Königreich Schweden. 229 ihrer Teilnehmer zu gewähren haben. Als Teilnehmer hat in die Reichs-Hypothekenbank jeder in Schweden sich bildende resp. gebildete Hypoth.-Verein einzutreten. Eine Be- teiligung unter 1 000 000 Reichsthaler kann nicht gewährt werden. Als Grund-F. für die Reichs-Hypothekenbank hat der Staat durch das Reichs-Schuldentilgungscomptoir in von seiten des Inhabers unkündbaren Staats-Oblig. einen Wertbetrag von 8 000 000 Reichs- thalern überliefert, welcher im Jahre 1890 auf Kr. 30 000 000 erhöht wurde, der jedoch nur benutzt werden darf, wenn einer der beteiligten Hypoth.-Vereine seine Verpflichtungen nicht erfüllen kann. Seit der Errichtung der Reichs-Hypothekenbank darf kein schwedischer Hypoth.- oder Kreditverein, sondern nur die Reichs-Hypothekenbank Pfandbr. gegen Hypoth. im Grundbesitz für landwirtschaftliche Zwecke ausgeben. Die Reichs-Hypothekenbank ist verpflichtet, genau darauf zu achten, dass bei jeder Anleihe, welche dieselbe für die Hypoth.- Vereine zum Zwecke der Ausleihungen besorgt, dafür hinreichende Sicherheit in Landeigentum bestellt wird. Alle der Hypothekenbank beigetretenen Hypoth.-Vereine sind pro rata ihrer Beteiligung an der Bank für die Erfüllung der Verbindlichkeiten verantwortlich, welche die Bank durch Pfandbr. oder auf andere Weise übernommen hat. Als Sicherheit für diese Ver- bindlichkeiten sind zu betrachten und können zu diesem Zwecke verwendet werden: Die Verschreib. u. Sicherheiten an Landeigentum, welche die Hypoth.-Vereine für empfangene Anleihen an die Hypothekenbank abgegeben haben, ferner alle übrigen Aktiva der Bank und schliesslich der oben erwähnte. staatlicherseits gestellte Grund-F. 5 % Pfandbriefe von 1877. Kr. 50 000 000, davon begeben Kr. 17 228 700, in Umlauf Ende 1902: Kr. 13 106 600, in Stücken à Kr. 100, 500, 1000, 5000, 10 000. Zs.: 15. März, 15. Sept. Tilg.: Durch Rückkauf oder Verl. von Serie I am 1. Dez.; von Serie II am 1. Juni per 15. März resp. 15. Sept. von 1888–1927, Verstärkung nicht zulässig. Kurs Ende 1891–1902: 106, 107,50, 110, 112.25, 112.75, 112.25, 112, 110.50, 104.25, 103.50, 105, 106.50 %. Notiert Hamburg. 4 % Pfandbriefe von 1878. Kr. 120 000 000 = M. 135 000 000, davon begeben Kr. 117 543 733. in Umlauf Ende 1902: Kr. 111 141 866, in Stücken à M. 300, 600, 1500, 3000, 4500. Zs.: 30. Juni, 31. Dez. Tilg.: Durch Rückkauf oder Verl. am 31. März per 30. Juni von 1884 ab innerhalb 76 Jahren, Verstärkung nicht vorbehalten. Im Dez. 1898 wurden die Besitzer von 4 % Pfandbr. von 1878 zur Abstempelung ihrer Pfandbr. in solche von 1904 ab kündbare aufgefordert; als Höchstbetrag waren M. 24 300 000 und als Anmeldefrist der 30. Dez. 1898 bezeichnet. Die Besitzer erhielten hierbei eine Barvergütung von 3½ %. Im Okt. 1899 wurde den Inhabern der noch im Nominalbetrage von M. 75 861 600 im Umlauf befindlichen 4 % unkündbaren Pfandbr. von 1878 die Abstempelung der letzteren in „ab 30. Dez. 1904 mit sechsmonatiger Frist kündbare Pfandbriefe, die von jetzt ab sowohl im Falle der Auslosung wie später im Falle der Kündigung mit 103.50 % rückzahlbar sind- angeboten. Die planmässige Tilg. sowie die Verzinsung dieser