Gewerkschaft. 87 Tage in Liquid. getret. Bohr-Ges. Gustavshall mit der Massgabe zu übernehmen, dass jedem Mitgl. der Bohr-Ges. Gustavshall für jeden Anteil dieser Ges. ein Kux der Gew. Hohenfels im Wege des Austausches übertragen wurde. Die Bohr-Ges. Gustavshall in Berlin war 15./11. 1893 errichtet worden mit dem Zweck, Berechtsame auf Stein- u. Kalisalze oder sonst. Mineral. zu erwerben, dieselben durch Bohrung aufzuschliessen, auszubeuten oder durch Veräusserung an andere zu verwerten, u. hatte solche Berechtsame in einigen Gemeinden des Landkreises Hildesheim erworben, die jetzt von der Gew. Hohenfels ausgebeutet werden. Die Beteilig. an der Bohr-Ges. Gustavshall war in 1000 unteilbare übertragbare Anteile zerlegt. Die Gew. Hohenfels hat ihren Sitz in Cöln und betreibt das Kali- u. Steinsalzbergwerk Hohenfels in Hohenfels bei Algermissen, Prov. Hannover, dessen Abbaugerechtsame ein Areal von circa 4 preuss. Maximalfeldern, also ca. 8 000 000 qm (gleich ca. 800 ha = ca. 3200 hannov. Morgen) umschliesst, welches in den Gemarkungen Wehmingen, Wirringen, Bolzum u. Bledeln des Landkreises Hildesheim belegen ist. Das Kalibergwerk Hohenfels, dessen Schachtbau 1897 begonnen wurde, nachdem die vorausgegang. Bohrungen das Vorhandensein wertvoller Kali- salzlager in bedeutender Mächtigkeit u. streichender Erstreckung festgestellt hatten. befindet sich seit Juni 1902 in Förderung. Der Schacht ist 610 m tief u. steht von 2 m unter Tage bis 408 m Teufe in eisernem Tübbingsausbau, von da bis zur Sohle in Mauerung. Die Kali- lager sind vom Schacht aus durch 2 Querschläge erschlossen. Ein Gutachten des Oberberg- rats a. D. H. Lohmann in Halle a. S. spricht sich über die Kalilager folgendermassen aus: „Die durchschnittl. querschlägige Mächtigkeit der Kalilager beträgt zus. 15 m. In der Streich- richtung sind sie durch Strecken auf 650 m streichende Länge ausgerichtet. Nach Norden hin ist das Fortstreichen der Kalilager in gleicher Mächtigkeit auf weitere 600 in durch Tief- bohrung nachgewiesen, nach Süden hin liegt die bisher von den Kalilagern innegehaltene Streichrichtung noch auf etwa 4 km in der Abbaugerechtsame der Gewerkschaft. Der Häuser- besitz der Gew. umfasst eine Schachthalle, ein Fördermaschinengebäude, ein Salzmühlen- gebäude, ein Kesselhaus, eine elektr. Centrale, eine Centralkondensation, ein Verwaltungs- u. Lagergebäude, ein Werkstättengebäude, ein Kasino, ein Beamtenwohnhaus, einen Wasserturm mit Bassin, sowie mehrere Schuppen u. kleinere Nebengebäude. Die Gew. hat die Konc. zur Erricht. u. zum Betrieb einer Chlorkaliumfabrik mit tägl. Verarbeit. von 4000 dz Sylvinite. Beteiligung am Kali-Syndikat. Die Gew. gehört seit 1./7. 1902 dem Kali-Syndikat an; die Beteiligungsquote für 1903 ist Gruppe 1 Gruppe II Gruppe III Gruppe IV 30.12/1000 30.12/1000 46.45/1000 32.61/1000 Die Beteilig. in Gruppe I (fabrikatorisch hergestellte konzentrierte Kalisalze) hat die Gew. zunächst für 1903 durch einen Austauschvertrag mit der Gew. Glückauf gegen entsprechend grössere Lieferungsberechtig. in Gruppe III ausgetauscht; auch über einen Teil ihrer Absatz- beteilig. in Gruppe II hat die Gew. mit der Gew. Asse und der A.