16 Inländische Staatspapiere, Fonds etc. Zur Gewinnung der Mittel für ihre Ausleihungen nimmt die Bodenkreditanstalt Kapi- talien gegen Schuldverschreib. auf gemäss den Gesetzen v. 14./2. 1883 u. 18./3. 1900. Die bis 1899 inkl. ausgegebenen Schuldverschreib. konnten sowohl seitens des Inh. als auch seitens der Anstalt mit halbj. Frist gekündigt werden. Nach einer im Juli 1900 mit den Inh. dieser Schuldverschreib. getroffenen Vereinbarung ist jedoch das Künd.-Recht seitens des Inh. auf. gehoben worden, sodass eine Künd. derselben jetzt nur noch seitens der Anstalt erfolgen kann. Die von 1900 ab ausgegebenen Schuldverschreib. sind ebenfalls seitens des Inh. un. kündbar. Die Schuldverschreib. lauten auf den Inh., können jedoch jederzeit in auf den Namen lautende durch die Bodenkreditanstalt umgewandelt werden, ebenso wie die auf den Namen lautenden jederzeit in solche, die auf den Inh. lauten. Die Schuldverschreib., welche für Kapital u. Zs. seitens des Staates garantiert sind, dürfen in ganz Deutschland zur An- legung von Mündelgeldern verwendet werden. 3½ % seitens des Inhabers unkündbare Schuldverschreibungen von 1886, 1893, 1894, 1898 und 1899 (die Stücke tragen einen Abstempelungs-Vermerk, welcher besagt, dass die Inhaber auf das Recht der Kündigung verzichten). M. 3 600 000, davon in Umlauf Ende 1904: M. 3 541 500 in Stücken à M. 500, 1000, 1500, 2000. Zinsen: 2 1, 1./7. Tilg.: Seitens des Inh. unkündbar, seitens der Anstalt mit halbj. Frist kündbar. Amort. durch Ausl. findet nicht statt. Zahlst.: Oldenburg: Kasse der Anstalt, sowie alle staatlichen Amtsrezepturen, soweit deren Bestände reichen, Oldenburg. Spar- u. Leihbank, Oldenburg. Landesbank, Oldenburger Bank, W. Fortmann & Söhne; Berlin: Preuss. Central-Genoss.-Kasse, Commerz- u. Disconto-Bank, Deutsche Bank; Hannover: A. Spiegelberg; Dresden: Gebr. Arn- hold. Die Schuldverschreib. wurden eingeführt in Berlin 1./6. 1904 zu 100 %. Kurs Ende 1904: In Berlin: – %. – In Hannover: 99.60 %. Verj. der Zinssch. 4 J. n. F. 4 % seitens des Inhabers unkündbare Schuldverschreib. von 1900. M. 4 000 000 in Stücken à M. 500, 1000, 2000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Seitens des Inhabers unkündbar, seitens der Anstalt mit halbj. Frist, aber frühestens auf den 1. Okt. 1906 kündbar; Amortisation durch Ausl. findet nicht statt. Zahlst: Oldenburg: Kasse der Anstalt sowie alle staatl. Amts- rezepturen des Herzogtums Oldenburg, soweit deren Bestände reichen. Aufgelegt in Oldenburg am 28./3. 1900: M. 4 000 000 zu 100 %. Verj. der Zinsscheine in 4 J. n. F 4 % seitens des Inhabers unkündbare Schuldverschreib. von 1901. M. 1 500 000 in Stücken à M. 500, 1000, 2000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Seitens des Inh. unkündbar, seitens der Anstalt mit halbj. Frist, aber frühestens auf den 1./10. 1906 kündbar; Amort. durch Ausl. findet nicht statt. Zahlst.: Oldenburg: Kasse der Anstalt sowie alle staatl. Amtsrezepturen des Herzogtums Oldenburg, soweit deren Bestände reichen. 3½ % seitens des Inhabers unkündbare Schuldverschreib. von 1903. M. 1 500 000 in Stücken à M. 500, 1000, 2000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Seitens des Inh. unkündbar, seitens der Anstalt mit halbj. Frist kündbar. Amort. durch Ausl. findet nicht statt. Zahlst. u. Kurs wie 3½ % Schuldverschreib. von 1886, 1893, 1894, 1898 u. 1899. Verj. der Zinsscheine in 4 J. n. F. 3½ % seitens des Inhabers unkündbare Schuldverschreib. von 1904. M. 4 000 000 in. Stücken à M. 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Seitens des Inhabers unkündbar, seitens der Anstalt mit halbjährl. Frist kündbar, jedoch hat die Anstalt auf das Recht der Kündig. bis 1./10. 1910 verzichtet, so dass die Rückzahl. der Schuldverschreib. vor 1./4. 1911 ausgeschlossen ist. Amort. durch Ausl. findet nicht statt. Zahlst.: Kasse der Anstalt sowie alle staatlichen Kassen des Herzogtums Oldenburg, soweit deren Barbestände reichen, ferner Oldenburg: Oldenburg. Spar- u. Leih-Bank; Berlin: Delbrück Leo & Co.; Hannover: A. Spiggel- berg. Aufgelegt in Berlin u. Hannover 10./3. 1905 M. 3 800 000 zu 99.25 %. Verj. der Zins- scheine in 4 J. n. F. Königreich Preussen. Stand der Staatsschuld: Nach dem Etat der Staatsschuldenverwalt. für das Etatsj. 1905 1./4. 1905 die Gesamtsumme der Staatsschulden M. 7 208 953 093.11 gegen M. 7 035 046 442.91 im Vorj. Die Aktien u. Oblig. der verstaatl. Eisenbahnen sind hierin mit M. 116 655 133 gegen M. 121 164 485 im Vorj., die vorm. Hannoverschen Schulden mit M. 3 228 470.11 gegen M. 3 275 007.91 im Vorj. enthalten. Budget für das Etatsj. 1905: Einnahmen M. 2718 281 90 Ausgaben M. 2 519 270 327 an fortdauernden, M. 199 011 280 an einmal. u. ausserord. Ausgaben. Tilgung: Während früher in Preussen die Tilg. der Staatsanleihen ganz nach des Finanzministers durch Ankauf geschehen konnte. ist durch das Gesetz v. betr. die Tilg. von Staatsschulden und durch das Gesetz v. 3./5. 1903 betr. eines Ausgleichsfonds für die Eisenbahnverwaltung, die Tilg. geregelt. Vom Etatsj. 1 wird eine Tilg. in Höhe von jährl. mindestens % % der sich jeweils nach dem halts-Etat ergebenden Staatskapitalschuld vorgenommen. Eine %% Aafeh Anleihen ist einer Tilgung gleich zu achten. Die hierzu erforderlichen Beträge 0 den Staatshaushalts-Etat unter Einrechnung der für eine blanmässige oder durch bes Gesetze anderweit vorgeschriebene Tilgung von Staatsschulden bestimmten 3 zu stellen. Ergiebt sich nach der Jahresrechnung ein Überschuss des „„ 3 ist derselbe zunächst zur Bildung oder Ergänzung eines Ausgleichsfonds bis zur 3 M. 200 000 000 zu verwenden. Der darüber hinausgehende Betrag des % zur weiteren Tilg. von Staatsschulden bezw. Verrechnung auf bewilligte Anleihen verwendet.