210 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. 104.60, 105.40 %. – Ende 1889–1904: In Hamburg: 89.75, 92.75, 92, 94.50, 96.50, 98.50, 97.50, 99.90, 102, 102, 102, 105, 107.50, 108.25, 104, 104.75 % In München –, 105.25, –, 108.25, 104.50, – ¾. Usance: Seit 1./1. 1899 wird beim Handel an allen deutschen Börsen fr. 1 = M. 0.80 gerechnet; in Berlin, Frankf. a. M. und München auch schon vorher so, während in Hamburg früher £ 1 = M. 21. 4 % steuerfreie Egyptische Daira Sanieh-Anleihe von 1890. Emiss. £ 7 299 360 = frs. 182 484 000 lt. Dekrete vom 6. Juni und 5. Juli 1890 zur Rückzahlung bezw. Kon- vertierung der in Umlauf befindlichen £ 8 587 480 = frs. 214 687 000, 4 % älteren Anleihe- scheine der Dafra Sanieh zu 85 % XAdministration der Dafra Sanieh steht unter Kontrolle weier von der französischen und englischen Regierung bezeichneten Kontrolleure. In Umlauf am 31./12. 1904 £ 4 612 020 in Stücken aà £ 20, 100, 500 und 1000 = frs. 500, 2500, 12 500 und 25 000. Zinsen: 15. April, 15. OÖkt. Coupons und Stücke steuerfrei, zahlbar in Gold in London in $£, in Paris und Kairo in frs., in Berlin und Frankfurt a. M. nach dem Francs- Betrage umgerechnet in Mark zum Tageskurse auf Paris. Es ist nicht gestattet, die Aus- zahlung der Coup. oder der rückzahlbaren Stücke mit Opposition zu belegen; jedoch haben die Zahlstellen, falls der Verlust oder Diebstahl der Stücke glaubhaft nachgewiesen wird, das Recht, die Auszahlung provisorisch zu verschieben. Tilgung: Durch Ankauf oder Aus- losung vermittelst der etwaigen Uberschüsse der Erträgnisse über den erforderlichen Zinsen- betrag und aus dem Erlös für Verkauf von Besitzungen der Dafra Sanieh, doch darf letzterer Betrag jährlich Liv. Egypt. 300 000 nicht übersteigen. Am 21./6. 1898 schloss die Regierung über den Verkauf der Besitzungen der Daira Sanieh an ein englisch-französisches Syndikat einen Vertrag ab, der die Zahlung der ganzen Daira Sanieh-Schuld bis zum Jahre 1905 sicherstellt. Der Verkaufspreis betrug £ 6 431 500; die Käufer zahlten am 1.8. 1898 £ 500 000 in bar als eine bis zur Erfüllung des Vertrages zu verbleibende und mit 3½ % zu verzinsende Garantie; im Juli 1899 war eine weitere Zahlung von £ 2 150 000 fällig; nachher bis 1905 sind jährliche Zahlungen von £ 310 000 zu leisten. Bei jeder Zahlungsleistung wird ein entspr. feil der Ländereien den Käufern ausgeliefert, welche gehalten sind, dieselben binnen 7 Jahren nach der Erwerbung weiter zu verkaufen und die Hälfte des dabei erzielten Reingewinns von mind. 20 % der Regierung auszuliefern. Verstärkte Tilg. u. Totalkünd. der Anleihe v. 15./10. 1905 ab zulässig: im Aug. 1904 wurden die noch in Umlauf befindl. Stücke zur KRück- zahlung per 15./10. 1905 gekündigt, gleichzeitig wurde der Umtausch der gekünd. Stücke gegen 4 % Oblig. der Daira Sanieh Company Ld. angeboten, welche spät. 15./10. 1930 rück- zahlbar sind, aber auch schon vorher zu jeder Zeit zurückgezahlt werden können, jedoch vor dem 15./10. 1912 nur zu 105 %. Die Konvers.-Anmeld. hatten bis 1./10. 1904 zu erfolgen. Sicherheit: Das Zinserfordernis ist sichergestellt durch das Netto-Erträgnis der Güter der Daira Sanieh u. durch die jährl. Überschüsse der als Unterpfand dienenden Einkünfte der Caisse de la Dette Publique, die sich 1889 auf Liv. Egypt. 451 878 bezifferten. Die Caisse de la Dette besitzt ausserdem einen Reservefonds von ca. Liv. Egypt. 920 000, der für den Fall, dass die verpfändeten Einkünfte nicht ausreichen sollten, zur Deckung des Fehlbetrages dienen soll. Zahlst.: Berlin: Rob. Warschauer & Co., Mendelssohn & Co., Berliner Handels-Ges.; Berlin u. Frankf. a. M.: Bank f. Handel u. Ind., Deutsche Bank; Frankf. a. M.: Jacob S. H. Stern; ferner in London, Paris, Kairo. Kurs Ende 1890–1904: In Berlin: 94, 94, 97.50, 100.50, 102.10, „ 292 255, – %. – In Frankf. a. M.: 96.20, 95.20, 99,80, 103.40. 103.80, 103.50, 103.50, 103.50, 101, 101, 101.30, 103.50, 105, 104, 101 %. Usance: Seit 1./1.1899 wird beim Handel fr. 1 = M. 0.80 gerechnet, während vorher in Berlin £ 1 = M. 20.40. Republik Frankreich. 3 % konvertierte Französische Rente von 1894. In Umlauf frs, 203 638 159 Rente = frs. 6 787 938 600 Kapital lt. Gesetz v. 17./1. 1894 zur Pari-Rückzahlung bezw. Konvertierune der 4½ % Rente von 1883. Stücke eingeteilt in Stücke à frs. 2: 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 20, 30. 50 100, 200, 300, 500, 1000, 1500 u. 3000 jährl. Rente; Rückzahlung bezw. Konvertierung Yor 16.2.5 1902 nicht zulässig. Zs.: 16. Febr., 16. Mai, 16. Aug. u. 16. Nov. Zahlst,: Alle Staatskassen an Paris und den Departements. Im Juli 1902 wurde die 3½ % Rente auf konverliert, die Besitzer der konvert. Rententitel erhielten bis 16./11. 1902 3½ % Zs., von dieser Zeit 6 nur noch 3 %, vor dem 1./1. 1911: kann die 3 % nicht gekündigt werden. Die Notierung in Paris exkl. Coup. beginnt jeweils 14 Tage vor dem Fälligkeitstermin der Coup. Kurs in Fran furt a. M. für die 3½ % Rente Ende 1894–1902: 107.20. 106, 105.90, 107.30, 104.80, 102.50, 103, 102, – %; für die 3 % Rente Ende 1903–1904: 98.50, 97.70 %. Königreich Griechenland. Der Staat stellte im Mai 1893 seine Barzahlungen ein und verfügte durcl 10./22. Dez. 1893, dass bis zur endgültigen Regelung die Zahlung der Zinsen mit zu erfolgen habe, während die Tilgung aufzuheben sei. Die Schutzkomitees, W Januar 1894 in Berlin, London und Paris bildeten, verhandelten zu wiederholten M der griechischen Regierung, ohne zu einem Resultate zu gelangen. Durch das Gese Dekret vom 30 % in Gold elche sich im Malen ml tz vom