128 900, Vorz.-Anteile 3 000 000, ordentl. Rücklage 178 807, Kurs-Rückl. 130 000, Versich.-Rückl. 367 696, Kto für Debit. u. lauf. Kontrakte 208 619, unbezahlte Seeversich. 2616, alte Div. 20 417, Zoll- oblig.-Schuld 9 576 900, Abschreib. 4 043 037, Reingewinn 214 184. Sa. M. 21 841 175. Verwendung des Reingewinns: Zur ordentl. Rücklage 17 689, zum Delkr.-Kto 36 381, Versich.-Rücklage 32 304, 5 % Div. auf Vorz.-Anteile 105 000, Vortrag 22 810. Dividenden: Vorz.-Anteile 1891–1901: Je 5 %; St.-Anteile 1891–99: 0 %; 1900: 2 %, 1901 0 %. Vorstand: Carl Bourjau, Komm.-Rat Alex. Lucas, Berlin. Verwaltungsrat: Vors. Carl von d. Heydt, Komm.-Rat Hugo Oppenheim, Wirkl. Geh. Rat Staatsmin. a. D. Hobrecht, Geh. Reg.-Rat Prof. Dr. Reuleaux, der Vertreter der Königl. Gen.-Dir. der Seehandlungs-Societät. Adolf Bourjau, Berlin; Amtsgerichtsrat a. D. Dilthey, Arth. Pastor. Aachen; Rittergutsbes. von Sydow-Bärfelde, Bärfelde; Aug. Neubauer, Hamburg; Oberbergrat Dr. Busse, Coblenz; Ludwig Delbrück, Berlin; Geh. Komm.-Rat Otto Andreae, Cöln: Moritz Hasenclever, Remscheid; Graf von und zu Hoensbroech, Haag b. Geldern; Gott- lieb Langen, Cöln; Dr. C. A. Martius, Dr. Max Schoeller, Joh. Jul. Warnholtz, Berlin; Finanzrat Klüpfel, Dir. der Firma Fried. Krupp, Essen; S. A. Freih. von Oppenheim, Cöln; W. vom Rath, Frankf. a. M. 0 = 80 8 5 3 Gesellschaft Süd-Kamerun in Hamburg. Gegründet: Am 8S. Dez. 1898 als Kolonialgesellschaft in Gemässheit des deutschen Reichs- gesetzes vom 15. März 1888. Zweck: Erwerbung von Grundbesitz, Eigentum und Rechten jeder Art in Westafrika, sowie die wirtschaftliche Erschliessung und Verwertung der gemachten Erwerbungen ein- schliesslich aller afrikanischen Produkte. Die Ges. ist berechtigt, alle zur Erreichung dieser Zwecke dienlich erscheinenden Handlungen und Geschäfte nach Massgabe der dafür geltenden allgemeinen Gesetze und Verordnungen vorzunehmen oder zu veranlassen. Insbesondere ist die Ges. auch berechtigt, ohne dass aus dieser Anführung einzelner Befugnisse eine Beschränkung der allgemeinen Berechtigung hergeleitet werden könnte: a) die ihr gehörigen und etwa noch zu erwerbenden Gebiete auf ihre natürlichen Hilfs- quellen jeder Art zu erforschen; b) Wege, Eisenbahnen, Kanäle, Telegraphen, Dampf- schiffverbindungen und andere Mittel für den inländischen und internationalen Verkehr selbst oder durch andere herzustellen und zu betreiben; c) die Einwanderung zu fördern. Ansiedelungen zu gründen und für nützlich erachtete Bauten und Anlagen jeder Art auszuführen; d) Landwirtschaft, Bergbau, Rhederei, sowie überhaupt gewerbliche und kaufmännische Unternehmungen jeder Art zu betreiben oder zu unterstützen; eh) ihr ge- gehöriges Eigentum und ihr zuständige Rechte an Dritte dauernd oder auf bestimmte Zeit zu veräussern und zu übertragen; f) Anleihen für die Zwecke der Ges. gegen oder ohne Sicherheit aufzunehmen; g) sich an irgend einem Unternehmen, welches mit den Zwecken der Ges. in Zusammenhang steht, zu beteiligen, sei es durch Übernahme von Aktien, Obligationen und dergleichen, durech Subsidien, Darlehen gegen oder ohne be- sondere Sicherheit oder durch andere der Ges. zweckdienlich erscheinende Mittel; h) Zweig- niederlassungen im In- und Auslande zu begründen. In Ausführung ihrer Zwecke hat die Ges. zunächst sämtliche Rechte übernommen.: welche die Kolonialabteilung des Auswärtigen Amtes auf Grund des Protokolls vom