408 Ausländische Eisenbahnen. Bilanz am 31. Dez. 1903: Aktiva: General-Baukto 102 290 017, Betriebskosten-Abgänge der ungar. Strecke 799 183, Konvertierung d. 5 % Prior.-Oblig. I. u. II. Em. 7 801 083, Kassa 1165, Effekten 66 828, unbegebene Prior.-Anleihe von 1903 1 596 800, Credit-Anstalt in Wien, Einlös.-Kto 40 831, Hauptkasse d. österr. Staatsbahnen 85, Debit. 9353. – Passiva: A.-K. 14 827 600, Akt.-Tilg. 9812 400, Prior.-Oblig.: 5 % I. Em. 5 402 000, Tilg. I. Em. 2 795 600, 5 % II. Em. 476 800, Tilg. II. Em. 943 600, Tilg. III. Em. 840 400, 4 % Em. 1887 25 877 200, Tilg. Em. 1887 1 322 800, 3½ % I. Em. konv. 29 720 000, 3½ % II. Em. konv. 4 840 000, 3½ % Ergänz.-Anleihe von 1903 7 703 200, Tilg. Em. 1888 6 230 800, unbegebene Prior.-Anleihe von 1903 1 596 800, Aktien-Zs.-Rückstände 5950, Prior.-Zs.-Rückstände 8991, Rückstandskto amortis. Prior. 47 200, Kaut. 30 000, Spec.-R.-F. B 40 896, Amort.-F. f. Rentendifferenz 85, Kaut. u. Depositen 2118, Unionbank 80 905. Sa. K 112 605 346. Kurs der Aktien Ende 1881–1903: In Berlin: 70. 66.50, 67, 71, 69.50, 70.10, –, 76.75, 82, 89.75, 85.95, 85.10, –, 99.25, 102, 104, –, 106, –, –, –, –, – %. – In Frankf. a. M. Ende 1881–98: 142, 134, 134 %, 1418 4, 139 % 140, 120¾, 1 5 165% 174½, 171⅝8, 168 ', 164¼, 171⅝8, 173½, 177, 179, 181 fl. per 8 Stück. Ende 1899– 105, 103.50, 105, 108, 100.50 %. Dividenden: Die Aktien haben halbjährl. Coup. auf fl. 5 Silber lautend und sind zahlbar am 1. Jan., 1. Juli; unter Abzug der Couponsteuer wird der Coup. mit fl. 4.972 in Silber bezahlt. Beim Handel an der Berliner Börse in Prozenten, wobei seit 1. Juli 1893 fl. 100 = M. 170, vorher fl. 100 = M. 200, in Frankfurt a. M. bis Ende 1898 in fl. per Stück, wobei fl. 100 = M. 200, seit 1. Jan. 1899 auch in Frankfurt a. M. in Prozenten, wobei fl. 100 = M. 170. Vorher 5 % Zinsen vom 1./1. und 1./7., seit 1./1. 1899 aber 4 %, Verwaltungsrat: Präsident: Dr. L. Ritter von Krainski, Herrenhausmitglied; Vicepräs.: Dr. W. Ritter von Catharin; Verwalt.-Räte: Reichstagsabgeordneter Severin von Henzel, Baron B. Vay, Reg.-Rat Alois Wismeyer; Landesf. Kommissär: Hofrat Dr. M. Freih. von Buschman. „„ Ungarische Localeisenbahnen. Ges. in Budapest. Gegründet: 18./7. 1892. Dauer 50 Jahre. Zweck: Erwerbung, Wiederverkauf oder Belehnung von Obligationen, Prioritätsaktien oder Prioritätsobligationen, welche durch in Ungarn und dessen Nebenländern befindliche, im Betriebe stehende oder im Bau begriffene Vicinal- und Lokalbahnen (Aktiengesellschaften) ausgegeben werden; ferner Ausgabe eigener verzinslicher Obligationen auf Grund dieser erworbenen oder belehnten Titres, und zwar bis zur Höhe des Ankaufspreises oder Belehnungsbetrages derselben, jedoch keinesfalls über den fünffachen Betrag des jeweiligen vollen Aktienkapitals hinaus. (§ 34 der Statuten.) Die Gesellschaft errichtet zur speciellen Sicherstellung der durch sie emittierten und zu emittierenden Obligationen einen beson- deren Garantiefond, dessen geringster Betrag mit K 3 000 000 festgesetzt wird. Dieser Garantiefond kann nur in den im G.-A. XXXII vom Jahre 1897 § 9 alinea 1–4 bezeichneten Werten angelegt werden und ist von dem sonstigen Vermögen der Gesellschaft abgesondert aufzubewahren und zu verwalten. Dieser Fond dient der Gesamtheit der Obligationäre als Sicherheit und kann gegen diesen Fond resp. gegen dessen Bestandteile eine Exekution nicht geführt werden. Der Gesamtbetrag der in Umlauf befindlichen Obligationen kann das Zwanzigfache des jeweiligen Bestandes dieses Garantiefonds niemals über steigen. Über den fünffachen Betrag des jeweiligen Aktien- kapitals hinaus kann jedoch die Gesellschaft Obligationen keineswegs ausgeben. Die Gesellschaft ist jederzeit berechtigt und im Falle einer Verminderung des Bestandes des Eisenbahntitres auch verpflichtet, ausserhalb des Tilgungsplanes Obligationen im Wege des Rückkaufs oder der ausserordentlichen Verlosung einzuziehen. Die Errichtung von Vicinalbahnen erfolgt auf Grund von a. h. Koncessionen, die den betreffenden Gesellschaften für den Bau und Betrieb (durch 90 Jahre) erteilt werden. Nach Prüfung aller Verhältnisse wird durch die königl. ungarischen Handels- und Finanz- ministerien der Vorschlag auf Erteilung der Koncession erstattet und wird das Bau- kapital der Gesellschaft fixiert. Von diesem Baukapitale dürfen höchstens 65 % durch Emission von Prioritätsaktien beschafft werden, es müssen daher durch Subskription seitens der Staats-, Komitats-, Kommunalbehörden, sowie von Privaten mindestens 35 % durch volleingezahlte Stammaktien gedeckt sein, bevor zur Emission von Prioritätsaktien geschritten werden darf. Die Prioritätsaktien sind mit unbedingtem Vorrecht auf plan- mässige Rückzahlung und 5 % Verzinsung des Nominalbetrages gegenüber den Stamm- aktien ausgestattet und Üd der Anspruch auf volle 5 % Dividende – falls derselbe in dem einen oder anderen Jahre nicht befriedigt würde – auf die nächsten Jahre Über- tragen, sodass die Stammaktien erst dann und insoweit zur Verzinsung g gelangen, als die Prioritätsaktien nebst der planmässigen Amortisation volle 5 % bis inkl. des jeweiligen letzten Betriebsjahres bezogen haben. Wenn und solange das Erträgnis des Lokalbahn- Unternehmens eine solche Höhe erreicht hat, dass nicht nur die Verlosung und Ver- zinsung der Prioritätsaktien und die statutenmässige Tantieme und Reservedotierung gedeckt ist, sondern auch die Stammaktien die 5 % Verzinsung bis inkl. des letzten Betriebsjahres bezogen haben, so wird der etwaige Überschuss gleichmässig zwischen sämtliche Prioritäts- und Stammaktien verteilt. Die Gestehungskosten dieser Prioritäts- aktien hängen für den ersten Besitzer, d. h. für den Bauunternehmer, der die Ausführung des Baues gegen die Überlassung der auf die Stammaktien erfolgten Einzahlungen und der