Anleihen des Deutschen Reiches. 13 Grossherzogtum Oldenburg. Staatsschuld Anfang 1903: M. 57 147 141 (zum grössten Teile Eisenbahn-Schulden). –— Budget für 1903: Central- kasse: Einnahmen M. 4 490 525, Ausgaben M. 4 490 525. Landesteile: Landeskasse des Herzogtums Oldenburg: Einnahmen M. 8 841 400, Ausgaben M. 8 241 040; Eisen- bahn-Betriebskasse des Herzogtums: Einnahmen u. Ausgaben M. 9 943 665 (in der Ausgabe sind M. 2 428 515 an die Landeskasse und den Eisenbahnbau-F. abzuführende Betriebsüberschüsse enthalten); Eisenbahn- bau-F. des Herzogtums: Einnahmen M. 3 901 024 (darunter M. 2 024 649 aus Anleihe), Ausgaben M. 3 901 024; Staatsgutskapitalienkasse des Herzogtunis: Einnahmen 88 594, Ausgaben M. 88 594; Landeskultur-F. des Herzogtums: Einnahmen M. 227 100, Ausgaben M. 140 200; Landeskasse des Fürstentums Lübeck: Einnahmen M. 972 311, Ausgab. M. 815 897; Landeskasse d. Fürstentums Birkenfeld: Einnahm. M. 828 575, Ausgab. M. 668 400. Anleihen des Herzogtums (die Fürstentümer haben keine Schulden): 3½ % konsol. Anleihe von 1873. Lit. A. M. 14 465 300 in Stücken à M. 2000, 1000, 600, 500, 300, 100. Zs.: Ganzjährig 31./12. Tilg.: Die Reg. ist berechtigt, die Anleihe sowohl in ihrem Gesamtbetrage wie in Teilbeträgen mit einer Frist von mind. 3 Mon. zur Rück- zahlung zum Nennwerte zu kündigen. Zahlst.: Oldenburg: Oldenb. Landesbank. 3½ % konsol. Anleihe von 1891/93. Lit. B. M. 4 500 000 in Stücken à M. 2000, 1000, 500, 300, 100. Zs. u. Tilg. wie zu Lit. A. Zahlst.: Oldenburg: Oldenb. Landesbank, Oldenb. Spar- u. Leihbank; Frankf. a. M.: von Erlanger & Söhne. 3½ % konsol. Anleihe von 1894. Lit. C. M. 4 500 000 in Stücken wie zu Lit. B. Zs.: Ganzjährig 1./7. Tilg. wie zu Lit. A. Zahlst. wie zu Lit. B. 3 % konsol. Anleihe von 1896. Lit. D. M. 4 000 000 in Stücken à M. 2000, 1000, 500, 300, 100. Zs.: Ganzjährig 1./7. Tilg.: Die Reg. ist berechtigt, die Anleihe sowohl in ihrem Ge- samtbetrage wie in Teilbeträgen mit einer Frist von mind. 3 Mon. zur Rückzahlung zum Nenn- werte zu kündigen. Zahlst.: Oldenburg: Landesbank, Oldenb. Spar- u. Leihbank; Berlin: Deutsche Bank, C. Schlesinger-Trier & Co. Die Anleihe wurde in Berlin eingeführt 22./8. 1901 zu 89 %. Kurs Ende 1901–1902: 88.50, 88.80 %. Notiert in Berlin. 3½ % konsol. Anleihe von 1898. Lit. E. M. 6 000 000 in Stücken wie zu Lit. B. Zs.: 1./4. u. 1./10. Tilg. wie oben. Zahlst. wie zu Lit. B. 3½ % konsol. Anleihe von 1901. Lit. F. M. 1 952 100 in Stücken wie zu Lit. B. Zs.: 1.4., 1./10. Tilg. wie oben. Zahlst. wie zu Lit. B. Aufgelegt in Oldenburg 24./7. 1901 zu 97.25 % 3 % Prämien-Anleihe von 1871. Thlr. 4 800 000 = M. 14 400 000 in 120 000 Losen à Thlr. 40 = M. 120, davon noch unverlost Ende 1902: 86 032 Lose. Zs.: Ganzjährig am 1./2. Tilg.: Bis 1./11. 1930. Verlos.: Ziehung meistens nur einmal jährl. am 1./11., in den folg. Jahren aber zweimal am 1./5. u. 1./11. 1908, 1915, 1925–1930. Auszahlung: 3 Monate später; bei den am 1./8. zahlbaren Oblig. werden die Zinsen bis zum nächsten 1./2. vergütet. Haupt- gewinne: In den Jahren mit einer Ziehung Thlr. 10 000, in den Jahren mit zwei Ziehungen Thlr. 20 000 u. 10 000, 1930 aber 2 à Thlr. 20 000, Niete = Thlr. 40. 