72 Inländische Staatspapiere, Fonds etc. sind, muss die doppelte Sicherheit mind. zu ½ in Feldgütern bestehen, Die zu Gunsten einer Forderung des Vereins belasteten Grundstücke müssen zus. einen jährl. Ertrag gewähren. welcher die auf 50 Jahre berechnete Jahresrente mind. anderthalbfach deckt. Schuldverschreibungen: Die zur Erfüllung des Vereinszwecks erforderl. Mittel werden durch Ausgabe von Schuldyerschreib. auf Inh., welche mit Zinsscheinen u. Ern.-Schein ver- sehen sind, beschafft. Die Sicherheit der Vereinsgläubiger besteht in den dem Verein von seinen Mitgl. u. Schuldnern bestellten Hypoth. u. Pfandrechten und im R.-F. Die Schuld- verschreib. werden vom Dir. unterschrieben, vom Reg.-Kommissar mit seiner Unterschrift beglaubigt und tragen das Faksimile des Rechtsrats, Kassiers u. Kontrolleurs: sie sind ein- geteilt in Stücken à M. 2000, 1000, 500, 300 u. 200. Die Schuldverschreib. sind in Württem- berg als Anlagen für Vormundschaften, staatl. Verwalt. und Anstalten, Amtskörperschaften, Gemeinden u. Stiftungen, sowie als Dienstkaut. in sämtl. Departements zugelassen u. werden von der Reichsbank in I. Klasse belehnt. Sie können vom Verein auf Namen umgeschrieben werden; die Umschreib. geschieht unter Zurückgabe der Zinsscheine und des Ern.-Scheins, wenn eine Kaut. bestellt werden soll oder wenn es der Vorst. aus besond. Gründen gestattet. Die Auszahl. der Zs. erfolgt gegen Aushänd. der Zinsscheine durch die Vereinskasse oder die in den Schuldverschreib. bezeichneten Bankhäuser, im Fall der Zurückgabe der Zinsscheine an den Verein nur durch die Vereinskasse gegen Quittung. Die Gesamtsumme der in Umlauf befindl. u. zur Ausgabe fertigen Schuldverschreib. muss in der Höhe des Nennwerts durch Rentendarlehen von mind. gleicher Höhe und mind. gleichem Zinsertrag gedeckt sein. Die Einlös. der Schuldverschreib. erfolgt binnen 50 J. nach ihrer Ausstellung nach vorheriger 3 monat. Künd. von Seiten des Vereins; diese Kündbarkeit kann bei Ausgabe der Schuld- verschreib. bis auf die Dauer von 10 Jahren ausgeschlossen werden. Den Inh. der Schuld- verschreib. steht ein Künd.-Recht nicht zu. Soweit die vor 1./1. 1902 datierten Vereinsschuld- verschreib. andere Bestimm. enthalten, sind diese massgebend. Die einzulösenden Schuld- verschreib. werden durch Verl. bestimmt. Das Ergebnis der Verl. und der Einlösungstermin werden mind. 3 Mon. vor der Einlös. öffentl. bekannt gemacht. Die vor 1./5. 1896 ausgegeb. Schuldyerschreib. (Lit. K=–) sind auch seitens der Gläubiger gegen Vormerk. halbj. kündbar und werden nach der Zeitordnung der Künd. aus den zur Verf. stehenden Mitteln bezahlt. Mit dem Ablauf des Termins hört die Verzins. der gekündigten Schuldverschreib. auf. Die Einlösung der Schuldverschreib. erfolgt bei der Vereinskasse oder bei den in den Schuld- verschreib. bezeichneten Bankhäusern. Reservefonds: Der R.