Republik Chile. 173 Republik Chile. Stand der Staatsschuld am 31. Dez. 1902. A. Aussere Anleihen. In Umlauf 1)4½ % Anleihe von 1885 im Nominalbetrage voan.. £ 808 900 £ 683 800 274½ % 5 „1886 5 .... % 0000 „ 5 202 700 3.4½ % „ 18876 /%% % % % % % %% .. 0 4 % „ „1889 / %%%////. 9 5 % 8 1893 „% % %. „1672 700 6) 6 % 3 192 „ „ % % %.%% „ 100 200 774½ % * 1893 „ % „ 580 300 8) 4½ % 5 „ % 90099 „ 1 894 800 7 5 „ % % .%..... „ 3 844 400 10) 4½ % 5 1896 „ %%% .. „ 11)5½ % 3 1894 (v. der Stadt Valparaiso aufgen. u. dürch Ges. v. 15. Sept. 1897 seitens des Staates übern.) „ 200 000 „ 163 500 12) Schatzscheine vom Juli 1909 „%.... „ 500000 13 „%d, ͥ‚ % % Sa. 17 850 U40 = $ 238 000 533 B. Innere Schuld. Urspr. In Umlauf 1) Stadtanleihen, vom Staate übern. mit versch. Zinsfuss- $§Q 8 429 432 $. 8367 232 2) Kapital der Ablösung der Reallast(en.. „21 714 145 3) 3 % konsolid. Anleihe im Nominalbetrage von 4 266 245 „ 1936 255 4) Staatspapiergeld lt. Gesetz vom 31. Juli 18998. „50 000 000 5) Staatspapiergeld älterer Emissionhnen... „ 9939 908 6) Schatzscheine vom 13. Mai 18993k... 2 900 Sa. $ 75 460 440 Budget für 1904: Einnahmen $ 128 554 000, Ausgaben $ 129 300 000. Chile hat durch die Gesetze vom 26. Nov. 1892 und 10. Febr. 1895 die Umwand- lung seines Papiergeldes beschlossen und ist nach 17jähriger Papierwirtschaft vom 1. Juni 1895 ab zur Goldwährung übergegangen. Es werden dreierlei Goldmünzen ge- schlagen, und zwar mit demselben Feingehalte wie die englischen Goldmünzen: der Gold- Escudo (5 Pesos) im Gewichte von 3 g, 1 (früherer Silber-) Peso = 1 = M, ... 1 Peso Papier = ca. 1 M., der Doblon (10 Pesos) im Gewichte von 6 g und der Condor (20 Pesos) im Gewichte von 12 g. Daneben sollen Silberpesos im Gehalte von 8boo und im Gewichte von 20 g geprägt werden, wovon Niemand mehr als 50 Pesos in Zahlung zu nehmen verpflichtet ist, und die jederzeit bei den Staatskassen in Gold umgewechselt werden können. Chile hat ein festes Verhältnis für Gold und Silber angesetzt, nämlich 3 9 Gold sleich 100 g Silber im Feingehalt von 835, also etwa 1: 30. Es waren für Pesos 29 459 364 Staatsnoten umzuwandeln, wozu ein Umwandlungsfonds von Pesos 39 419 000 gebildet wurde. Der Staat wollte auch sämtliche im vollen Betrage gewährleisteten Banknoten im Gesamt- betrage von ca. Pesos 17 000 000 einziehen; die Banken sollten die vom Staate eingelösten Noten monatlich abnehmen und mit dem Betrag, der auf diese Weise vereinigt wurde, sollte die auswärtige Schuld in sechsmonatigen Zahlungen eingelöst werden. Die Ausführung dieser Gesetze begegnete indes grossen Schwierigkeiten, sodass 1897 eine Botschaft des Präsidenten an den Kongress eine Reform des Checkgesetzes für unerlässlich erklärte. Durch das neue Gesetz wurde den Banken die Notenausgabe gegen Hinterlegung von 20 % in nationaler Goldmünze und 80 % in Hypothekarwechseln der Nationalbanken, Schatzscheinen und municipalen vom Staat garantierten Bonds, welche zu 90 % ihres Marktwertes eingeschätzt werden, bei dem Emissions- und Konversionsbureau gestattet. Das Konversionsbureau bezahlt jede bei ihm eingereichte Note in Gold und teilt täglich den Banken die so ein- gelösten Beträge mit. Falls eine Bank nicht innerhalb 24 Stunden diese Noten aus dem Konversionsbureau zurückzieht, realisiert das letztere einen entsprechenden Teil der als Garantie hinterlegten Werte. In derselben Weise wird vorgegangen, wenn eine Bank die Zahlungen einstellt oder in Liquidation tritt. Die Banknoten werden bei allen öffentlichen assen für Steuern und andere fiskalischen Leistungen in Zahlung genommen. Im Sommer 1898 sah sich die Regierung wegen der allgemeinen Handels- und Bankenkrisis, welche in Chile hauptsächlich durch die Grenzstreitigkeiten mit Argentinien zum Durchbruch kam, zu einer Neuausgabe von $ 50 000 000 Zwangsnoten genötigt. Das Gesetz vom 31. Juli 1898, durch welches die Papierwährung wieder eingeführt wurde, hat zugleich Bestimmung über Ansammlung von Fonds getroffen, welche die für den 1./1. 1902 festgelegte Rückkehr zur Goldwährung ermöglichen sollen; durch Gesetz Nr. 1510 vom 31./12. 1901 wurde jedoch der Konversionstermin zunächst auf den 1./1. 1905 und sodann auf den 1./1. 1907 verschoben; am 31./12. 1902 waren auf Grund des Gesetzes v. 31./7. 1898 §$ 50 000 000 Papiergeld ausgegeben. 4½ %% Chilenische Gold-Anleihe von 1889. M. 31 546 396.80 = £ 1 546 392 in Stücken Ä.£ 20, 100, 500, 1000 = M. 408, 2040, 10 200, 20 400. Zs.: 2./1. 1./7, Tilg.: Von 1890 ab dur % Sc%% lurch Verl. im März per 1./7. mit jährl. ½ % u. Zs.-Zuwachs in längstens 52 Jahren; Ver-