170 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. 6 % Bulg. Staats-Hypoth.-Anleihe von 1892. Frs. 142 780 000 = M. 115 651 800 in Stücken a frs. 500, 1000, 2500, 12 500 = M. 405, 810, 2025, 10 125. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Durch Ausl. im Mai und Nov. per 1./7. resp. 1./1. innerh. spät. 33 Jahren; vom 1./1. 1898 Totalkünd. zulässig. Zahlst.: Berlin: Nationalb. für Deutschl. Der halbj. Coup. lautet auf M. 12.15 Gold. Für die pünktliche und volle Einlösung der fällig werdenden Coup. und für die Rück- zahlung der ausgelosten Oblig. haften die Eisenbahnlinien Kaspitschau-Sofia-Küstendil und Rustschuk-Varna, ferner die Häfen Varna und Bourgas, auf welche samt allem Zubehör und rollendem Material die bulgar. Regierung zu gunsten der Österreichischen Länderbank als Vertreterin der Oblig.-Inhaber eine erste Hypothek bestellt hat. Sollte die Regierung binnen sechs Monaten n. F. die verfallenen Coupons oder die verlosten Oblig. nicht bezahlen, 80 steht es den Oblig.-Inhabern frei, zu ihrer Befriedigung den Betrieb der verpfändeten Eisen- bahnlinien und Häfen selbst in die Hand zu nehmen. Falls die Regierung aber die Zahlungen durch zwei Jahre nicht leisten sollte, so sind die Oblig.-Inhaber, unbeschadet ihres Rückgriffs- rechts an die Regierung für den Ausfall berechtigt, mit dem Verkauf der genannten Eisen. bahnlinien vorzugehen und den erzielten Erlös zur Zahlung der verfallenen Coup. sowie der verlosten Oblig. und des event. noch nicht amort. Restes der Anleihe zu verwencen. Alle diese Rechte können im Namen und für Rechnung der Oblig.-Inhaber von der Österreich. Länderbank ausgeübt werden, ohne dass jedoch die letztere hierzu verpflichtet wäre. Aufgel. in Berlin 9./2. 1893: frs. 32 050 000 = M. 25 960 500 zu 92.75 %. Kurs in Berlin Ende 1893–1903: 91.60, 101.50, 85.50, 94, 94.60, 97.30, 86, 83.40, 85.90, 97.40, 94.50 %. Usance: Beim Handel an der Börse das Stück zu M. 405 gerechnet. In Berlin sind nur folg. Stücke lieferbar: Nr. 1–20 000, 20 000 Stücke à 1 Oblig., Nr. 61 551–85.650, 12 050 Stücke à 2 Oblig. Nr. 121 561–136 560, 3000 Stücke à 5 Oblig., Nr. 241 561–246 560, 200 Stücke a 25 Oblig. Verj. der Coup. in 5 J., der verlosten Stücke in 30 J. n. F. 5 % steuerfreie Bulg. Staats-Gold-Anleihe von 1902 (Bulg. Tabak-Anleihe). Lera Gold 106 000 000 = frs. 106 000 000 = Rbl. 39 750 000 = M. 85 860 000 = £ 4 197 600 = K 100912 000 = hfl. 50 880 000 in Stücken à Leva Gold 500 = frs. 500 = Rbl. 187.50 = M. 405 = £ 19.16 = K 476 = hfl. 240. Die Gesamtzahl der Oblig. beträgt 212 000, wovon 162 000 (Nr. 1–162000) in Abschnitten zu 1 Oblig. u. 50 000 (Nr. 162 000–212 000) in Abschnitten zu 5 Oblig. oder 10 000 Stücke. Die Oblig. sind in bulg. u. franz. Sprache mit russ., deutscher u. engl. Übersetzung ausgefertigt; mass- gebend ist aber allein der franz. Text. Zs. 1./14. März, 1./14. Sept. Tilg.: Vom 1./14. Sept. 1903 ab durch halbjährl. Verl. am 1./14. Febr. u. 1./14. Aug. per 1./14. März resp. 1./14. Sept. innerk. 