.. Amerikanische Eisenbahnen. 59 gage gesicherten Bonds, wie vorerwähnt erhaltener schriftlicher Verwarnung verabsäumt haben, die von ihr gemäss den Bedingungen der Mortgage übernommenen Verpflichtungen zu erfüllen, so kann der Treuhänder das Pfandobjekt meistbietend versteigern, und zwar als Ganzes, ausser falls die Inhaber der Majorität der durch diese Hypothek gesicherten Bonds den Treuhänder schriftlich ersuchen sollten, den Verkauf in Teilen vorzunehmen, in welchem Falle der Verkauf in solchen Teilen gemacht werden soll, wie in dem Ge- such angegeben sein mag, soweit das Gesetz es zulässt. Sollte die Zahlung eines halb- jährlichen Coupons verabsäumt werden, und ein solcher Coupon für sechs Monate un- bezahlt bleiben, so muss der Treuhänder auf schriftliches Verlangen der Inhaber einer Majorität der durch diese Hypothek gesicherten Bonds das Kapital für fällig erklären. Die Inhaber von 25 % der ausstehenden Bonds können die Leitung und Kontrolle des gerichtlichen Verfahrens durch den Treuhänder selbst übernehmen, und die Inhaber einer Majorität der ausstehenden Bonds sind berechtigt, den Treuhänder seines Amtes zu entsetzen, und einen anderen Treuhänder an seiner Stelle zu ernennen; jedoch kann solche Entsetzung, solange die Gesellschaft nicht zahlungsunfähig ist, nur mit Zu- stimmung derselben geschehen. Sollte die Bahn von ihrem Rechte Gebrauch machen, irgend einen Teil des Eigentums, welcher der gegenwärtigen Bondsemission auf Grund der Hypothek verpfändet ist, zu verkaufen, so muss der Reinertrag des Verkaufes des- selben dem Treuhänder überwi iesen werden als Baarverbesserungs- und Ausrüstungsfond (cash improvement and equipment fund), und kann sodann zum Ankauf von anderem Eigentum oder von Bonds der gegenwärtigen Emission oder für Verbesserungen oder Ausrüstung gebraucht werden, welche Käufe, Verbesserungen etc. dem Pfandrecht der Hypothek unterworfen werden. Sollte der Ertrag zum Ankauf von Bonds der gegen- wärtigen Emission verwandt werden, so sind diese dem Treuhänder zu überliefern und müssen von ihm vernichtet werden. Der Ertrag von Verkäufen der oben erwähnten Ländereien wird demselben Fond überwiesen. Tilgung: Das Kapital ist fällig am 1. Juli 1947, frühere zwangsweise Rückzahlung oder Verlosung ist ausgeschlossen. Zahl- stelle: Frankfurt a. M.: Deutsche Vereinsbank. Zahlung der Zinsen in Reichsmark zum jeweiligen ungefähren Tageskurse für Gold-Dollars. Verjährung für Zinsen und Kapital 20 Jahre n. F. Kurs Ende 1898–1902: 102, 101.50, 105.50, 104, 102.70 %. Eingeführt in Frankf. a. M. im Nov. 1898, erster Kurs am 30./11. 1898: 98. 80 %. Usance: Seit 2./1. 1899 wird beim Handel $ 1 = M. 4.20 statt M. 4.25 gerechnet. 4 % konsolidierte Mortgage Gold Bonds der Oregon Railroad & Navigation Company: Total- betrag $ 24 500 000 in Stücken à $ 1000. Davon in Umlauf am 30./6. 1902: $ 21 347 000. Zs.: 1./6., 1./12. Tilg.: Das Kapital der Bonds wird ohne vorgängige Kündig. am 1./6. 