―― ――― Aleihen des Deutschen Reichez. Deutsches Reich. Eeichshaushaltsetatf. 1905: Einnahmen M. 2 180 167 169, Ausgaben, fortdauernde M. 1 762 209 932, einnalige Ausgaben des ordentl. Etats M. 223 730 491, einmalige Ausgaben des ausserordentl. ktats M. 194 226 746. Zur Bestreitung einmaliger ausserordentl. Ausgaben ist der Reichs- kanzler ermächtigt, M. 191 471413 im Wege des Kredits flüssig zu machen. Gesetz betreffend Anderungen im Finanzwesen des Reiches v. 14./5. 1904: $ 1. Die Vorschrift über die Überweisung eines Teiles des Ertrags der Zölle und der Hbaksteuer an die Bundesstaaten wird aufgehoben. Der Reinertrag der Maischbottich- u. branntweinmaterialsteuer ist den einzelnen Bundesstaaten nach Massgabe der matrikular- missigen Bevölkerung, mit welcher sie zum Gebiete der Branntweinsteuergemeinschaft ge- lören, zu überweisen. § 2. Artikel 70 der Verfassung erhält folg. Fassung: Zur Bestreitung aler gemeinschaftl. Ausgaben dienen zunächst die aus den Zöllen u. gemeinsamen Steuern, aus dem Eisenbahn-, Post- und Telegraphenwesen sowie aus den übrigen Verwalt.-Zweigen fisssenden gemeinschaftl. Einnahmen. Insoweit die Ausgaben durch diese Einnahmen nicht eedeckt werden, sind sie durch Beiträge der einzelnen Bundesstaaten nach Massgabe ihrer bevölkerung aufzubringen, welche in Höhe des budgetmässigen Betrags durch den Reichs- anzler ausgeschrieben werden. Insoweit diese Beiträge in den Überweisungen keine Deckung inden, sind sie den Bundesstaaten am Jahresschluss in dem Masse zu erstatten, als die übrigen adentl. Einnahmen des Reichs dessen Bedarf übersteigen. Etwaige Überschüsse aus den Ihahren dienen, insoweit durch das Gesetz über den Reichshaushaltsetat nicht ein anderes festimmt wird, zur Deckung gemeinschaftl. ausserord. Ausgaben. § 3. Dieses Gesetz Üit nit Wirkung v. 1./4. 1904 in Kraft. 3½ % Deutsche Reichs-Anleihe (bis 30. Sept. 1897 4 %). Ges.-Emiss. M. 450 000 000, rlös M. 445 705 020.05 = 99.0455 %. Stücke à M. 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 1./4., 1./10. 1. Durch beliebigen Ankauf, Gesamtkündig. zu pari jederzeit. Verj.: Vorlegungsfrist für insscheine beträgt 4 Jahre, gerechnet vom Schlusse des Jahres ab, in welchem der Fälligkeits- emin liegt. – Die Coup. können zur Zahlung von Reichssteuern u. Zöllen verwandt werden. dtücke verschied. Jahrg. sind gleich numeriert, es ist daher erforderl., jeder Nummer auch brenng beizufügen. Teilweise von Konsortien fest übernommen u. aufgelegt, M. 43 000 000 96 18t7 zu 94.60 0%, M. 30000 000 am 3./10. 1878 20 95.60 %, M. 30 000 000 am 6./11. 1879 zu 0000%: weitere Beträge wurden durch das Reich freihändig verkauft. Zahlst.: Berlin: Königl. Shatsschulden-Tilg.-Kasse und Reichshauptbank; ferner sämtl. Reichsbankhauptstellen, Reichs- hstellen und die mit Kasseneinrichtung versehenen Reichsbanknebenstellen, sowie die a abestkassen an Orten ohne Reichsbankanstalt. Kurs Ende 1881–1904: In Berlin: 100.90, I k% 101.90, 103.70, 104.40, 106, 107.20, 108.25, 107.40, 105.30, 105.90, 106.80, 106.80, 106, 105.80, 03.25 101.60, 97.90, 97.30, 100.90, 102.10, 102.20, 101.80 %. – In Frankf. a. M.: 101¼, 101 , Iü4 % 103 /1, 104 6, 105.75, 106.70, 108.15, 106.70, 105.65, 105.95, 106.80, 107.10, 105.75, 105.25, 15 0%103.10, 101.70, 97.85, 97, 100.80, 102, 102, 101.80 %. – Ende 1890–1904: In München: 105.30, 105 330 107, 106, 105.55, 104, 103.20, 101.20, 97.90, —, 100.80, 102, 102.25, 101.70 %. – In Hamburg: 170 ,0, 106.75, 106.95, 105.90, 105.90, 104, 103.25, 101.60, 97.80, 97.20, 100.80, 101.90, 102.20, 10 Leipzig: 105.40, 105.75, 107, 106.90, 105.90, 105.50, 103.90, 103.10, 101.60, ―t 100.80, 102.10, 102.10, 101.85 %. – Notiert ausserdem an sämtl. deutschen Börsenplätzen, agenommen Düsseldorf, Halle a. S. Mainz, Stuttgart. Seit 1./4. 1905 Kurs mit den übrigen asabihen Zus. notiert. 11 19 05 Deutsche Reichs-Anleihe. Ges.-Em. M. 790 000 000; Erlös M. 798 708 641.53 00, I0hb 0 o%hierzu treten noch die im Jahre 1905 begebenen M. 330000 000; Stücke à M. 200. beamne 2000 u. 5000. Zs.: 1./4. u. 1./10., auch 2./1. u. 1% Ils. durch beliebigen Ankauf, u27 n zu pari jederzeit. Verj., Zahlst. etc. wie vorstehende 3½ 0ů Reichs-Anleihe. 1 31 1886 wurden erstmals M. 5 000 600 zu 103.75 0% freihändigverkauft, alsdann M. 100000000 02500% n Konsortium zu 98.45 % fest übernommen; M. 129 000 000 aufgelegt am 14./2. 1890 zu I. 00 000 cerner M. 330 000 000 von einem Konsortium zu 100.50 % übernommen, davon 8 15 10 000 aufgelegt 10./4. 1905 zu 101.20 %; den Subskribenten, welche sich einer Sperre ts Pi 1905 unterwerfen u. gleichzeitig die Einlieferung an die Reichsschulden-Verwalt. intragung in das Reichsschuldbuch beantragten, wurde ein V orzug gewährt, indem Staatspay; babpiere etc. 1905/1906, I.