-G. Salzdetfurth für die gleiche Zeitdauer Austauschverträge vereinbart. Die Gew. hat hierdurch ihren Betrieb zunächst auf die von ihr direkt aus der Grube zu fördernden Kalirohsalze u. Kalidüngesalze konzentriert. Kuxe: Anzahl derselben 1000. Kapital-Konto: Die beim Erwerb der Gerechtsame von Gustavshall von der Bohr-Ges. Gustavshall auf Kapitalkto übernomm. Passiven beliefen sich auf M. 1 270 000; die von der Gew. Hohenfels nach diesem Zeitpunkte erhobenen Zubussen belaufen sich auf insgesamt M. 3200 Pro Kux, sodass das Kapitalkto der Gew. Hohenfels gegenwärtig mit M. 4 470 000 eingestellt ist. 5 % Teilschuldverschreib. von 1903. M. 2 500 000 in 2500 Stücken à M. 1000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Von 1907 ab durch Verl. zu 103 % mit jährl. 4 %; die Ausl. hat spät. bis 30./9. jeden Jahres zu geschehen (erstmals 1906), die Zahlung der verl. Stücke geschieht 2./1. des folg. Jahaes. Vom 2./1. 1907 ab auch verstärkte Tilg. u. Gesamtkünd. zulässig. Sicherheit: Als Sicherheit für die Anleihe nebst Zs., Kosten u. Schäden ist auf den der Gew. gehör. zu Wehmingen, Landkreis Hildesheim beleg. u. im Grundbuch von Hildesheim Bd. III Blatt 92 eingetr. Grundstücken mit einer Grösse von 12 ha 99 a 67 qm nebst Gebäuden, zum Betriebe gehör. Gerätschaften, den vorhand. Schacht-, Mühlen- u. sonst. Anlagen u. allem Zubeh., namentl. auch den Maschinen, eine Sicher.-Hyp. in Höhe von M. 2 800 000 an I. Stelle auf den Namen der Dresdner Bank in Berlin eingetragen. Die Gew. hat durch Kaufvertrag weitere Grund- stücke in den Gemarkungen Wehmingen, Bolzum, Lühnde, Wätzum u. Algermissen im Land:- kreis Hildesheim mit einer Grösse von rund 10 ha erworben; die Gew. ist verpflichtet. die Sicherungs-Hyp. auch auf diesen Grundstücken an I. Stelle eintragen zu lassen. Die Gew. kann die Freilassung einzelner Pfandobjekte aus der Pfandverbindlichkeit verlangen, wenn der Kaufpreis oder ein dem durch Sachverständige festzustellenden Werte entsprech. Betrag zur Verstärk. der planmässigen Tilg. der Anleihe verwendet oder in bar oder in Teilschuld- verschreib. zu diesem Zwecke hinterlegt wird oder statt der zu entpfändenden Grundstücke andere Objekte dieser Art in gleichem Werte unbelastet in den Pfandverband hineingegeben werden u. ausserdem nach Ermessen der Dresdner Bank die volle Sicherheit für den noch nicht getilgten Rest der Anleihe durch die noch haftenden Pfandobjekte gewahrt bleibt. In Bezug auf die Sicherungs-Hyp. ist zu bemerken, dass der Kalibergbau in der Prov. Hannover auf Grund besonderer mit den Grundeigentümern abgeschlossenen Salzgewinnungsverträgen erfolgt. Solche Verträge hat die Gew. Hohenfels mit den Grundbesitzern ihres Bergbaugebietes auf die Dauer von 90 J. abgeschlossen. Das Recht der bergmänn. Ausbeutung ist auf allen dabei in Betracht kommenden Grundstücken, mit Ausnahme derjenigen, welche Eigentum des