152 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. Zs.: Ganzjährig am 1./5. Verl.: Am 31./8. per 1./12., letzte Ziehung 1918. Hauptgewinn bis 1914 in den Jahren mit gerader Endzahl frs. 50 000, in denen mit ungerader Endzahl frs. 60 000, im Jahre 1915 frs. 50 000; die übrigen gezog. Lose werden mit frs. 100 ausbezahlt und zwar 1903: 1728 Lose, 1904: 1865 Lose, 1905: 1801 Lose; in den Jahren 1916–18 werden alle Lose mit frs. 100 ausbezahlt. Nieten frs. 100. Zahlst. in Deutschl. keine, in Lüttich: Stadtkasse. Kurs Ende 1891–1902: In Berlin: 82.50, 81, 81, 82, 82, 84, 84, 80.50, 83, –, –, 85 M. per Stück. – In Frankf. a. M.: 126, 124, 124, 127, 133, 132, 131, 136, 125, 136, 126, 126 %. Verj. der Coup. in 5, der verlosten Stücke in 30 J. n. F. Usance: Mangels Coup.-Bogen sind in 1875 auch die mit deutschem Stempel versehenen Stücke eingezogen und durch neue mit gleichen Nummern ersetzt, auf denen das Reichskanzleramt event. auf Antrag die Umlaufsfähigkeit kostenfrei bescheinigt; nur mit dieser Bescheinigung versehene Stücke sind lieferbar. Ostende. Ostender 25 frs.-Lose von 1858 (unverzinslich). frs. 1 000 000 in 40 000 Losen à frs. 25 (1871 in Deutschland abgest. 213 Stück). In Umlauf Ende 1902: unverlost 11 572 Lose. Verl.; 1. März und 1. Sept. pr. 4 Monate später. Tilg.: Letzte Ziehung 1. Sept. 1913. Hauptgewinn frs. 3000, in der letzten Ziehung frs. 1100; kleinster Betrag stets frs. 30. Zahlst.: Ostende: Stadt- kasse; Brüssel: Société genérale pour favoriser I'Ind. Nationale. Plan 1900–1912: In jeder Ziehung 1 à frs. 3000, 20 à 100, 500 à 30, zus. jährl. 1042 Lose mit frs. 40 000; 1913: I. Zieh.: 1 à frs. 3000, 20 à 100, 500 à 30; II. Zieh.: 1 à frs. 1100, 630 à 30. Kurs in Frankf. a. M. Ende 1891–1902: 40, 25, 32, 36, 40, 49, 50, 50, 55, 60, 65, 50 M. pro Stück. Bosnien und Hercegovina. Staatsrechtliche Verhältnisse: Die ehemals türkischen Provinzen (51 028 qkm) wurden im russisch-türkischen Kriege von Österreich-Ungarn okkupiert und gingen durch den Berliner Vertrag vom 13. Juli 1878 in die Verwaltung Osterreich-Ungarns über. Die Okku- pation wurde am 21. April 1879 von der Türkei anerkannt. Die Landesregierung befindet sich in Sarajevo und untersteht dem gemeinsamen Ministerium Osterreich-Ungarns unter verfassungsmässiger Verantwortlichkeit des letzteren. Budget: Einnahmen Ausgaben Überschuss 1895 K 28 169 980 K 28 021 440 K 148 540 1896 „ 28 827 180 „ 28 736 592 „ 90 588 1897 „ 36 331 360 „ 36 174 206 „ 157 154 1898 38 488 500 „ 38 371 640 „ 116 860 1899 39 098 500 „38 993 560 „104 940 1900 „ 41 654 881 „ 41 526 368 128 513 1901 „ 42 789 881 „ 42 591 451 „198 430 1902 „ 44 846 281 „44 582 296 „ 263 985 1903 „ 46 123 801 „ 45 849 303 „ 274 498 4 % Bosnisch-Hercegovinische Landes-Anleihe von 1895. K 24 000 000 in Stücken à K. 200, 2000, 5000, 10 000. Zs.: 1./2., 1./8. Tilg.: Innerh. längstens 60 Jahren nach einem Verl.-Plan; von 1905 ab Verstärk. u. Totalkünd. zulässig. Zahlst.: Berlin u. Frankf. a. M.: Deutsche Bank; Berlin: Dresdner Bank; Frankf. a. M.: Deutsche Vereinsbank. Zahlung der Coup. u. verl. Oblig. steuerfrei ohne jeden Abzug in Deutschland in Mark zum jeweil. Tages- kurse von kurz Wien. Aufgelegt am 10./2. 1896 zu 97.75 %. Kurs Ende 1896–1902: In Berlin: 97.30, 97.10, 94, 89.50, 86.10, 87.75, 95 %. – In Frankf. a. M.: 97.45, 96.70, 94, 90, 86, 88.10, 95 %. 4½ % Bosnisch-Hercegovinische Eisenbahn-Landes-Anleihe von 1898. Begeben auf Grund der Kaiserl. Verordn. v. 7./7. 1898 (R.-G.-Bl. Nr. 122) und des Ges.-Art. Nr. XXIV von 1898 zum Zwecke des Baues einer schmalspurigen Eisenbahn von der Station Gabela der bosnisch- hercegov. Staatsbahnen bis zur Dalmatiner Grenze und in der weiteren Fortsetzung dieses Bahnbaues in der Richtung gegen die Bocche di Cattaro für die erforderliche Teilstrecke, welche die zur Hercegovina gehörige Sutorina durchquert, endlich für eine von der erst- genannten Bahnlinie abzweigende Flügelbahn nach Trebinje und eine zweite bis zur Dal- matiner Grenze in der Richtung nach Gravosa (Ragusa) K 22 000 000 in Stücken à K 200, 1000, 2000, 5000, 10 000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Nach einem Tilg.-Plan binnen längstens 60 Jahren; in den ersten 6 Jahren durch halbjährl. zu bewirk. Rückkauf, nach Ablauf dieser 6 Jahre durch Verl. am 1./7. (erstmalig am 1./7. 1905) per 1./10.; v. 1./7. 1905 ab Verstärkung u. Totalkünd. zulässig. Sicherheit: Für die pünktl. Verzins. u. Rückzahl. dieser Anl. haftet das gesamte Landes- vermögen Bosniens u. der Hercegovina, sowie die Einkünfte derselben. Ausserdem ist die für die Verzinsung u. Amortisation dieser Eisenbahnanleihe erforderliche Annuität dadurch be- sonders sichergestellt, dass auf Grund des § 2 der oben angegebenen gesetzlichen Bestimmungen durch längstens 10 aufeinanderfolgende Jahre die zur Bestreitung der Zinsen und Amortisations- raten für dieses Anlehen, sowie die zur Deckung des eventuellen Betriebsdeficites in den ersten Jahren des Betriebes der früher erwähnten Bahn erforderliche Summe bis zur Maximal- höhe von K 1 600 000 jährlich an Bosnien und die Hercegovina aus den Zinsen der gemein- samen Aktiven der österreichisch-ungarischen Monarchie vorgestreckt wird. Diese Aktiven stehen unter Verwaltung des gemeinsamen Finanzministers. Die an Bosnien und Herce- govina aus obigen Aktiven zu gewährenden Vorschüsse sind aus deren Landeseinnahmen zu ― ―――