268 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. Tammerfors. Gesamte Stadtschuld Ende 1904: Finl. M. 6 165 470.71. – Vermögen Ende 1904: Finl. M. 12007 496.03. 4½ % Stadt-Anleihe von 1903. Finl. M. 3 000 000 = M. 2 430 000 in Stücken à Finl. M. 5000. 1000 = M. 4050, 810. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Von 1904 ab durch Verl. spät. am 1./7. per 1./10. innerh. 39 Jahren, von 1914 ab verstärkte Tilg. u. Totalkünd. zulässig. Zahlst.: Tammerfors: Finanzkammer; Berlin u. Hamburg: Commerz- u. Disconto-Bank; Frankf. a. M.: J. Dreyfus & Co.; Hamburg u. Altona: Vereinsbank; Helsingfors: Kansallis-Osake-Pankki, Förenings-Banken i. Finland, Privatbanken i. Helsingsfors; Stockholm: Skandinaviska Kreditaktiebolaget: Wiborg: Nordische Aktienbank f. Handel u. Ind. Zahlung der Zinsscheine u. des Kapitals ohne jeden Abzug in Gold. Sollten die Anleihe oder die Zinsscheine in Finland mit einer Steuer belegt werden, so hat sich die Stadt Tammerfors verpflichtet, dieselbe zu tragen. Aufgelegt in Hamburg 6./8. 1903 zu 100 %. Kurs in Hamburg Ende 1903–1904: 101 (kl. St. 101.40), 100 %. Verj. der Zinsscheine in 10 J., der verl. Stücke in 15 J. (F.) Elstländischer adeliger Güter-Credit-Verein in Reval. (Früher Ehstländische adlige Credit-Casse.) Gegründet: Im Jahre 1802. Neueste Statuten genehmigt am 16. Febr. 1898. Zweck: Der Verein hat den Zweck, den Besitzern von Rittergütern und abgeteilten Grundstücken im Gouvernement Ehstland gegen Hypothek dieser Güter und Grundstücke Darlehen in Pfandbr. zu erteilen. Mitglied des Vereins wird jeder, der im Gouvernement Ehstland als Eigentum ein Rittergut besitzt und ein Darlehen gegen Hypothek seines Gutes erhalten hat. Nach Tilg. des auf einem Gute ruhenden Darlehens scheidet der Besitzer des Gutes aus dem Verein aus. Wenn ein dem Verein verpfändetes Rittergut in den Besitz einer anderen Person übergeht, so wird der neue Besitzer Mitglied des Vereins mit allen Rechten und Verpflichtungen eines solchen, während der Vorbesitzer aus dem Verein ausscheidet. Die Besitzer der dem Verein verpfändeten Rittergüter haften solidarisch nicht nur für alle Darlehen, welche gegen Hypothek von Rittergütern und abgeteilten Grundstücken erteilt worden sind, sondern auch für alle Forderungen, welche an sie infolge der vom Verein übernommenen Verbindlichkeiten herantreten können. Diese Garantie verteilt sich unter den Mitgliedern proportional der auf ihren Gütern grundbuch- mässig im Zeitpunkt des Eintritts der Garantie ruhenden Darlehen. Durch die dadurch bestimmte proportionelle Verteilung der Solidarhaft der Mitglieder des Vereins wird nur das Verhältnis festgesetzt, nach welchem für den Fall der Inanspruchnahme der Solidar- haftung vorerst die Verteilung der Gesamtsumme auf die einzelnen Mitglieder des Vereins zu erfolgen hat. Es wird aber hierdurch kein Mitglied des Vereins in irgend einem Falle von der vollen in Grundlage des Art. 3344 des Privatrechts der Ostseeprovinzen auf ihm ruhenden solidarischen Haftung für die Gesamtsumme befreit. Die Besitzer der dem Verein verpfändeten abgeteilten Grundstücke, die nicht ein Rittergut bilden, haften nur für die Schuld, welche durch diese Grundstücke sichergestellt ist, und partizipieren nicht an der solidarischen Garantie. Sie haben an das dem Verein gehörige Vermögen kein Anrecht und gelten nicht als Mitglieder des Vereins. Darlehen dürfen nur gegen Ver- bfändung solchen Grundbesitzes erteilt werden, für welchen in dem Grundbuchregister, als für ein selbständiges Grundstück, ein besonderes Folium eröffnet worden ist. Zur Beleihung werden nur solche Grundstücke angenommen, deren Taxwert nicht weniger als 300 Rubel beträgt; das Darlehen darf % des Taxwertes der Rittergüter und abgeteilten Grundstücke nicht übersteigen. Von den Pfandbr. werden in Hannover gehandelt: 3½ % konvertierte Ehstländische Pfandbriefe von 1885 früher 4 %, im März 1895 von 4 % auf 3½ % herabgesetzt; in Umlauf am 31. Dez. 1904: M. 6 527 400 =, Rbl. 2 023 494 in Stücken à M. 300, 600, 1500, 3000. Zs.: 10. April, 10. Okt. Tilg.: Durch Verl. am 15./27. Sept. per März des folgenden Jahres von 1886 ab innerhalb 56 Jahren, von 1902 ab Verstärkung und Totalkündigung zulässig. Zahlstellen: Berlin: Mendelssohn & Co.; Hamburg: Norddeutsche Bank; Hannover: Ephraim Meyer & Sohn. Zahlung der Zs. und des Kapitals ohne Abzug in Mark. Kurs in Hannover Ende 1891––1904: 94.75, 94.50, 97.50, 101.25. 98.75, 98, 95.25, 89.50, 89.75, 88.75, 92.75, 92.50, 92 %., Verj. der Coup. in 5, der verl. Pfandbr. in 30 J. 4 % Pfandbriefe vom Jahre 1898, der 5 % Kapitalrentensteuer unterliegend in am 31./12. 1904 Rbl. 14 145 300 in Stücken à Rbl. 100, 200, 500, 1000. Zs.: 10./23. März, 10,23. 3 Tilg.: Durch Verlos. am 10./23. März per Sept. desselben Jahres innerh. 56 Jahren. Deutschl.: Berlin: Mendelssohn & Co.; Hannover: Ephraim Meyer & Sohn, „ Bank u. deren Fil.; Celle: Hannov. Bank, vorm. David Daniel. Verj. der Coup. und gel. Pfandbr. in 10 J. erhe Bilanz am 31. Dez. 1901: Aktiva: Kassa 532, Portefeuille: a) von der Reg, gar. 5300, b) v. d. Reg. nicht gar. Wertp. 2500, c) 4 % Pfandbr. des Vereins 133 000 à 87 % = 155 80 4½ % kündbare, aus dem Verkehr gezog. landschaftl. Oblig. 48 800, Wertp. des a Korrespondenten 69 435, Debit. 4147, Kto in der Revaler Abt. der Reichsbank 400, 3 d. Güter 19 775 290, Restanzen 100 459, Darlehen: a) d. Ehstländ. Ritterschaft 34 Sl8, Gar. d. Rittersch. 13 805, c) d. Ehstländ. Vorschusskasse 121 444, Immobil. 157 „ 8932, Gerichtskosten 417, Stempelsteuer 2108, Stempelpapier 321, Einziehungskosten künce 919 Oblig. 80 055, Rentensteuer 797, transit. Summen 12 457, Ehstländ. Landw. „ Forder. 294 659, Grundstück 1970, Kurs-Abschreib. pro 1904 38 663. – Passiva: R.-F. 509 220,