192 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. Chile hat durch die Gesetze vom 26. Nov. 1892 und 10. Febr. 1895 die Umwanq- lung seines Papiergeldes beschlossen und ist nach 17 jähriger Papierwirtschaft 10 1. Juni 1895 ab zur Goldwährung übergegangen. Es werden dreierlei Goldmünzen ge. schlagen, und zwar mit demselben Feingehalte wie die englischen Goldmünzen: der Gll. Escudo (5 Pesos) im Gewichte von 3 , 1 (früherer Silber-) Peso =1 I., .. 1 Peso Papier = ca. 1 M., der Doblon (10 Pesos) im Gewichte von 6 g und der Condor 20 Pesos) im Gewichte von 12 g. Daneben sollen Silberpesos im Gehalte von 88–1000 und im Gewichte von 20 g geprägt werden, wovon Niemand mehr als 50 Pesos in Zahlung zu nehmen verpflichtet ist, und die jederzeit bei den Staatskassen in Gold umgewechselt werden können. Chile hat ein festes Verhältnis für Gold und Silber angesetzt, nämlich 3 9 Gold Sleich 100 g Silber im Feingehalt von 835, also etwa 1: 30. Es waren für Pesos 29 759 364 Staatsnoten umzuwandeln, wozu ein Umwandlungsfonds von Pesos 39 419 000 gebildet wurde Der Staat wollte auch sämtliche im vollen Betrage gewährleisteten Banknoten im Gesamt- betrage von ca. Pesos 17 000 000 einziehen: die Banken sollten die vom Staate eingelösten Noten monatlich abnehmen und mit dem Betrag, der auf diese Weise vereinigt wurde Sollte die auswärtige Schuld in sechsmonatigen Zahlungen eingelöst werden. Die Ausführung dieser Gesetze begegnete indes grossen Schwierigkeiten, sodass 1897 eine Botschaft des Präsidenten an den Kongress eine Reform des Checkgesetzes für unerlässlich erklärte. Durch das neue Gesetz wurde den Banken die Notenausgabe gegen Hinterlegung von 20 % in nationaler Goldmünze und 80 % in Hypothekarwechseln der Nationalbanken Schatzscheinen und municipalen vom Staat garantierten Bonds, welche zu 90 % ihres Marktwertes eingeschätzt werden, bei dem Emissions- und Konversionsbureau gestattet. Das Konversionsbureau bezahlt jede bei ihm eingereichte Note in Gold und teilt täglich den Banken die so ein. gelösten Beträge mit. Falls eine Bank nicht innerhalb 24 Stunden diese Noten aus dem Konversionsbureau zurückzieht, realisiert das letztere einen entsprechenden Teil der als Garantie hinterlegten Werte. In derselben Weise wird vorgegangen, wenn eine Bank die Zahlungen einstellt oder in Liquidation tritt. Die Banknoten werden bei allen öffentlichen Kassen für Steuern und andere fiskalischen Leistungen in Zahlung genommen. Im Sommer 1898 sah sich die Regierung wegen der allgemeinen Handels- und Bankenkrisis, welche in Chile hauptsächlich durch die Grenzstreitigkeiten mit Argentinien zum Durchbruch kam, zu einer Neuausgabe von $ 50 000 000 Zwangsnoten genötigt. Das Gesetz vom 31. Juli 1898, durch welches die Papierwährung wieder eingeführt wurde, hat zugleich Bestimmung über Ansammlung von Fonds getroffen, welche die für den 1./1. 1902 festgelegte Rückkehr zur Goldwährung ermöglichen sollen; durch Gesetz Nr. 1510 vom 31./12. 1901 wurde jedoch der Konversionstermin zunächst auf den 1./1. 1905 und sodann auf den 1./1. 1907 verschoben; am 31./12. 1902 waren auf Grund des Gesetzes v. 31./7. 1898 $ 50 000 000 Papiergeld ausgegeben. Das Geset Nr. 1721 v. 29./12. 1904 bestimmte eine nochmalige Hinausschiebung des Kon- versionstermins auf den 1./1. 1910 und die Emission von weiteren $ 30 000 000 Papiergeld, hiervon wurden $ 15 000 000 sofort ausgegeben, während der Rest v. 1./2. 1905 ab in monatl. Raten von je $ 2 000 000 begeben wird. $ 10 000 000 wanderten sogleichu in die Staatskassen, für die übrigen $ 20 000 000 werden Schatzscheine (Bonos) der Hypoth.-Kasse, falls sie nicht über den Nennwert stehen, angekauft. Die Zs. dieser Bonos soljen zur Verzins. u. Tilg. der inneren Schuldverschreib. verwandt werden, der Überschuss geht in die Staatskassen. Zur Umwandlung des Papiergeldes in Höhe von $ 80 000 000 durch Goldpesos zu 18d wird ein Konversions-F. gebildet, dessen Grundstock der Rest des alten Bestandes mit $§ 23 000 000 Gold bildet. Dazu kommt der zurückgelegte Verkaufspreis der Panzerschiffe Libertad und Constitucion mit $ 14 900 000; ferner soll der Verkauf von Salpeterlagern im Tocogebiet $ 3 000 000, der in der Provinz Tarapuca $ 11 000 000 ergeben. Weiter sollen grosse für Viehzucht und zur Waldnutzung geeignete Grundstücke im Magellan-Territorium verkauft werden und zwar hat der Senat Ende Dez. 1904 dem Verkauf von 1 000 000 ha zugestimmt. Die andere Hälfte des Konversions-F. soll dadurch gebildet werden, dass die Kasse der Zoll- ämter von Jan. 1905 ab jeden Monat $ 500 000 an die Staatskasse für diesen Zweck zahlt. Die gesammelten Bestände des Konversions-F. sollen in sicheren Papieren, die mind. 3 % 28,. bringen, angelegt und die Zs. zum Kapital geschlagen werden. In der ersten Hälfte des Jahres 1909 sollen die angesammelten Gelder nach Chile überführt u. mit der Ausprägung der Goldmünzen begonnen werden. 14½ % Chilenische Gold-Anleihe von 1889. M. 31 546 396.80 = £ 1 546 392 in Stücken a £ 20, 100, 500, 1000 = M. 408, 2040, 10 200, 20 400. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Von 1890 ab durch Verl. im März per 1./7. mit jährl. ½ % u. Zs.-Zuwachs in längstens 52 Jahren; Ver- stärkung u. Totalkünd. zulässig. Zahlst.: Berlin, Bremen, Frankf. a. M., Hamburg: Deutsche Bank; Berlin: Mendelssohn & Co. Aufgelegt 8./8. 1889 in Berlin zu 101.75 %. Die Einlösung der Coup. und gezogenen Stücke geschieht frei von allen gegenwärt. u. zukünft. chilen. Steuern oder Abgaben in Deutschland in Mark. Kurs Ende 1890–1904: In Berlin: 97.25, 89.10, 88, 82, 93.40, 92.25, 88.70, 85.25, 81.25, 83.50, 83.25, 84.90, 90.40, 92, 94.25 %. – In Frank- furt a. M.: 96.70, 88.50, 87.70, 81.80, 93.30, 92.80, 88.80, 85.30, 81, 84, 82.50 (kl. 83.70), 83.50, 9 0, 92.50, 94.80 %. – In Hamburg: 96, 88.50, 88.25, 82, 92.75, 92.40, 88, 84.50, 81, 82.50, 82.50, 83.50, 90, 91, 94.50 %. Usance: Beim Handel an den deutschen Börsen £ 1 = M. 20.40. 5 % Chilenische Gold-Anleihe von 1896. £ 4 000 000 in Stücken à £ 100, 500, 1000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Durch Rückkauf oder Verl. mit jährl. %; Verstärkung.u. Totalkünd. zulässig. Zahlstellen: Berlin: Disconto-Ges.; Hamburg: Nordd. Bank, L. Behrens & Söhne,