-F. wird dadurch gebildet, dass die Vereins-Mitgl. für je M. 104, ihrer sichergestellten Rentenschuld nur M. 100 ausbezahlt erhalten. Ausserdem fliessen in den R.-F. die Ersparnisse an Zs., ein etwaiger Gewinn beim Verkauf von Schuldverschreib., sowie alle weiteren Erübrigungen, sodass der R.-F. das Reinvermögen des Vereins darstellt. Am K.-F. haben sämtl. Vereins-Mitgl. verhältnismässigen Anteil. 3½ % Württ. Kreditvereins-Schuldverschreib., Lit. K–U. In Umlauf 31./12. 1904: M. 33 972 500. Zs.: 1./1., 1./7. Kurs Ende 1890–1904 in Frankf. a. M.: 95.90, 94.60, 97.40, 97.25, 100.25, 101.50, 100.45, 99.50, 98.60, 95.50, 93.50, 96.90, 99, 99.60, 99.40 %. – In Stuttgart Ende 1896–1904: 100.50, 101, 98.60, 95.50, 93.50, 96.40, 99, 99.60, 99.40 %. 3½ % Württ. Kreditvereins-Schuldverschreib., Lit. A–. Unkündbar bis 1./. 1912 (anfangs unkündbar bis 1902 resp. 1904). In Umlauf 31./12. 1904: M. 20 365 400. Zs.: 1./1., 1. 0. sowie 1./4., 1./10. Kurs in Frankf. a. M. Ende 1896–1904: 101, 101, 99.50, 96, 93.30, 95.80, 98.80, 99.80, 99.80 %. – In Stuttgart Ende 1896–1904: 100.50, 101, 98.60, 96, 93.30, 95.90, 98.80, 99.80, 99.80 %. 5 3½ % abgest. (früher 4 %) Württ. Kreditvereins-Schuldverschreib., Lit. AA=EE. 4 % Schuldverschreib. Lit. AA–EE wurden im März 1905 auf 3½ % abgestempelt; eine der abgest. Stücke findet vor 1./1. 1912 nicht statt. Bei der Abstempel. wurde der 7 genuss von 4 % noch bis 1./1. 1906 belassen u. ausserdem eine Vergüt. von M. 0.30 auf M. 100 gewährt. Von den alten Zinsscheinbogen waren die 1./4., 1./7., 1./10. 1905 u. 1.(. 1906 Zinsscheine abzutrennen u. werden an den Verfalltagen eingelöst. Bei den Schuldverschre mit Oktober-Terminen lautet der vom 1./10. 1905 bis 1./4. 1906 lauf. Zinsschein auf 3 600 (nämlich v. 1./10. 1905 bis 1./1. 1906 zu 4 % u. von da ab bis 1./4. 1906 zu 3½ %, zus. 394 0. Die nicht abgest. Schuldverschreib. Lit. AA–EE wurden per 1./10. 1905 u. 1./. kündigt. In Umlauf 31./12. 1904: M. 23 832 600. Zs.: 1./1., 1./7., sowie 1./4., 1./10. 0 der 4 % Schuldverschreib. Ende 1900–1904: In Frankf. a. M.: 100.40, 102.50, 103.40, 101.60, 100.80 %. – In Stuttgart: 100.80, 102.50, 103.40, 101.70, 100.50 %. „. Zahlstellen: Frankf. a. M.: Disconto-Ges., Mitteld. Creditbank; München: Bayer. 6 bank; Leipzig: Frege & Co.; Dresden: Bassenge & Co.; Hannover: Dresdner Bank; Stuttgart: Vereinskasse. „ 1der Reichs- Bilanz am 31. Dez. 1901: Aktiva: Barer Kassenbestand 709 681, Guth. bei der 49 814 bank u. Württ. Notenbank 107 670, Wechsel 511 838, Württ. Staatesohuldvorschpeib, 393 42 eigene Schuldverschreib. 6639, Rentendarlehnskto zu 3½ % 52 470 906, do. zu 160 000, Rentenkto 1 101 758, Pfanddarlehenkto 39 456, Bankguth. 286 591, Vereinsgebäude Sehulg Mobil. 7096, Zielerkto, Kaufpreis-Forder. 6207, Ersatzpostenkto 476. — 11 500, verschreib. zu 3½ % 54 337 900, do. zu 4 % 23 901 300, gekündigte pro Zinsscheinkto 1 044 298, vorausbez. Renten pro 1905 66 820, Lombardkto 160 000, Ke Diverse 48 277, R.-F. 5 212 778. Sa. M. 84 782 873.