46 Inländische Staatspapiere, Fonds etc. 3 % Westpreuss. Ritterschaftl. Pfandbriefe, Serie I. In Umlauf Weihnachten 1902: M. 14 019 100 in Stücken à M. 200, 300, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 1./1., 1./7. Kurs Ende 1895–1902: 96.50, 94.50, 93.20, 90.90, 86.20, 86, 87.50, 89.50 %. Notiert in Berlin. 3 % Westpreuss. Ritterschaftl. Pfandbriefe, Serie II. In Umlauf Weihnachten 1902: M. 2 172 700 in Stücken à M. 200, 300, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 1./1., 1./7. Kurs Ende 1895–1902: 96.50, 94.50, 92.75, 90.90, 87, 85.10, 87.50, 88.80 %. Notiert in Berlin. Neue Westpreussische Landschaft in Marienwerder. Statut genehmigt durch Allerh. E. v. 3./5. 1861, mit Nachträgen, genehmigt durch Allerh. E. v. 6./3. 1875 betr. Em. von Pfandbr. II. Serie; v. 13./12. 1882 betr. Konvert. der 4½ % Pfandbr. II. Serie; v. 24./5. 1886 betr. Konvert. der 4 % Pfandbr. II. Serie; v. 4./8. 1896 betr. Kon- vertierung der 3½ % Pfandbr. II. Serie in 3 %. Diese Konvertierung ist bis jetzt nicht erfolgt. Zweck: Die Neue Westpreuss. Landschaft ist ein Kreditinstitut für die Besitzer der von dem Verbande der Westpreuss. Landschaft ausgeschlossenen Grundstücke in den Regierungs- bezirken Marienwerder und Danzig. Dieselbe geniesst alle Rechte einer Korporation. Sie hat das Recht, zur Beleihung der Grundstücke ihrer Mitglieder Pfandbr. herauszugeben. Die Be- leihung erfolgt bis zu des Taxwertes, bei Gütern ohne Taxwert bis zur Höhe des 25 fachen Betrages des Grundsteuer-Reinertrages. Tilg. nach den statut. Bestimmungen. Zahlst. bei sämtl. Westpreuss. Landschaftskassen und in Berlin: Disconto-Ges., Mendelssohn & Co.; Frankf. a. M.: Disconto-Ges. Verj. der Zs.-Scheine 4 J. (K.), der verl. Stücke 30 J. (F.) 3½ % Neue Westpreuss. Pfandbriefe, Serie II. In Umlauf am 20./5. 1903: M. 130 948 970 in Stücken à M. 60–5000. Zs.: 1./1., 1./7. Die Konvert. der 3½ % in 3 % am 31./1. 1896 beschlossen u. durch Allerh. E. v. 4./8. 1896 genehmigt, bisher noch nicht ausgeführt. Kurs Ende 1890–1902: 96.30, 95, 96.80, 96.90, 101.80, 100.60, 100.25, 100.25, 99.60, 94.80, 94.50, 96.50, 99.10 %. Notiert Berlin. 3 % Neue Westpreuss. Pfandbriefe, Serie II. In Umlauf am 20./5. 1903: M. 9 912 300 in Stücken à M. 200, 300, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 1./1., 1./7. Kurs Ende 1895–1902: 96.50, 95, 92.75, 92, 86.30, 84, 87.50, 88.70 %. Notiert in Berlin. Bayerische Landwirthschaftsbank, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in München. Gegründet: 2./12. 1896; ins Genoss.-Reg. eingetr. 9./12. 1896. Die Thätigkeit wurde am 1.4. 1897 begonnen. Zweck: Die Genossenschaft ist berechtigt, bis zur Höhe der gegen hypoth. Sicherstellung an Mitglieder gewährten Darlehen verzinsliche Pfandbr. auszugeben. Die Regierung hat für die Bank einen Kgl. Kommissar ernannt, welcher in die Geschäfte der Bank jederzeit Einsicht nehmen kann und den Sitzungen des Vorst. u. A.-R. beiwohnt. Der Kgl. Kommissar bestätigt auf den Pfandbr. durch Unterschrift, dass ihm der Nachweis geliefert wurde über der Bank zustehende, unkündbare Hypoth.-Ausstände in mindestens gleicher Höhe des Gesamt- betrages der ausgegebenen, unkündbaren Pfandbr. Die Belehnung gegen hypoth. Sicher- heit kann bis zur Hälfte des ermittelten Wertes der zur Sicherheit bestimmten Grund- stücke erfolgen. Die Wertsermittelung geschieht nach dem von den Kgl. Ministerien genehmigten Taxreglement, auf Grund von Gutachten der sachverständigen Beamten der Bank und von aufgestellten Vertrauensmännern. Wenn der Kurs der auszugebenden Pfandbr. unter Pari steht, so bleibt es dem Ermessen des Vorst. überlassen, auf Antrag des Darlehensnehmers die Differenz zwischen dem Nennwerte und dem Kurswerte der Pfandbr. durch Gewährung barer Zusatzdarlehen auch bei erreichter Beleihungsgrenze bis zum Höchstbetrag von 5 % des Pfandbr.-Darlehens auszugleichen. Die Zusatzdarlehen werden aus den laufenden Mitteln der Bank gewährt, durch Hypoth.-Eintrag im gleichen Rang mit den Pfandbr.-Darlehen versichert und durch Amortisation oder Ratenabzahlung längstens binnen 10 J. getilgt. Die Höhe der Verzinsung der Zusatzdarlehen bleibt der Vereinbarung zwischen dem Vorst. und dem Darlehensnehmer überlassen. Kapital: Die erforderlichen Betriebsmittel werden gebildet 1) durch die Geschäftsanteile, 2) durch die vom Staate gewährten Vorschüsse und Zuschüsse, 3) durch Ausgabe von Pfandbr. u. S huldbr. (Kommunal-Oblig.). ad 1) Das Geschäftsanteile-Kto betrug Ende 1902 M. 1 371 200, die Zahl der eingetragenen Genossen am 1./1. 1903 7132 mit 13324 einbezahlten Geschäftsanteilen, welche eine Haftsumme von M. 13 324 000 darstellen. ad 2) Der Vor- schuss der Regierung betrug Ende 1897 M. 2 000 000, von denen M. 1 000 000 zinsfrei, M. 1 000 000 mit 3 % zu verzinsen sind. Durch Gesetz vom 24. Jan. 1898 ist der Bank ein weiterer, je nach Bedarf zu entnehmender, jederzeit kündbarer Staatsvorschuss von M. 3000000, zu 3 % verzinslich, gewährt worden, wovon M. 2 000 000 im Jahre 1898, die restlichen M. 1 000 000 im Jahre 1900 erhoben wurden. Ferner leistete der Staat einen nicht rückzahlbaren Spesenzuschuss bis zum Betrage von M. 60 000 für die XXIII. Finanz- beriode und einen solchen von je M. 80 000 für die XXIV., XXV. u. XXVI. Finanzperiode. Die Pfandbriefe u. Kommunal-Oblig. sind auf Grund des Artikels 32 des Gesetzes vom 9. Juni 1899, Übergangsvorschriften zum Bürgerlichen Gesetzbuche betreffend, zur An- legung von Mündelgeldern und zur Anlage von Kapitalien von Stiftungen u. Gemeinden für geeignet erklärt worden. Durch Ministerialentschliessung des Staatsministeriums des Königl. Hauses und des Aussern Nr. 2506/II vom 3./5. 1897 wurde den Pfandbriefen der