Königreich Serbien. 279 vom 8./20. Juli 1895 eingesetzt worden ist: der Verwaltungsrat dieser Monopolverwaltung besteht aus sechs Mitgliedern, von diesen sind vier serbische Unterthanen, hiervon werden zwei dem Finanzminister von den Obligationsbesitzern vorgeschlagen. Die autonome Monopolverwaltung verwaltet selbständig die Monopole und die Einnahmen, welche für die 4 % Anleihe von 1895 als Pfand gegeben sind; zu diesem Behufe sind die Direktion der Serbischen Staats-Eisenbahnen, sowie sämtliche Zollämter Serbiens unwiderruflich angewiesen, ihre ganzen Reineinnahmen jeden Monat, resp. jede 10 Tage, unmittelbar an die Monopolverwaltung abzuführen. Diese Einnabmen dürfen zu keinem anderen Zwecke als für den bestimmten Dienst verwendet werden; die Verwaltung ist jedoch ver- pflichtet, jeden Monat der Staatshauptkasse alle jene Summen zu übergeben, welche ein Zwölftel des für die Zahlung der Annuität des konvertierten Anlehens erforderlichen Gesamtbetrages übersteigen. Aus diesen monatlichen Überschüssen wird der Verwaltungs- rat je ein Fünftel solange zurückbehalten, bis nicht die Verwaltungskasse über einen Fonds von mindestens Dinars 750 000 verfügt, der dazu bestimmt sein wird, die etwaigen Fehl- beträge der für ein Zwölftel des Bedarfes für den Jahresdienst der Anleihe erforderlichen Summe per Monat zu ergänzen. Falls die Einnahmen der Monopolverwaltung für den jähr- lichen Dienst der 4 % Anleihe von 1895 nicht ausreichen sollten, so ist die serbische Re. gierung verpflichtet, den Ausfall jeden Semesters aus anderen Einkünften zu ergänzen. Der Verwaltungsrat der autonomen Monopolverwaltung hat eine Übersicht der Jahres- abrechnungen, sowie auch der monatlichen Ausweise im Amtsblatt zu veröffentlichen, und szwar die Monatsausweise spätestens nach 15 Tagen und die Jahresrechnungen innerhalb 3 Monaten. Diese Ausweise werden auch in deutschen Zeitungen bekannt gegeben. 4 % amort. Serbische Staats-Anleihe von 1895. frs. 355 292 000 in Stücken a frs. 500, 2500, 5000 = M. 405, 2025, 4050. Zs.: 1./14. Jan., 1./14. Juli. Tilg.: Durch Verl. am 1./14. April u. 1./14. Okt. per 1./14. Juli resp. 1./14. Jan. innerh. 72 Jahren. Zahlst.: Belgrad: Banque Nationale Privilegiése du Royaume de Serbie; Berlin: Berl. Handels-Ges.: Frankf. a. M.: Gebr. Beth- mann, von Erlanger & Söhne; Hamburg: Nordd. Bank in Hamburg; Paris: Banque Imperiale Ottomane. Zahl. der Coup. u. verl. Stücke steuerfrei ohne jeden Abzug in Deutschland in Mark zum festen Umrechnungskurse von frs. 100 = M. 81. Beim Handel das Stück = M. 405. Kurs Ende 1896–1904: In Berlin: 66.50, 65, 61.50, 60.75, 62.40, 66.50, 76.60, 75.40, 78 %. –— In EFrankf. a. M.: 66.20, 65, 60.80, 61, 61.70, 67, 76.30, 75, 78.10 %. – In Hamburg: 65.60, 64.50, 60.75, 60, 61.50, 66.60, 77, 74.50, 77.50 %. –— In Leipzig: –, 65, 61.50, 60.75, 62.50, 67, 76.25, 75.10, 78 %. – In München Ende 1902–1904: 76.40, 75, 77.80 %. Notiert auch in Breslau. Verj. der Coup. in 5 J., der verl. Stücke in 30 J. n. F. 5 % amort. Serb. Monopol-Gold-Anleihe von 1902. frs. 60 000 000 in Stücken à frs. 500. Zs.: 2./15, Febr., 2./15. Mai, 2./15. Aug., 2./15. Nov. Tilg.: Durch Rückkauf unter pari oder Verl. 2./15. März u. 2./15. Sept. per 2./15. Mai resp. 2./15. Nov. mit jährl. % innerh. spät. 50 J.; von 1908 ab Verstärk. u. Totalkünd. zulässig. Sicherheit: Als Spec.