1946 fällig, vor diesem Termin ist die Ges. durch keinerlei Tilg.-Vorschrifton zu einer Zurück- ziehung der Bonds berechtigt. Zahlstellen: Berlin, Frankfurt a. M.: Deutsche Bank. Zahlung der Coupons in Deutschland zum festen Umrechnungssatze von M. 4.20 per Dollar. Kapital und Zinsen sind frei von allen gegenwärtigen oder künftigen Steuern, welche zu zahlen oder einzubehalten der Eisenbahngesellschaft etwa auferlegt werden sollten. Sicherheit: Die Bonds sind sichergestellt durch eine von der Oregon Railroad & Navigation Company am 17. August 1896 bestellte Mortgage auf ihr gesamtes gegenwärtiges und künftiges Eigentum. Nach dem Reorganisationsplan erhielten die Besitzer der 5 % kon- solidierten Mortgage Gold Bonds der früheren Oregon Railway and Navigation Company im Austausch 100 % dieser neuen Bonds. Kurs der 4 % konsolid. Mortgage Gold Bonds Ende 1896–1902: In Berlin: 79.25, 92.40, 99.10, 101, 103.75, 101.50, 100.30 %. – In Frankf. a. M.: 78.90, 92.25, 99.20, 101.40, 103.70, 101. 70, 100.70 %. – Ende 1897–1902: In Hamburg: 86.70, 93.25, 100, 101.50, –, – %. Usance: Seit 20 1. 1899 wird beim Handel $ 1 = M. 4.20 gerechnet, vorber in Berlin und Frankf. a. M. $ 1 = M. 4.25, in Hamburg $ 1 = M. 4.50. Verjährung: Die Coupons und das Kapital verjähren nach den Gesetzen des Staates Oregon nach 10 Jahren, nach den Gesetzen des Staates Washington nach 6 Jahren, nach den Gesetzen des Staates Idaho nach 5 Jahren vom Fälligkeitstage an gerechnet. Gewinn u. Verlust 1901/1902: Brutto-Einnahmen 47 500 280, Betriebsausgaben 24 189 466, Steuern 1 369 760, Netto-Einnahmen 21 941 053, hierzu Zs. im eigenen Besitz befindl. Bonds 309 562, Div. auf Aktien der Northern Securities Co. u. anderen Ges. 4 063 031, Pachtgelder u. andere Einnahmen 208 008 = total $ 26 521 655, hiervon ab Bonds-Zs. 10 450 737, Zs. auf Anleihen u. Kontokorrent-Zs. 1 497 094, Tilg.-F. 12 013, verschied. Ausgaben u. Vorschüsse an die Learenworth Kansas & Western Ry Co. 29 584, Zs. auf die Income A u. B-Bonds der Oregon Short Line Rr. Co. 28 927, 4 % Div. auf die St.- u. Vorz.-Aktien der Union Pacific Rr, Co. 8 186 634, do. auf im Umlauf befindl. Vorz.-Aktien der Oregon Rr. & Navigation Co. 654, bleibt Surplus 6 315 961, hierzu Vortrag v. 30./6. 1901 17 045 731 = total $ 23 361 692, ab Betrag für Verbesserungen, Erweiterungen u. Ausrüstungen 2 000 000, bleibt Vortrag $ 21 361 692. Bilanz am 30. Juni 1902: Aktiva: Bahnbau u. Ausrüstungen 353 809 180, Baukosten neuer Linien 1 220 313, Aktien u. Bonds im eigenen Besitz 141 494 986, Trust-F. 358 178, Er- weiterungs- u. Ausrüstungs-F. 120 085, Guth. bei Agenten u. Konduktoren 618 622, Kassa 4 886 334, Guth. bei Individuen u. Ges. 1 166 064, Material. u. Vorräte 3 635 115, Verkehrs- rechnungen 148 566, Guth. bei der Regierung f. Transporte 716 548, aufgelauf. Zs. auf im eigenen Besitz befindl. Bonds 1 325 962, aufgelauf. Div. am 1./8. 1902 zahlb. der Northern Securities Co. 549 945, Vorschüsse für den Bau neuer Linien 4 393 888, Guth. bei verschied.