Sultanat Türkei. 285 §―;;; 105 1/11 % Tilg.: Von 1903 ab durch halbjährl. Verl. im März u. Sept. per 1./5. resp. 1./11. mit jährl. ½ % u. Zs.-Zuwachs in ungefähr 55 Jahren; die erste Verl. in Sept. 1903; verstärkte Tilg. u. Gesamtkündig. bis 1./5. 1912 ausgeschlossen. Sicherheit: Die Kaiserl. Ottoman. Reg. überweist u. Verpfändet ausschl. u. unwiderruflich für den Dienst der Anleihe bis zu ihrer gänzlichen Tilg. den Ertrag der nachbezeichneten Einkünfte, deren Verwalt. u. Einziehung der Adminjistration de la Dette Publique Ottomane anvertraut bleiben, nämlich 1) Fischerei-Abgaben, 2) Jagdschein-Gebühren, 3 Gebühren für Fischerei-Erlaubnisscheine, 4) Gebühren für Erlaubnisscheine zum Tumbeki-Verkauf, 5) Seiden- Zehnten. Diese 5 Einnahmen für diejenigen Plätze, deren Abgaben noch nicht durch das Dekret v. 8./20. Dez. 1881 der Administration de la Dette Publique Ottomane überwiesen worden sind, 6) den Anteil der Reg. an den Gebühren für die in Gemässheit des unter dem 17. Zilcads 1305 – 14./7. 1888 (n. St.) – mit Zustimmung des Verwalt.-Rates der Dette Publique Ottomane erlassenen Dekrets dem Stempel unterworfenen Akte, 7) bevorrechtigte Verpfändung der Getreidezehnten des Sandjaks Smyrna für einen jährl. Betrag von £ T. 30 000. Es ist vereinbart, dass bei der Verpachtung der Zehnten im vorerwähnten Sandjak, der ein Delegierter der Dette Publique Ottomane unter thätiger Mitwirkung bei allen die Erteilung des Zuschlages berührenden Massnahmen beiwohnen wird, die Verpflichtungsscheine, die der Zuschlagempfänger infolge dieser Zuerteilung für den Gegenwert der Zehnten auszuhändigen hat, in Höhe von £ T. 30 000 an die Order der in dem vorerwähnten Sandjak befindl. Kassen der Dette Publique Ottomane zahlbar gestellt u. ausschl. an diese gezahlt werden. Die Ver- bachtung der Zehnten wird unter strenger Befolgung der in Kraft befindl. Reglements über die Einkünfte aus den Zehnten vorgenommen. Palls es ganz unmöglich ist, in Gemässheit der bestehenden Gesetze Pächter für die fragl. Zehnten zu finden, u. die Zehnten in natura eingezogen werden müssen, verpflichtet sich die Kaiserl. Ottomanische Reg., die gesamten Erträge derselben in Magazinen mit dopbeltem Verschluss, zu welchem ein Schlüssel den Beamten der Dette Publique Ottomane anvertraut wird, niederzulegen. Die Naturalerträge müssen im Einverständnis zwischen den Ortsbehörden u. den Beamten der Dette Publique Ottomane gemeinschaftlich in Gemässheit der bestehenden Gesetze verkauft u. die von den Käufern zu entrichtenden Summen in voller Höhe u. unmittelbar an die Kassen der Dette Publique Ottomane gezahlt werden. – Wenn die ersten sechs der oben genannten Einkünfte nicht £ T. 108 000 (frs. 2 450 000) jährl. einbringen sollten, werden die auf die Getreidezehnten des Sandjaks Smyrna verpfändeten £ T. 30 000 um den Minderbetrag nach dem oben an- gegebenen Modus vermehrt. Auf diese Weise wird der Betrag der für den Dienst der Annuität dieser Anleihe verpfändeten Einkünfte unter allen Umständen auf einer Mindestsumme von £ T. 138 000 (frs. 3 130 000) erhalten werden. Die Annuität für den Zs.