50 Jahren; v. 1./14. Sept. 1913 ab Totalkünd. mit 3 mon. Frist zulässig. Sicherh.: Verzins. u. Tilg. der Anleihe ist sichergestellt: im allgem. durch die Einnahmen des Fürstentums Bulgarien, dessen Reg. verpflichtet ist, die für den jährl. Zs.- u. Amort.-Dienst der Anleihe erforderl. Summe in den Staatshaushalt einzustellen; und im besonderen durch die Erträgnisse der Banderollen-Tabaksteuer (Verbrauchssteuer), welche v. 1./14. Sept. 1902 ab für Rechnung der Obligationäre dieser Anleihe vereinnahmt wird, und in zweiter Linie durch die Erträgnisse der Mourouriésteuer (Tabak-Produktionssteuer), welche für den Dienst dieser Anleihe ab- zuführen sind, sobald die Eingänge aus der Banderollensteuer zur Deckung des Erfordernisses für den Halbjahresdienst nicht hinreichen sollten. Die Steuersätze und der Erhebungsmodus beider für den Dienst der Anleihe verpfändeten Tabaksteuern, sowie alle bezügl. dieser Steuern gegenwärtig in Kraft befindl. Gesetze, Reglements und Bestimmungen können ohne Zustimmung des Vertreters der Obligationäre nicht abgeändert werden. Der Ertrag der Banderbllen- u. der Mourouriésteuer betrug in Leva Bulg. Währ.: Banderollen- Mourourié- Gesamt- Banderollen- Mourourié- „ steuer steuer betrag steuer steuer 188 1891 5 475 510 152 238 5 627748 1898 10 099 802 775 056 1020140 1892 6394 453 146 638 6541 091 1899 9387 969 7 13 43 0 9281121 1893 7 010 581 82 227 7 092 808 1900 8 628 503 652 618 1894 9531 211 115 023 9 646 234 1901 8 451 749 3 1895 9521 442 83 770 9 605 212 1902 9 695 220 1896 8 745 798 60 676 8 806 474 1903 10 429 074 1897 9 091599 763 685 9 855 284 „ Für die Verzinsung und Tilg.-Quote der Anleihe sind jährl. erforderl. frs. 5 7 Die Banderollensteuer wird –—– ähnl. wie in Frankreich u. Russland –— in der Weise 1 dass die Pakete, in welchen Tabak, Cigarren, Cigaretten etc. zum Verkauf gelangen as Banderollen (Stempelwertzeichen in Form dünner Papierstreifen) umklebt werden, Dauf welche Tabak nicht verkauft werden darf. Die Banderollen werden durch Abekefafett jedem Paket entwertet. In Gemässheit der Bestimm. über die Ausgabe dieser „ die Banderollen künftig auf besonderem, vor Fälschung schützendem Papier, dessen Besc 3 6 dem Vertreter der Obligationäre obliegt, ausserhalb Bulgariens im Einvernehmen 0 Banque de Paris et des Pays-Bas und unter der Kontrolle der Bulg. Reg. auf % gedruckt. Die fertiggestellten Banderollen werden an den Vertreter der Obligatianär 3 hkkese der dieselben in Gegenwart eines Kommissars der Reg. in besonderen Kassen die derart eingerichtet sind, dass sie nur mit zwei verschied. Schlüsseln . können, von welchen der eine in den Händen des Vertreters der Obligationäre un 18 Habs 3 in den Händen des Reg.-Kommissars verbleibt. Der Verkauf der Banderollen A Behufe fabrikanten erfolgt, wie bisher, durch die Reg.; der Finanzminister hat zu „ die erforderl. Vengen von dem Vertreter der Obligationäre abzunehmen und den Geg Durch derselben sofort bei Lieferung an den Vertreter der Obligationäre bar zu zahlen. 1 ――