. Ausländische Banken, Hypotheken-Banken und Sparkassen. 255 von Banknoten darf ohne Genehmig. der Grossh. Luxemb. Staats-Reg., solange die erste Serie von frs. 40 000 000 nur ausgegeben ist, den doppelten Betrag des jeweilig eingezahlten A.-K. nicht überschreiten. Bei der Ausgabe weiterer Serien Aktien soll die Banknoten-Em. in ein- facher Progression ihren Fortgang nehmen. Der Totalbetrag der auszugebenden Banknoten darf niemals den Betrag der vorhandenen, statutenmässig diskontierten oder gekauften Wechsel und der Barvorräte der Bank übersteigen. Zur Einlösung der Noten ist stets ein hierzu ausschl. bestimmter Barvorrat an geprägten Münzen, Gold- u. Silberbarren bereit zu halten, welcher mind. einem Drittel des Betrages sämtl. in Umlauf befindl. Noten gleichkommen muss. Ferner darf die Bank Hypoth.-Geschäfte betreiben und zwar nur zur ersten Stelle. Das Kapital muss wenigstens frs. 2000 und soll höchstens die Hälfte des Wertes der Immobil. betragen, welche zum Unterpfand bestimmt werden. Industrielle Werte sind von der Hypoth.-Garantie aus- geschlossen. Gegen diese Ausleihungen ist der Bank gestattet, bis zum Betrage der von ihr dargeliehenen Kapitalien Oblig. auszugeben. Der Betrag, bis zu welchem die Bank aus eigenen Mitteln Kapitalien auf Hypoth. darzuleihen verpflichtet ist, soll den zwanzigsten Teil des ein- gezahlten A.-K. und niemals frs. 1 000 000 übersteigen. Auch ist die Bank berechtigt, Darlehen an Gemeinden, Korporationen und Syndikate auch ohne hypoth. Sicherheit zu gewähren und bis zum Betrage der denselben dargeliehenen Kapitalien Oblig. auszugeben. Der Betrag dieser Darlehen zus. mit den hypoth. Darlehen soll die festgestellten Grenzen nicht überschreiten. Die Bank ist verpflichtet, der Grossh. Staats-Reg. u. den in dem Grossherzogtum zu gründenden Vorsichts-Instituten die in das Bankgeschäft einschlagenden Angelegenheiten unentgeltlich zu besorgen, mit denselben in lauf. Rechnung zu treten und Gelder bis zum Betrage von frs. 500 000 gegen 4 % jährl. Verzinsung sowohl von denselben anzunehmen als auch ohne weitere Sicherstellung denselben darzuleihen. Kabital: frs. 25 000 000 in 100 000 Aktien à frs. 250. Die Verwalt. ist befugt, das Grund- kapital der Bank successive bis auf frs. 100 000 000 zu erhöhen. Die Gründerrechte wurden bei der letzten Em. von frs. 5 000 000 im Aug. 1900 abgelöst. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im Mai. Stimmrecht: Je 20 Aktien = 1 St.; Maxim. 20 St., ausserdem noch in Vertretung 20 St. Nur auf Namen eingetragene oder bei der Bank gegen Depotschein hinterlegte Aktien sind stimmberechtigt. Gewinn-Verteilung: Von dem 4 % des A.-K. übersteigenden Reingewinn werden jährl. mind. 10 % zum R.-F. abgeführt, bis derselbe 25 % des A.-K. beträgt. Der R.-F. ist bestimmt, den Aktien 4 % Div. zu ergänzen, wenn der Gewinn dazu nicht hinreicht, aber nur solange er dadurch nicht unter 10 % des A.-K. gebracht würde. Im Falle er zur Deckung von Verlusten in Anspruch genommen wird, fällt jede Div. über 4 % solange weg, bis der R.