Königreich Dänemark. 179 in Kopenhagen. Notiert in Kopenhagen, London u. Paris. Zahlst.: Paris: Banque de Paris et des Pays-Bas, Crédit Lyonnais; London: C. J. Hambro & Son; Kopenhagen: Finanzhauptkasse. 3 % Dänische Staats-Anleihe von 1897. Kr. 72 000 000 in Stücken à Kr. 500 = M. 564 = frs. 700 = £ 27.14.6. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Von 1901 ab durch Rückkauf, falls der Kurs der Anleihe unter pari ist, andernfalls durchjährl. Ziehungen innerh. 48J.; vom 1./12.1914 ab Verstärk. u. Totalkünd. zulässig. Zahlst.: Berlin, Frankf. a. M. u. Hamburg: Deutsche Bank; Frankf. a. M.: Jacob S. H. Stern; Paris: Crédit Lyonnais, Banque de Paris et des Pays-Bas; Genf u. Brüssel. Zahl. der Coup. u. verl. Stücke ohne jeden Steuerabzug in Deutschland in Mark zum festen Wertverhältnis von Kr. 100 = M. 112.80. Die Stücke dieser Anleihe wurden den Inh. der ge- kündigt 3½ % amortis. Staats-Anleihe von 1886 zum Kurse von 99.25 % angeboten. Eingef. in Berlin u. Hamb. im Nov. 1898, erster Kurs in Berlin 18./11. 1898: 96.50 %, in Hamb. 19./11. 1898: 96.40 %. Kurs Ende 1898–1903: In Berlin: 96.20, –, –, 90, –, 93.75 %. – In Hamburg: 96, 88, –, 87, 94.50, 93.75 %. Usance: Beim Handel an der Börse 1 Stück = M. 564. 3½ % Dänische Staats-Anleihe von 1900. Kr. 12 000 000 = frs. 16 800 000 = £ 665 400 = M. 13 536 000 in Stücken à Kr. 500, 1000, 2500 = frs. 700, 1400, 3500 = £ 27.14.6. 55.9.0, 138.12.6 = M. 564, 1128, 2820. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg.: Durch Ankauf oder Verl. (spät. bis 1./4.) per 1./7. mit jährl. Kr. 200 000 ohne Zs.-Zuwachs von 1901 bis spät. 1960, vom 1./7. 1910 ab Verstärkung zulässig. Zahlst.: Berlin u. Hamburg: Deutsche Bank; Paris, Genf u. Brüssel: Crédit Lyonnais, Banque de Paris et des Pays-Bas; London: Crédit Lyonnais; Stockholm: Stockholms Enskilda Bank. Zahlung der Coup. und verlosten Stücke ohne jeden Abzug (auch in Zukunft). Verj. nach 20 Jahren. 3½ % Dänische Staats-Anleihe von 1901. Kr. 30 715 000 = frs. 43 001 000 = £ 1703 146.15.0 = M. 34 646 520 in Stücken à Kr. 500, 1000, 2500 = frs. 700, 1400, 3500 = £ 27.14.6, 55.9.0, 138.12.6 = M. 564, 1128, 2820. Zahlst. wie bei der Anleihe von 1900. Kreditverein von Eigentümern kleinerer Realitäten auf dem Lande in Jütland (Kreditforeningen af Ejere af mindre Ejendomme paa Landet i Jylland) in Aalborg. Errichtet: 29./6. 1880 auf Grund d. Ges. v. 28./5. 1880, später abgeänd. durch Ges. v. 12./5.1882. Zweck: Der Kreditverein bezweckt, seinen Interessenten gegen hypothekarische Ver- bfändung von Realitäten Darlehen zu verschaffen bezw. zu gewähren, welche durch Rück- zahlungen in Raten zu tilgen sind. In den Verein können nur Besitzer von kleineren Realitäten auf dem Lande oder in den Provinzstädten, deren Schätzungswert Kr. 8000 nicht übersteigt und welche auf Jütland oder auf den dazu gehörenden Inseln belegen sind, auf- genommen werden. Darlehen auf Häuser können bis zur Hälfte des Schätzungswertes goseben werden. Die Interessenten haften solidarisch für die von dem Vereine ausgestellten Oblig. bis zum vollen Schätzungswert der von ihnen dem Verein verpfändeten Realitäten, insofern sie den ihnen im Verhältnis zur Schätzungssumme zustehenden vollen Betrag von dem Vereine als Darlehen erhalten haben, welche Haftbarkeit sich entsprechend vermindert, wenn sie ein geringeres Darlehen, als ihnen im Verhältnis zur Schätzungssumme zusteht, empfangen haben. Darlehen werden in der Regel nur gegen erste Hypothek gewährt, doch zönnen auf Häuser mit dazu gehörenden Ländereien auch Darlehen gegeben werden, wenn als erste Hypothek Gelder aus öffentlichen Mitteln eingetragen sind, oder wenn die erste Hypothek wenigstens 10 Jahre unkündbar ist, von dem Zeitpunkte an gerechnet, an welchem aer Verein das Darlehen gewährt hat. Das von dem Vereine gewährte Darlehen darf beinesfalls zusammen mit dem Betrage der im Range vorangehenden Hypothek bezw. die Hälfte der Schätzungssumme der betreffenden Realität übersteigen. Jeder in den Verein ais z Interessent hat 2½ % des Darlehensbetrages einzuzahlen, wovon dem Administrations-F. und % dem R.-F. zufallen; ausserdem entrichten die Interessenten halbj. 5 % des urspr. Darlehensbetrages an den Administrations-F. und ¼0 % an den R.-F. Jeder mteressent kann sich von seinen Verbindlichkeiten gegen den Verein frei machen, wenn 11. oder 11. Dez. eines Jahres den ganzen Betrag seiner Schuld nebst den l 66h ihm nach den Statuten obliegenden Zahlungen begleicht. Einer Kündigung „ dazu nicht, wenn die Rückzahlung in Oblig. des Vereins erfolgt, dagegen kann der Vorankündigung verlangen, wenn die Rückzahlung in „3„ 3... . ai 1 leweilis E 3 13 3 %% 13 310 in Obli-. 0 95 eben 1 3 ing Kn 3 3 0 3 monat. ims 13 3 33 1 19 9 Fonds Ver aus dem ereine tritt, fallen die von 10 un gemach 3 33 oder in „ Die von dem Vereine bewilligten Darlehen werden . ünsslagt ig. des Vereins ausbezahlt, welche jeder Darlehensuchende zum Nennwerte an- 3 ist. Zur Ausgabe von Oblig. ist der Y erein durch „ Vomn Minst 3 13— Febr. 1891 in Gemässheit der Gesetze vom 28. Mai 1880 und 12. 5 968 fndlichen 07 genehmigten Statuten berechtigt. Der Betrag der in Um 2 1 verschreib 3 darf niemals den Betrag der im Besitze des Vereins befindlichen 10 uld- Men 3 nteressenten unter Berücksichtigung der geleisteten baren Rückzah ungen auf N. gen. Die Oblig. des Vereins lauten auf Inhaber, können aber auch auf Verlangen Namen gestellt werden. Die Oblig sind seitens der Inhaber unkündbar. Die Tilg. der XII*