Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. 11 zunächst aus den Erträgnissen der Mourouriésteuer, soweit es aber ausserdem erforderl. sein sollte, aus den sonst. Staatsmitteln. Über das Erträgnis der Mourouriésteuer hat die Bulg. Reg. eine besondere Rechnung zu führen und allmonatl. Auszüge derselben dem Vertreter der Obligationäre und der Banque de Paris et des Pays-Bas zuzustellen. Als weitere Sicher- stellung für die Regelmässigkeit des Dienstes hat die Banque de Paris et des Pays-Bas aus dem Erlös der Anleihe frs. 1 500 000 zurückzuhalten und dafür Effekten zu kaufen und zu verwahren und zwar zur Hälfte Stücke der gegenwärt. Anleihe, zur anderen Hälfte französ., russ. u. deutsche Staatspapiere. Im Falle die Banque de Paris et des Pays-Bas jemals 15 Tage vor dem halbjähr. Zins- u. Rückzahlungstermin der Anleihe nicht die volle für den Anlehensdienst erforderl. Summe erhalten haben sollte, ist sie ermächtigt, dieselbe ohne weiteres durch den Verkauf von Effekten aus diesem Depot zu ergänzen, welches die Bulg. Reg. sofort wieder auf den ursprüngl. effektiven Betrag von frs. 1 500 000 zu erhöhen hat. Im Interesse der Verbesserung der Wechselkurse auf das Ausland hat der Staat für die ganze Dauer der gegenwärt. Anleihe sich verpflichtet, ohne vorherige Verständigung mit dem Vertreter der Obligationäre, weder die in Kraft befindl., den Banknotenumlauf der Bulg. Nationalbank regelnden Ges. v. 27. Jan./8. Febr. 1885 und 15./27. Dez. 1891 abzuändern, noch neue Ausprägungen von Silbermünzen vorzunehmen, noch direkt oder indirekt Papiergeld (billets fiduciaires) auszugeben. Diese Bestimm. ruhen in Kriegszeiten. Die Bulg. Reg. hat sich ausserdem verpflichtet, innerh. 2 Jahre, von der gegenwärt. Anleihe ab gerechnet, ohne vorherige Zustimmung der Russ. Staatsbank und der Banque de Paris et des Pays-Bas keine weiteren Staatsschuldverschreib. oder vom Staate garant. Schuldverschreib. im Auslande zu begeben. Ein unbegebener Rest der 5 % staatl. garant. Anleihe der Agrarkassen von frs. 30 000 000 vom Jahre 1896 darf jedoch nach Ablauf von 6 Mon. nach gegenwärt. Em. verkauft werden. – Zahlst. in Deutschland: Berlin; Deutsche Bank, Mitteld. Creditbank; Frankf. a. M.: Jacob S. H. Stern, Gebr. Bethmann, Deutsche Bank, Deutsche Vereinsbank. Mitteld. Creditbank. Zahlung der Oblig. u. der Zinsscheine frei von jeder gegenwärt. u. zukünft. bulg. Steuer, Gebühr u. sonst. Abgabe in Deutschland in M. Verj. der Zinsscheine 5 J., der verl. Oblig. 20 J. (F.); verl. Oblig. werden nach Ablauf von 5 Jahren nach ihrem Rückzahlungstermin nur noch bei den Kassen des Staatsschatzes in Sofia bezahlt. Aufgelegt in Frankf. a. M. am 23./9. 1902 zu 90 %. Kurs in Frankf. a. M. Ende 1902: 92.30 %. Republik Frankreich. (Siehe Bd. I, S. 167.) 3 ½ % Französische Rente von 1894. In Umlauf am 1./1. 1902 frs. 237 388 396 Rente = frs. 6 782 525 600 Kapital lt. Gesetz v. 17./1. 1894 zur Pari-Rückzahlung bezw. Konvertierung der 4½ % Rente von 1883. Stücke eingeteilt in Stücke à frs. 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 20, 30, 50, 100, 200, 300, 500, 1000, 1500 u. 3000 jährl. Rente; Rückzahlung bezw. Konvertierung vor 16./2. 1902 nicht zulässig. Zs.: 16. Febr., 16. Mai, 16. Aug. u. 16. Nov. Zahlst,: Alle Staatskassen in Paris und den Departements. Im Juli 1902 wurde die 3½ %% Rente auf 3 % konvertiert, die Besitzer der konvert. Rententitel erhielten bis 16./11. 1902 3½ % Zs., von dieser Zeit aber nur noch 3 %, vor dem 1./1. 1911 kann die 3 % nicht gekündigt werden. Die Notierung in Paris exkl. Coup. beginnt jeweils 14 Tage vor dem Fälligkeitstermin der Coup. Kurs in Frank- furt a. M. 1894–1902: 107.20. 106, 105.90, 107.30, 104.80, 102.50, 103, 102, – %. Kaiserreich Russland. Hypotheken-Verein Finlands (Finlands Hypotheksförening) in Helsingfors. (Siehe Bd. I, S. 220.) Der Hypoth.-Verein Finlands in Helsingfors ist ein durch Allerh. Genehm. des Kaisers von Russland, Grossfürsten von Finland, v. 25./10. 1860 begründetes Institut finländ. Grund- besitzer, dessen Teilnehmer inhaltlich der Statuten des Vereins solidarisch für die Anleihen der Vereinigung haften. Der Verein ist berechtigt, Oblig. zu emittieren, u. zwar bis zu einem Gesamtbetrage, welcher zuzügl. aller übrigen Verpflichtungen des Vereins die hyp. Forder. an die Mitgl. desselben nicht übersteigt. Sicherheit für Kapital u. Zs. bieten die auf den verpfändeten Liegenschaften bestellten Hypotheken, welch erstere nur bis zur Hälfte ihres Taxwertes beliehen werden, ferner die von den Landständen des Grossfürstentums über- nommene Garantie und der R.-F. Der R.-F. soll mind. bis auf 2 % der umlaufenden Ver- pflichtungen des Vereins erhalten werden. Den Pfandbr. ist die von den Landständen Finlands ausgestellte Garantie-Urkunde aufgedruckt. Der Verein erhielt im Jahre 1879 eine Staats- Subvention von Finl. M. 500 000 welche von 1894 ab in jährl. Raten von Finl. M. 10 000 zurück- zuzahlen ist. Am 31./12. 1901 betrug der R.-F. Finl. M. 700 000, der Garantie-F. Finl. M. 936 841.76. 4½ % garantierte Anleihe von 1884. In Umlauf Ende 1901: M. 10 453 860 in Stücken à M. 405, 810, 2025, 4050. Zs.: 1./3., 1./9. Tilg.: Von 1889–1932 durch Verl. im Mai u. Nov. Per 1./3. resp. 1./9. Die noch in Umlauf befindl. unverlosten Pfandbr. sind zur Rückzahlung auf 1./3. 1903 gekündigt. Den Inhabern der gekünd. Pfandbr. wurde der Umtausch in den gleichen Nennbetrag der mit deutschem Stempel versehenen 4 % Pfandbr. von 1902 mit Zs. vom 1. 3.1903 ab innerhalb der Zeit v. 2./9.–16./9. 1902 angeboten. Zahlst.: Frankf. a. M.: Erlanger & Söhne. Gebr. Bethmann; Hamburg: Nordd. Bank; Helsingfors: Föreningsbanken i Finland. –— Kurs Ende 1891–1902: 99.50, 100.10. 100.50, 103.25, 103.25, 102.50, 101.25, 100.50, 99.50, 99.95, *