1902–1907: 1 à Thlr. 10 000, 1 à 500, 3 à 200, 5 à 100, 10 à 60, ferner in dieser 6jähr. Periode noch zus. 13 282 Lose à Thlr. 40. Zahlst.: Berlin: C. Schlesinger-Trier & Co.; Frankf. a. M.: von Erlanger & Söhne; Hamburg: Vereinsbank; Oldenburg: Oldenb. Landesbank; Wien: Wechselstuben A.-G. „Merkur“. Kurs Ende 1891–1902: In Berlin: 124.75, 127.75, 128, 126.30, 130.75, 128.50, 130, 133.20, 126.50, 128.90, 128.75, 128.90 %. – In Frankf. a. M.: 123.50, 127.60. 128.90, 126.10, 132.10, 128.25, 130.65, 132.80, 128.50, 128.30, 128.70, 129.50 %. – In Hamburg: 125.50, 127.50, 127.25, 126.25, 129, 127, 129, 133, 128, 128, 128, 128 %. – In Leipzig: 124.50, –, —. –, 132.25, 129.60, –, –, –, –, –, – %. –— Verj. der Zs. in 4 J., der gezog. Lose in 30 J. n. F. Bodencreditanstalt für das Herzogtum Oldenburg. Die Bodencreditanstalt für das Herzogtum Oldenburg ist durch Gesetz v. 14. Febr. 1883 gegründet und seit dem 1. Nov. 1883 in Wirksamkeit. Sie ist eine unter dem Staatsministerium, Departement des Innern, stehende Staatsanstalt, für deren Verbindlichkeiten das Herzogtum haftet. Ihr Zweck ist die Beförderung des Realkredits und der Bodenkultur. Sie gewährt Darlehen gegen Bestellung genügender hypothekarischer Sicherheit durch im Herzogtum belegene Grundstücke, falls nicht politische Gemeinden, sonstige Kommunalverbände oder staatlich geregelte Genossenschaften in Betracht kommen. Zur Gewinnung der Mittel für ihre Ausleihungen nimmt die Bodencreditanstalt Kapi- talien gegen Schuldverschreibungen auf. Diese werden auf Wunsch des Gläubigers entweder auf den Namen oder auf den Inhaber ausgestellt und unterliegen einer beiden Teilen frei- stehenden Kündigung mit halbjährlicher Frist. Dem Vorstande der Bodencreditanstalt steht es frei, die Unkündbarkeit des Kapitals von seiten des Gläubigers auf die nächsten 2 Jahre von der Zeit der Einzahlung an zu bedingen. In den Jahren 1900 u. 1901 sind Schuld- verschreib. ausgegeben worden, welche seitens des Inhabers unkündbar sind. Die Schuld- verschreib. dürfen in ganz Deutschland zur Anlegung von Mündelgeldern verwendet werden. 3½ % seitens des Inhabers kündbare Schuldverschreibungen. M. 3 600 000 in Stücken à M. 500, 1000, 1500, 2000. Zs.: 1. Juli. Tilg.: Sowohl seitens des Inhabers als auch seitens der Bodencreditanstalt mit halbj. Frist kündbar. Den Inhabern der 3½ % kündb. Schuld- verschreibungen wurde seitens der Bodencreditanstalt im Juli 1900 folgendes Angebot gemacht: Der Zinsfuss von 3½ % wird vom 1. Okt. 1900 an auf 4 % erhöht, die Zs. werden halbj. am 2. Jan. und 1. Juli zahlbar; dagegen verzichten die Inhaber auf das Recht der Kündigung. Die Stücke waren zur Abstempelung in der Zeit vom 18. Juli bis 18. Aug. 1900 bei der Oldenburg. Spar- und Leih-Bank sowie deren Filialen einzureichen. Abgestempelt sind: M. 3 344 500, infolge Kündigung eingelöst: M. 61 500, sodass nur noch als 3½ % Papiere: