208 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. M. 20.40 gerechnet, vorher £ 1 = M. 21; ferner werden seit 1/1. 1899 2¾ % Zs. berechnet, während vorher die Anleihe seit 1./1. 1897 franko Zs. Die Notiz versteht sich für Stücke inkl. Coup. Nr. 10–14, 17–21, exkl. Coup. Nr. 15 u. 16 mit Zs. vom 1./10. 1904. Vice-Königreich Egypten. Stand der Staatsschuld am 31. Juli 1903: 3 % garantierte Anleihe £ 8 116 800, 3½ % privilegierte Anleihe £ 30 897 480, 4 % unificierte Anleihe £ 55 971 960, 4 % Daira Sanieh-Anleihe £ 5 835 580, 4¼ % Domanial-Anleihe £ 2 074 280. Hierzu tritt noch die Mukabalahschuld, eine innere Zwangsanleihe, die in 50 Jahres- raten von £ E. 150 000 zu tilgen ist. Das egyptische Pfund von 100 Piastern = M. 20.74 = frs. 25.92; bei Einlösungen in Berlin wird dasselbe zu M. 20.34 gerechnet. Budget für 1895: Einnahme £ E. 10 125 000, Ausgabe £ E. 10 114 000, Überschuss £ E. 11 000 „ 1896. 10 113 000% „ „ 10 096 000, „ 17 000 „ „ 102 3 6000, „ „10 230 000, „ 5 000 „ 10 440 9000 „10 440 000, „ „ 99 „10600 000, „ „10 560 000, „10 000 „ 9900, 10 389 000% „10 380 000, „„ 171901 3 10 706 600, „ „10 636 000, 3 „ 64 000 „ J909 11 060 600 „ „10 850 000, „ 210 000 „ 1903 11 000000 „ „ 10 975 000, 3 „ 25 000 „ .. „ 11 500 000, „ 11 410 000, „ 90 000 1905: 22 255 000 „ 11 755 000, „500 000 Nach dem egybptischen Liquidations-Gesetz vom 17. juli 1880 werden die Einnahmen von vier Provinzen aus den Zöllen, Eisenbahnen, Telegraphen, sowie aus den Hafenabgaben von Alexandrien einer „Caisse de la Dette Publique“ überwiesen, welche dieselben für die Verzinsung und Amortisation der unten näher behandelten drei Anleihen (der garantierten. der privilegierten und der unificierten Schuld) verwenden soll. Die betr. Bestimmungen sind ausdrücklich bestätigt worden, als 1890 aus zweien der älteren Anleihen die 3½ % Anleihe von 1890 entstand. Die genannte Behörde steht unter Aufsicht der „Commission de la Dette Publique“, welche aus Delegierten der Garantiemächte für die erste (sogen. garantierte) Anleihe zusammengesetzt ist. Einnahmen Ausgaben Überschuss Abrechnung für 1895: £ E. 10 431 265 £ E. 10 099 025 £ E. 332 240 96. 10693 577 „ 10 377 280 „ 310297 3 1% 99992 654 „ 10 659 257 „ 433 307 6% „ 10 863 955 „ 484 025 3 „1899: . II 15 487 „ 11 013 032 „ 402 455 1.. . „ 11 103 944 558.743 7 19909141. „ 11395 701 763 815 „ 1902 1 183 656 „ 11 432 522 „ 716 134 3 „ 1903: „ 12 463 700 „ 11 720 100 „ 743 600 „ 1904, 33996 999 „ 12 700 000 „ 1 206 000 3 % garantierte Egyptische Anleihe von 1885. Emiss. £ 9 424 000 (übertragen an N. M. von Rothschild & Sons in London) lt. der am 18, März 1885 in London unterzeichneten Konvention zwischen Grossbritannien, Deutschland, IÖsterreich-Ungarn, Frankreich, Italien, Russland und der Türkei und lt. Dekrete des Khedive vom 27. und 28. Juli 1885 zur Be- schaffung von effektiv £ 9 000 000 = Liv. Egypt. 8 775 000 bestimmt in erster Linie zur Regulierung der aus dem Bombardement Alexandriens entstandenen Entschädigungsansprüche, alsdann um zuzüglich des Erlöses aus den dem Finanzminister zur Verfügung stehenden Titres der privilegierten und der unifizierten Schuld folgende Posten zu bestreiten: 1) Liv. Egypt. 2 657 000 zur Deckung des Defizits bis 1885, 2) Liv. Egypt. 1 200 000 für das pro 1885 geschätzte Defizit, 3) Liv. Egypt. 1 000 000 für Bewässerungsanlagen, 4) Liv. Egybt. 550 000 für Ablösung von Pensionsrechten, 5) Liv. Egypt. 500 000 für das Schatzamt 35 zusammen Liv. Egypt. 5 907 000 –, der hiernach noch verbleibende Rest soll zu Rückkäufen der garan- tierten Schuld verwendet werden. In Umlauf am 1./3.1904 8 028 800 in Stücken à 100. 200, 500 u. 1000. Zs.: 1./3., 1./9. Zs. u. Kap. zahlbar in Gold ohne jeden Abzug und zwar in Kairo, London, Berlin u. Paris. Die Umrechnung geschieht in Berlin u. Paris zu einem von der Kommission der Staatsschuld zus. mit dem Finanzminister festzusetzenden Kurse, mit der Einschränkung, dass der Umrechnungskurs niemals die Parität des 4 überschreiten darf und niemals niedriger sein darf als M. 20.25 oder frs. 25. Tilg.: Durch Ankauf oder Ausl., vom 15./7. 1910 ab Totalkünd. zulässig. Sicherheit: Für Verzinsung und e ist eine feste Annuität von £ 315 000 = Liv. Egypt. 307 125 festgesetzt, welche als erste 3 von den Einkünften erhoben werden soll, die für den Dienst der privilegierten und 9 unificierten Schuld bestimmt sind, und deren regelmässige Zahlung gemeinschaftlich einzeln von den obengenannten Staaten garantiert ist. Die Garantie Russlands ist auf 9 Annuität begrenzt. Jeder nach Zahlung der Zinsen verbleibende Betrag der Annuität wir