172 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. Oblig. und Konnossemente, Gold- und Silberbarren und Münzen, sowie Pretiosen. Falls die Mittel der Bank zur Befriedigung aller Bedürfnisse nicht genügen, darf die Regierung bis zu der ihr angemessen erscheinenden Höhe, mit Genehmigung der Nationalversammlung, der Bank die Ausgabe von Oblig. gestatten. Die hypothekarischen Darlehen werden nur gegen erste Hypothek gewährt, und darf der Betrag des Darlehens die Hälfte des Verkaufswertes des verpfändeten Grundstückes nicht übersteigen. Auf Grund der Gesetze vom 30. Juni (alt. St.) 1886 und vom 15. Dez. (alt. St.) 1891 ist die Bank ermächtigt, für die im Art. 32 ihrer Statuten vorgesehenen Zwecke ein Anlehen bis zum Betrage von frs. 30 000 000 auf- zunehmen und gegen dieses Anlehen Oblig. auszugeben. Durch das in Ausführung besagter (tlesetze vom 22. April (alt. St.) 1893 erlassene Reglement ist der Betrag der auf Grund von bereits gewährten Hypoth.-Darlehen auszugebenden Pfandbr. auf M. 24 000 000 = frs. 29 760 000, eingeteilt in 3 Serien von je M. 8 000 000 = frs. 9 920 000 festgesetzt worden. Die Pfandbr. sind in erster Reihe sichergestellt durch die aus den Hypoth.-Darlehen resultierenden Forderungen, auf Grund deren die Pfandbr. ausgegeben sind. Die Inhaber der Pfandbr. haben ein bevorzugtes Sonderrecht auf diese Forderungen und die Eingänge auf dieselben sind vorzugsweise für die Verzinsung und Tilg. der Pfandbr. verhaftet. Die hypothekarischen Forderungen und deren Erträgnisse können erst dann von anderen Gläubigern der Bul- garischen Nationalbank in Anspruch genommen werden, nachdem die Inhaber der Pfandbr. wegen Kapital und Zs. vollständig befriedigt worden sind. Um diese Garantie wirksam zu machen, werden die von den Darlehensempfängern ausgestellten Solawechsel, ebenso wie die darauf bezüglichen Hypothekenurkunden getrennt von den übrigen Aktiven der Bul- garischen Nationalbank aufbewahrt und verwaltet. Zu diesem Zwecke sind alle Dokumente in einem Tresor mit Doppelverschluss gelegt und befindet sich der eine Schlüssel im Ver- wahr der Bank und der andere im Verwähr eines Kommissars, welcher durch die bulgarische Regierung mit Zustimmung der Deutschen Bank und der Dresdner Bank in ihrer Eigenschaft als Vertréter der Pfandbrief-Inhaber zu ernennen ist. Der Kommissar hat darüber zu wachen, dass jeder ausgegebene Pfandbr. durch eine Hypoth.-Forderung von mindestens gleichem Betrage sichergestellt und das bezügliche Hypoth.-Dokument deponiert ist. Er wird auf jedem Pfandbr. bescheinigen, dass derselbe durch eine hypothekarische Forderung von mindestens gleichem Betrage garantiert ist. Der Betrag der in Umlauf befindlichen Pfandbr. darf niemals den Betrag der gewährten Hypoth.-Darlehen überschreiten. Ausserdem haftet für die Pfandbr. das gesamte Vermögen der Bulgarischen Nationalbank. Das Reinerträgnis der Bank betrug seit ihrer Errichtung: Jahr Eingez. Kapital Reingewinn Jahr Eingez. Kapital Reingewinn 1885 frs. 6000 000.– 652 000.– 1895, frs. 9 120 350.– 1 491 877/.— 1886 „ 6 200 060.– 650000.– 1896 „ 9 120 350.— 1669 958.— 1887 „ 8 000 000.— 780000.—– 1897 „ 9 120 350.= 1 255 700 3 1888 „ 8 690 904.94 674 000.– 1898 „ 9 120 350.= 1 276 608.89 1889 „ 9 120 349.75 1046 690.48 1899 „ 9120 350.– 1 286 346.68 1890 „ 9 120 349.75 1 000 100.57 1900 „ 9 120 350.– 1 417 1891 „9 120 349.75 17333 12691 1901 „ 9 120 350. 1 859 391.23 1892 „ 9 120 349.75 1 031 687.59 1902 „9120 390 – 406 63.= 1893 „ 9 120 349.75 1177397191 2903 „9 120 350.– 2 350 875.– 1894 „ 9 120.350.= 1 266 685. 6 % Bulg. Nationalbank Gold-Pfandbriefe, I. Serie M. 7 250 000 in Stücken à M. 3 1000. Zs.: 1./5., 1./11. Tilg.: Jährl. 1 % u. Zs.-Zuwachs durch Ausl. am 1./11. per 1. 3 folg. Jahres; vom 1./5. 1898 ab Verstärkung u. Totalkünd. zulässig. Zahlst.: Berlin, Frankf. a. M., Hamburg, München: Deutsche Bank; Berlin, Dresden, Hamburg: Bank; Berlin: Nationalb. f. Deutschl. Aufgelegt in Berlin am 21./6. 1894 zu 96.75 %, Kurs in Berlin Ende 1894–1903: 95.40, 86, 93, 91.90, 96.40, 86.90, 83.60, 85.25, 96,75, 95.50 % 78 6 % Bulgarische Nationalbank Gold-Pfandbriefe, II. Serie. M. 8 000 000, „% Tilg. und Zahlst. wie bei Serie I. Eingeführt in Berlin im Febr. 1895 zu 94.75 %. Wie Serie I. Verj. der Coup. in 5 J., der verlosten Stücke in 30 J. n. F. Gewinn- u. Verlust: Einnahmen: 2s. 7 820 264, Kommiss. 318 405, Rabaft a. 3824, Agio 44 717, Diverse 13 064. —— Ausgaben: Gen.-Unk. 753 908, Zs. 4 564 710, . ec. 38 529, Kursdifferenz auf Oblig. 80 000, Ausgaben f. d. Druck von Banknoten 17 997, p R.-F. 350 000, Agio 19 587, Diverse 24 668, Gewinn 2 350 875. Sa. fro. 8 200 274. 45 668795 Bilanz am 31. Dez. 1903: Aktiva: Nicht eingez. Kap. 879 650, Kassà: in Gol 13 113 632 in Silber 6 506 259, Wechsel 23 383 662, Pfanddarlehen 989 864, Hypoth.-Darlehen 60144495 Darlehen an landw. Kassen 1 161 343, Komm.-Darlehen 17 823 336, Darlehen an d. Staa 2 Staats-F. 18 403 528, lauf. Kredite 28 530 245, Depots 20 110 104, Garantien auf „ Diverse 4 333 501, Kursdifferenzen a. Hypoth.-Oblig. 1 832 000, Grundstücke u. Mobil. 1 1310 13 225505 956 574. – Passiva: Grundkapital 10 000 000, R.-F. 4 157 997, umlauf. Noten: in 10 0 9724241 in Silber 21 760 770, Hypoth.-Oblig. 17 237 767, Inkasso-Wechsel 519 654, Ritt„. Depots 66 884 601, Hinterleg. 20 110 104, Reeskomptier. 992 585, Spec.-R.-F. 767 12* 15 18324930k wend.: 3 % Tant. an Angest. 70 256, 10 % z. R.-F. 235 087, 87 % an Staat 2 045 262. Sa. frs. 1892