264 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. Usance: Seit 2./1. 1899 wird beim Handel 1 Stück = M. 408 gerechnet, vorher 1 Stück = M. 400. Verj. der Coup. in 10 J., der verl. Oblig. in 30 J. n. F. Russische Bodenkredit-Pfandbriefe. Herausgegeben durch den Gegenseitigen Bodenkreditverein in St. Petersburg, welcher im Juli 1890 mit der Reichs-Adels-Agrarbank in St. Petersburg verschmolzen wurde. Die Pfandbr. wurden im Jahre 1895 als Staatsschuld von der russischen Regierung übernommen. 5 % Russische Bodenkredit-Pfandbriefe. In Umlauf am 1. Jan. 1905: Rbl. 6 192 150 in Stücken à Rbl. 100. Zinsen: 1./14. Jan., 1/14. Juli. Tilgung: Durch halbjährl. Verlosungen am 1./14. Mai und 1./14. Nov. per 1./14. Juli bezw. 1./14. Jan. zu 125 % innerh. 56 Jahren, Verstärkung nicht zulässig; der grösste Teil der 5 % Pfandbriefe ist freiwillig in 4½ % Pfand- briefe umgetauscht. Zahlstellen: Berlin: S. Bleichröder; Frankfurt a. M.: Disconto-Ges. Zahlung der Coup. abzügl. 5 % Steuer mit M. 7.638 der verl. Stücke mit Rbl. 125 = M. 402. Kurs Ende 1881–1904: In Berlin: 83.80, 80.40, 85.25. 93.40, 93.75, 94.50, 87.75. 96.60, 106.50, 107.60, 99.90, 104, 108.20, 119.50, 120, 122, 122.40, 121.25, 115, 116.50, 116.75, 117.25, 115.25, 112.50 % — In Frankf. a. M.: 84.75, 80.25, 85, 93 /16, 93, 94.10, 88, 95.20, 105.40, 108.50, 99, 104, 107, 119, 120, 120, 121.50, 120, –, 115.50, 116, 117, 115.50, 112 %. Usance: Seit 2./1. 1899 wird beim Handel 1 Stück = M. 321.60 gerechnet, vorher 1 Stück = M. 320. 3.8 % Konvertierungs-Obligationen, ausgegeben vom Staate zum Umtausch der 4½ % Titres vom Jahre 1887 des ehemaligen Gegenseitigen Bodenkredit-Vereins. In Umlauf am 1. Jan. 1905 Rbl. 84 332 400 in Stücken à Rbl. 150, 750, 1500 = M. 324, 1620, 3240. Zs: 2./15. Jan., 1./14. Juli. Tilg.: Vom 19. Sept./1. Okt. 1898 ab durch halbj. Verl. am 1. April und 1. Okt. per 1./14. Juli resp. 1./14. Jan. mit halbjährlich 0.095 % des Nominalbetrages der ausgegebenen Oblig. und Zs.-Zuwachs innerhalb 81 Jahren; Verstärkung, Gesamt-. kündigung und Konvertierung bis 1./14. Jan. 1906 ausgeschlossen. Zahlstellen: Berlin: Mendelssohn & Co., S. Bleichröder, Disconto-Ges.; Frankfurt a. M.: Disconto-Ges. Zahlung der Zinsen und verlosten Oblig. ohne jeden Abzug von Steuern in Deutschland in Mark (Zoll-Coup.). Die Anleihe wurde vom 4.–25./4. 1898 zur Konvertierung der 4½ % Russ. Bodenkredit-Pfandbr. angeboten. Kurs Ende 1898–1904: In Berlin: 99.30, 97.20, 92.80, 93.60, 96, 95, 88.10 %. – In Frankf. a. M.: 99.10, –, 92.50, 93.50, 95.80, 94.20, 88 %. Beim Handel an der Börse versteht sich der Kurs in Prozenten von 1 St. – M. 324. Verj. der Zs. in 10 J., der verl. Stücke in 30 J. n. F. Landschaftlicher Kredit-Verband für das Königreich Polen in Warschar. Errichtet: 1825. Neues Statut v. 9./6. 