-F. wieder zur Höhe von 25 % des A.-K. angewachsen ist. Die Verwalt. kann den R.-F. auch noch höher anwachsen lassen. Die unter die Aktionäre zu verteilende Div. stellt die Verwalt. fest. Bilanz am 31. Dez. 1902: Aktiva: Kassa 1 663 250, Wechsel 9 989 017, Effekten 8 005 249, Lombard 14 537 538, Hypoth.-Kasse 454 676, Immobil. 812 673, Beteilig. bei auswärt. Bank- häusern 11 495 300, Debit. 28 648 735, Konto a nuovo (verschuldete, später zu verrechnende Zs. u. Kursdifferenzen) 39 208. – Passiva: A.-K. 25 000 000, Banknotenumlauf 1 625 000, Kredit. 31 443 354, Depos. 1 001 340, R.-F. 6 250 000, do. der Hypoth.-Kasse 16 967, Spec.-R.-F. 2 000 000, Delkr.-Kto für event. Verluste 1 000 000, Tratten 5 308 306, alte Div. 3930, Div. pro 1902 1 750 000, Tant. 177 251, Konto a nuovo (geschuldete Rechnungen u. Diverse) 54 396, Vortrag 15 103. Sa. frs. 75 645 647. Gewinn u. Verlust pro 1902: Wechsel 155 819, Zs., Gewinn der Filiale Metz u. St. Johann, Erträgnis der Kommanditen 1 250 319, Effekten 128 467, Report u. Lombard 231 116, Diverse u. Provis.-Gewinn 501 244, Vortrag a. 1901 32 625; zus. frs. 2 299 591. – Ab: Geschäftskosten u. Steuern 292 282, Verlust b. Abwickelung v. einem Syndikatsgeschäft 49 705, Staatssteuern in Preussen 15 250, Div. 1 750 000, vertragsm. Tant. 177 251, Saldovortrag 15 103. Total frs. 2 299 591. Kurs Ende 1880–1902: In Berlin: 144.25, 145.90, 138, 139.75, 135.50, 136.75, 140, 137.20, 140.50, 144, 149, 138.75, 143, 143, 151, 159, 160.60, 173.10, 169.40, 174.25, 160, 147.40, 144.75 %. — In Frankf. a. M.: 145 , 143 /, 137 /, 140.50, 137.25, 136, 138.75, 136.50, 140, 145, 148, 139.80, 143, 143, 150.40, 157.20. 160.70, 171.10, 170.75, 174.70, 160, 147.50, 144.50 %. – Ausserdem noch notiert in Cöln. Dividenden 1880–1902: 8½, 8½, 7½, 7, 7½, 6½, 7, 6½, 7½, 8, 8, 6½, 7¼, 68/, 8, 8½, 9, 9, 10, 10, 10, 8, 7 % Coup.-Verj.; 5 J. n. F. Direktion: Präs. Carl Simons. Dir. Carl Türk, Ad. Türk, Jos. Würth, Luxemburg: Dir. Leop. Lazard, Ad. Strack, Metz; Dir. Rud. Brach, Dir. Joh. Jul. Donner. Stellv. Dir. Henri Simons, St. Johann. Verwaltungsrat: Präs. Geh. Komm.-Rat Heinrich Stein, stellv. Präs. Baron Albert von Oppenheim, Geh. Justizrat Robert Esser, Cöln; Baron Dr. Wilh. von Erlanger, Ober-Ingelheim; Ernst Koenigs. Cöln; Tony Dutreux, Luxemburg; Konsul Wilh. Rautenstrauch, Trier; Emil Metz, auf Schloss Beggen; Carl von Metzler, Frankf. a. M.; Konsul Hans C. Leiden, Cöln; J. P. Pescatore, Luxemburg; Rob. F. Heuser, Cöln. Kommissar der Grossherz. Luxemburg. Regierung: Georg Faber. Zahlstellen: Luxemburg: Eigene Kasse; Berlin: S. Bleichröder, Delbrück Leo & Co.; Frankf. a. M.: von Erlanger & Söhne; Trier: Reverchon & Co.; Metz, St. Johann-Saarbrücken: Filiale der Bank; Cöln: J. H. Stein, A. Schaaffh. Bankverein, Sal. Oppenheim jr. & Co.; Amsterdam: Lippmann, Rosenthal & Co.; Brüssel: Banque Internationale de Brunelles. Zahlung der Div. in frs. oder M., wobei frs. 100 = M. 80 gerechnet.