42 Inländische Staatspapiere, Fonds etc. Kredit-Instituten; behufs Umwandlung landschaftl. Central-Pfandbr. in solche geringeren Zinssatzes. Die aufzukünd. Pfandbr. werden im Jan. und Juli durch das Los bestimmt. Aufkünd.-Bekanntm. erfolgen im Deutschen Reichs-Anzeiger, Restantenlisten dazu im Verl.- Blatt desselben im April und Okt. Hinterlegungs-Zs. 2 % nach Ablauf des Fälligk.-Viertelj Zahlst.: Berlin: Central-Landschaftskasse, ferner bei den Hauptkassen der einzelnen landsch. Kreditinstitute, sowie den mit Kasseneinrichtung versehenen Zweiganstalten der Reichsbank; Hamburg: Nordd. Bank. Verj. der Coup. in 4 J., der Stücke in 30 J. n. F. 4 % Central-Pfandbriefe. In Umlauf am 1./1. 1904: M. 2 499 400 in Stücken à M. 150, 200, 300, 500, 1000, 3000, 5000. Kurs Ende 1891–1904: In Berlin: 103, 103, 103, 103, 100.50, 100.50, 100, 100.10, 100, 100.75, 102.50, 103.50, 103.25, 102.80 %. – In Frankf. a. M.: 103, 103, 103, 103, 100.30, 100.30, 102, 99.50, –, 100.20, 103, 103, 103, 103 %. Notiert auch in Breslau. 3½ % Landschaftl. Central-Pfandbriefe. In Umlauf am 1./1. 1904: M. 241 098 250 in Stücken à M. 100, 150, 200, 300, 500, 1000, 3000, 5000. Kurs in Berlin Ende 1891–1904: 95, 97.25, 97.75, 102.10, 101.20, 100.75, 100.40, 100, 96, 95, 98, 99.70, 100, 99.90 %. Notiert auch in Breslau, Halle a. S. 3 % Landschaftl. Central-Pfandbriefe. In Umlauf am 1./1. 1904: M. 143 442 950 in Stücken à M. 100, 150, 200, 300, 500, 1000, 3000, 5000. Kurs Ende 1891–1904: In Berlin: 83.90, 85.25, 85.75, 93.80, 95.80, 93.75, 92.75, 90.75, 86, 84, 88, 88.70, 89.30, 88.70 %. – Ende 1897–1904: In Hamburg: 92.10, 90.50, 85.25, 83.50, –, 88.50, 88.75, 88.25 %. Preussische Central-Genossenschafts-Kasse in Berlin. Errichtet: Lt. Ges. vom 31. Juli 1895 zur Förderung des Personalkredits, insbesondere des genossenschaftlichen Personalkredits. Die Anstalt besitzt die Eigenschaft einer juristi- schen Person, sie steht unter Aufsicht und Leitung des Staates, wird durch ein Direktorium verwaltet, das aus einem Direktor und der erforderlichen Anzahl Mit- glieder besteht und das auf den Vorschlag des Staatsministeriums vom König auf Lebenszeit ernannt wird. Sie ist befugt, Darlehen zu gewähren an 1) solche Vereinigungen und Verbandskassen eingetragener Erwerbs- und Wirtschafts-Genossenschaften, welche unter ihrem Namen vor Gericht klagen und verklagt werden können; 2) die für die Förderung des Personalkredits bestimmten landschaftlichen (ritterschaftlichen) Darlehens- kassen; 3) die von den Provinzen (Landes-Kommunalverbänden) errichteten gleichartigen Institute. Ferner ist sie befugt, von den genannten Vereinigungen, welche sich auch an der Anstalt mit Vermögenseinlagen beteiligen können, Gelder verzinslich anzunehmen, sonstige Gelder im Depositen- und Checkverkehr, sowie Spareinlagen anzunehmen, Kassenbestände im Wechsel-, Lombard- und Effektengeschäfte nutzbar zu machen, Wechsel zu verkaufen und zu acceptieren, Darlehen aufzunehmen und für Rechnung der bezeichneten Vereinigungen und der zu derselben gehörigen Genossenschaften, sowie derjenigen Personen, von denen sie Gelder im Depositen- und Checkverkehr oder Spar- einlagen oder Darlehen erhalten hat, Effekten zu kaufen und zu verkaufen. Der Ge- schäftskreis kann durch königl. Verordnung über die genannten Vereinigungen hinaus durch Hereinbeziehung bestimmter Arten von öffentlichen Sparkassen erweitert werden. Seit 1. Jan. 1900 ist der Geschäftskreis der Preussischen Central-Genossenschafts-Kasse dadurch erweitert worden, dass auf Grund des Artikels 76 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 20. Sept. 1899 die Anlegung von Mündelgeld bei ihr er- folgen kann. Ferner ist sie mittels gemeinschaftlichen Erlasses der Minister der Finanzen. für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, der Justiz und des Inneren vom 17. Dez. 1899 auf Grund des Artikels 85 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetabuche v. 20, Sept. 1899 für die Hinterlegung von Wertpapieren in den Fällen der § 1082, 1392, 1667, 1814, 1818, 2116 des Bürgerl. Gesetzbuches als Hinterlegungsstelle bestimmt worden. Die Preussische Central-Genossenschafts-Kasse stand am 31. März 1905 mit 51 Vek einigungen und Verbandskassen eingetragener Erwerbs- und Wirtschafts-Genossen- schaften in Geschäftsbeziehung. Ferner unterhielt die Kasse während des . jahres 1904/1905 mit 12 landschaftlichen (ritterschaftlichen) Darlehenskassen und von Provinzen (Landeskommunalverbänden) errichteten, der Förderung des Personalkredi dienenden gleichartigen Instituten, sowie 399 öffentlichen Spar- und Kommunalkassen, 284 einzelnen Personen, Firmen, einzelnen Genossenschaften und 158 öffentlichen Kassen verschiedener Art, einzelnen Personen (Vormündern) etc. Geschäftsverbindung. Kapital: Der Staat hat der Anstalt für die Dauer ihres Bestehens als „. 3 Einlage von M. 50 000 000 überwiesen. Urspr. M. 5 000 000 in 3 % Schuldverschreib. 15 1 dem Nennwert, erhöht lt. Ges. v. 8./6. 1896 um M. 15 000 000 und lt. Ges. v. 20./4. M. 30 000 000, wovon M. 20000 000 20./5. 1898 und M. 10 000 000 1./4. 1899 zur Verf. wurden. Die Überweisungen der Erhöhungskapitalien erfolgte teils in bar, teils in Sch verschreib. zum Kurswert. Gewinn-Verteilung: Vom Reingewinn zunächst zur Bildung des gese 33 fmetwaiger zur Verzinsung der Einlagen (Grundkapital und Beteiligungen) bis zu 3 %, elln 0 Überrest ebenfalls an Reservefonds. Sobald der Reservefonds der Einlagen be erhalten die Einlagen eine Verzinsung von 4 %, der Rest an Reservefonds. känk Bilanz am 31. März 1905: Aktiva: Barbestand sowie Guth. bei „. u. der Bank des Berliner Kassenvereins 1 020 008, fällige Zinsscheine 6934, Guth. bei setzlichen Reservefonds,