- u. Tilg.-Dienst der Schuldverschreib. dieser Anleihe beträgt $ T. 118 800. Zahlst.: Berlin: Deutsche Bank, Berl. Handels-Ges., Rob. Warschauer u. Co.; Frankf. a. M.: Fil. der Deutschen Bank. Gebr, Bethmann, Deutsche Vereinsbank; Hamburg: Deutsche Bank, M. M. Warburg & Co. Zahlung der Zs. u. der verl. Stücke ohne jeden Abzug in Mark. Die Anleihe diente zum Umtausch gegen die zur Rückzahlung per 1./5. 1903 gekündigte 5 % fundierte Türkische Staats-Anleihe von 1888 (Administrations-Anleihe). Die Anmeldung zum Umtausch hatte stattzufinden innerh. der Zeit v. 9.–20./4. 1903 einschl.; beim Umtausch wurden die neuen 4 % Oblig. von 1903, welche über nominal M. 408 lauten, zum Kurse von 88 % = M. 359.04 pro Stück in Anrechnung gebracht. Der nicht zum Umtausch verwendete Restbetrag der Anleihe wurde 20./4. 1903 zu 90 % aufgelegt; die Anleihe wurde in Berlin eingef. 1./5. 1903 zu 91.50 % in Frankf. a. M. 5./5. 1903 zu 91.70 % in Hamburg am 22./5. 1903 zu 91.25 . Kurs Ende 1903–1804: In Berlin: 89.40, 87.75 %. – In Frankf. a. M.: 89.20, 87.50 %. – In Hamburg: 89, 87.20 %. Verj. der Zinsscheine in 5 J., der verl. Stücke in 15 J. (F.) 4 % steuerfreie privilegierte Türkische Staats-Anleihe von 1890. M. 156 545 200 = £ 7 827 260 = frs. 195 681 500 = £ T. 8 609 986 lt. Dekret vom 15./27. April 1890 zur Konvertierung bezw. Rückzahlung der 5 % privilegierten Anleihe von 1882 im ausstehenden Betrage von £ 5841 260. Stücke in deutscher, englischer, französischer und türkischer Sprache à M. 400 = £ 20 = frs. 500 =.― T. 22, auch Abschnitte über 5. 25 und 50 Obligationen. Zinsen: 14. März, 14. Sept. n. St. Schuldverschreibungen und Coupons sind für immer von jeder gegenwärtigen und zukünftigen Steuer befreit. Verlosung: Febr. und Aug. (erstmals Febr. 1891) per 14. März bezw. 14. Sept. Tilgung: Innerhalb 44 Jahren, frühere Rückzahlung zulässig. Sicherheit: Unbedingtes Vorrecht von £ T. 430 500 für Zs. u. Tilg. auf den Ertrag der gesetzl. verpfändeten, unter Verwalt. der Administration de la Dette Publique Ottomane stehenden 6 indirekten Steuern (Tabak-, Salz-, Spiritus-Steuer, Stempel, Seidenzoll u. Fischerei- Abgaben), Verj.: Coup. 6, verl. oder gekünd. Schuldverschreib. 30 J. n. F. Aufgelegt am 22./5. 1890 in Umtausch oder gegen bar zu 81.10 % (frs. 100 = M. 81) in Berlin, Frankf. a. M.. Amster- dam, Genf, London, Paris, Konstantinopel. Zahlst.: Berlin: S. Bleichröder, Disconto-Ges.; Frankf. a. M.: Gebr. Bethmann; Hamburg: M. M. Warburg & Co. – in Mark; London in aris in frs.; Konstantinopel in £ T.: Banque Imperiale Ottomane; Amsterdam in hfl. zum Pariser Wechselkurs. Kurs Ende 1891–1904: In Berlin: 82.90, –, 92.10, 96.90, –, –, –, 9–, 96.70, –, –, –, – %. – In Frankf. a. M.: 82.60, 85.65, 91.35, 97.45. 87.20, 85, 90.20, 93, 92.50, 95 (kl. 95.20), 98, 99, 97.50, 99 %. .. 4 % steuerfreie Türkische Staats-Anleihe (Consolid.-Anleihe) von 1890. M. 90 900 000 4 545 000 = frs. 113 625 000 = £― T. 4999 500 lt. Dekret vom 15./27. April 1890 und Abkommen vom 18./30. April 1890 zur Konvertierung bezw. Rückzahlung älterer innerer