-Garantie sind die Überschüsse der Netto- Einnahmen der autonomen Monopolverwalt. nach Zahl. der Annuität für die 4 % Anleihe von 1895 sowie die anderen durch das Gesetz v. 8./20. Juli 1895 bezeichneten Anleihen verpfändet. Als weitere Sicherheit dienen auf die Dauer von 10 J. die bisher noch nicht verpfändeten Einnahmen der Serb. Staatseisenbahnen mit dem Rechte auf hypoth. Verpfänd. dieser Linien. Wenn im Laufe dieser Zeit nach Zahlung der Annuität aller bisherigen Anleihen am Schluss der Abrechnungen jährl. ein Überschuss von frs. 2 500 000 für das Finanzministerium bleibt, so wird diese Hyp. gelöscht werden. Der ganze Dienst der Anleihe, die Zinszahlung, die Ein- lösung oder der Kückkauf der Oblig. zum Zwecke ihrer Tilg. wird während der ganzen Dauer der Anleihe von der Verwalt. der autonomen Monopolverwalt. ausschliessl. ausgeübt. Zahlst.: Belgrad: Banque Nationale Priviléegiéee du Royaume de Serbie; Paris: Banque Imperiale Ottomane, Comptoir National d'Escompte, Banque Francaise bour le développement du Commerce et de PIndustrie, Österr. Länderbank, Société Financiere d'Orient, E. Hoskier & Co.: Berlin: Berliner Handels-Ges.; Amsterdam: Labouchere Oyens & Cie.; Brüssel: Comptoir National d'Escompte; Genf: L'Union Financiere de Geneve; Wien: Österr. Länderbank. Auf. gelegt in Paris 26./2. 1903 zu 90 %. Verj. der Zinsscheine in 5 J., der verl. Stücke in 30 J. (F.) Serbische Staats-Hypotheken-Anstalt (Uprawa fondowa). Errichtet durch Gesetz vom 28./8. 1862 und durch Gesetz vom 8./7. 1898 gänzlich reorganisiert und in ein vollkommen autonomes Staats-Institut umgewandelt. Dieselbe wird von einem V.-R., bestehend aus 9 Mitgliedern, verwaltet und steht nur unter der Anfsicht des Ministers für Volkswirtschaft, welcher durch einen Kontrollrat vertreten wird. Die Anstalt verwaltet sämtliche Staats- und öffentliche Fonds, Pupillen- und Depositen- gelder, Gemeindekapitalien und Gelder von Bezirken, Kreisen, Kirchen, Klöstern und anderen Korporationen und übernimmt ausserdem auch private Kapitalien auf Sparkassen- bücher zur Verzinsung. Giebt Pfandleihen auf unbewegliche Güter zu erster Hypothek und innerh. der ersten Hälfte jenes Schätzungswertes, der durch ihre eigenen Vertrauens- männer und Organe festgestellt wird. Giebt Darlehen den Kreisen, Bezirken und Gemeinden gegen Verpfändung von Nebensteuern und Einnahmen, die von den kompetenten Behörden genehmigt sind. Verausgabt auf Grund von Pfandleihen Pfandbriefe und auf Grund von Anlehen auf Nebensteuer und Einnahmen Oblig. (Kommunal-Oblig.) Die Pfandleihen werden mit 6 % Antizipativ-Zs. und 1 % Amort. für die Dauer von 32 Jahren gewährt. Die auer der Gemeinde-, Bezirks- und Kreis-Anlehen kann bis zu 50 Jahren sein. Die An-