1888. Zweck: Die Thätigkeit des Verbandes besteht ausschl. in der Gewährung hypoth. Darlehen innerh. des Rahmens seiner Bestimmung und in der Ausgabe von Pfandbr. auf Grund dieser Darlehen; anderweite finanzielle oder kommerzielle Geschäfte darf der Verband nicht betreiben. Mitgl. des Verbandes sind alle Eigentümer der mit Darlehen des Verbandes belasteten Güter, innerh. der Grenzen seines Wirkungsbereiches. Die Darlehen müssen auf den zu beleihenden ausschl. ländlichen Grundstücken unbedingt zur ersten Stelle hypotl. eingetragen werden; die zu erteilenden Darlehen dürfen die Hälfte des Schätzungswertes des zu beleihenden Gutes nicht übersteigen. Die auf Grund der Schätzungen bewilligten Darlehen werden in Pfandbr. des Verbandes nach deren Nennwerte erteilt. Die Darlehen werden auf eine genau festgesetzte Zeit gewährt und sind im Laufe derselben durch be- stimmte halbj. vom Schuldner zu entrichtende Raten zu tilgen, die dem Zinsfusse und dem Amort.-Satze der Pfandbr. zu entsprechen haben. Die Darlehensnehmer haben halbj. Raten von gleicher Höhe zur Zahlung der Pfandbr.-Zs., sowie zur Tilg. des Darlehens zu entrichten und ausserdem einen Beitrag zur Deckung der Verwalt.-Kosten des Verbandes zu leisten. Die Amort.-Quote beträgt nach Walll der Schuldner ½, oder 1 % halbj. vom Nennbetrage des empfangenen Darlehens; der Verwalt.-Kostenbeitrag wird, unter Zugrundelegung des wirklichen Bedarfes, von den Verwalt.-Organen des Verbandes auf höchstens 1 % des Nenn- betrages des Darlehens festgesetzt. Die Zins-, Tilg. u. Verwalt.-Kostenbeiträge sind für jedes Halbj. im voraus zu entrichten. Die Pfandbr. werden in dem Masse ausgestellt, als 3 lehen bewilligt werden, und auf einen Betrag, der der Höhe eines jeden Darlehens entspric . Der Nennwert aller ausgegebenen Pfandbr. darf somit den Gesamtbetrag der auf den pfändeten Gütern hypoth. sichergestellten Darlehen nicht übersteigen. Die Amort. 3 Pfandbr. seitens des Verbandes findet halbj. zu einem Betrage statt, der den von den 10 lehensschuldnern zur Tilg. ihrer Anlehen entrichteten Summen gleichkommt. Sie 901 bei den 4½ Pfandbr. nur mittels Ausl., bei den 4 % dagegen nach jedesmaligem Beschl der G.-V. des Komitees entweder im Wege der Ausl. oder durch freihändigen der Warschauer Börse oder auch zur Hälfte durch Ankauf und zur Hälfte durch Verl. 5 Verl. findet an jedem 1./4. u. 1./10 n. St. in Warschau statt. Die rechtzeitige fälligen Zinsscheine und der ausgel. Pfandbr. wird gesichert durch: J) die von 1 6 338 lehensschuldnern halbj. im voraus zu entrichtenden Zins- und Tilg.-Raten; 2) den 6 Verbandes; 3) das sämtliche sonst. bewegliche und unbewegliche Eigentum des 4) die gesamte Verantwortlichkeit sämtlicher mit Darlehen belasteten und 9 verpfändeten Güter bis zur Höhe der auf ihnen ruhenden, noch nicht getilgten as 4½ % konvertierte polnische Pfandbriefe Serie L=V von 1892, anfangs 0 % Rbl 100, 1893 auf 4½ % konvertiert, in Umlauf 1./14. Mai 1904: Rbl. 117 860 150 in Stücken à Rbl. 1