Pfandbr. bleiben unverändert, ein Rückkauf aber darf nur unter pari erfolgen. Die Stücke waren in der Zeit vom 23. Okt. bis 2. Dez. 1899 einzureichen. Die Pfandbr. erhielten folg. Stempelaufdruck: „Ab 30. Dez. 1904 behält sich die Reichs-Hypotheken- Bank eine sechsmonatige Kündigung dieses Pfandbriefes vor. Die Rückzahlung dieses Pfand- briefes, gleichviel ob dieselbe infolge planmässiger Ausl. oder infolge von Kündigung statt- findet, wird mit 103.50 % des Nennwertes erfolgen. Von den nicht abgestempelten Pfand- briefen waren in Umlauf Ende 1902: Kr. 38 744 800. Zahlst.: Berlin: Mendelssohn & Co.; Frankf. a. M.: Gebr. Bethmann, von Erlanger & Söhne; Hamburg: Nordd. Bank. Zahlung der Coup. und verl. Stücke in Deutschland in Mark. Kurs Ende 1892–1902: In Berlin; 101.20, 101.90, 103.80, 104.90. 104.60, 105.70, 104, 100, 98.25, 100.30, – (kl. 102) %. – In Frankf. a. M.: 101, 101, 103.60, 104.80, 104.55, 105.70, 103.75, 100, 98.50, 100.30, 101.50 %. – In Hamburg: 100.80, 101, 104, 104.85, 104.80, 105.50, 104, 99.90, 98.50, 100.50, 101.80 %. – Ausserdem notiert in Hannover. 4 % Pfandbriefe von 1878, von 1904 ab kündbar. Ein Teil der obigen Anleihe. Die Stücke tragen den Aufdruck: „Ab 30. Dez. 1904 behält sich die Reichs-Hypothekenbank eine sechsmonatige Kündigung dieses Pfandbr. vor'; alles andere wie oben. In Umlauf Ende 1902: Kr. 48 381 866. Kurs Ende 1894–1902: In Berlin: 103.30, 103.30, 102.75, 102.50, 100.50, 98.30, 97.10, 99.60, 100.30 %. – In Frankf. a. M.: 103.70, 103.30, 103.30, 102.50, 100.50, – 97, 99, 100.40 %. – In Hamburg: 103.60, 103, 25, 102.70, 102.40, 100.60, 98.40, 97, 99.75, 100.25 %. 4 % Pfandbriefe von 1878, von 1904 ab zu 103½ % kündbar. Ein Teil der Anleihe von 1878. Die Stücke tragen den Aufdruck „Ab 30. Dez. 1904 behält sich die Reichs-Hypo- theken-Bank eine sechsmonat. Kündigung dieses Pfandbriefes vor. Die Rückzahlung dieses Pfandbriefes, gleichviel ob dieselbe infolge planmässiger Auslos. oder infolge von Kündigung stattfindet, wird mit 103.50 % des Nennwertes erfolgen“; alles andere wie oben. In Umlauf Ende 1902: Kr. 24 015 200. Erster Kurs in Berlin am 12./1. 1900: 100.25 %, in Frankf. a. M. 22./1.1900: 100.50 %, in Hamburg 18./1. 1900: 100.25 %. Kurs Ende 1900–1902: In Berlin: –, 100.90, 102.25 %. – In Frankf. a. M.: 98.50, 100.90, 101.80 %. – In Hamburg: 97.75, 100.60, 102.30 %. 4 % Pfandbriefe von 1879. Kr. 36 000 000, davon begeben Kr. 35 929 800, in Umlauf Ende 1902; Kr. 25 579 800, in Stücken à Kr. 360. Zs.: 1. Febr., 1. Aug. Tilg.: Durch Verl. am 2. Jan. per 1. Febr. und am 1. Juli per 1. Aug. von 1880 ab bis 1939, Verstärkung nicht vorbehalten. Zahlst.: Hamburg: Nordd. Bank. Kurs Ende 1890–1902: 100, 99, 100.70, 100.60, 103.10, 103.50, 103.50, 104.25, 103, 99, 100.50, 101.25, 103.10 %. Notiert in Hamburg u. Hannover. Pfandbriefe von 1880. Kr. 75 000 000, davon nur begeben Kr. 74 996 500; in Umlauf Ende 1902: Kr. 41 079 400 auf 4 % und Kr. 15 653 100 auf 3¾ % abgestempelt, in Stücken à Kr. 100, 400, 1000, 4000, 10 000. Zs.: 15, Jan., 15. Juli. Tilg.: Durch Verl. im Sept. per 5. Jan. des folg. Jahres von 1882 ab bis 1956; Verstärkung und Totalkündigung bei den