Venezuela. – Vereinigte Staaten von Nordamerika. 295 Zahlst.: Berlin: Disconto-Ges., S. Bleichröder. Zahlung der Zs. u. verl. Stücke nach Ablauf eines Jahres seit der Fälligkeit, geschieht jedoch nur bei der Central-Casse von Budapest. Eingef. in Berlin zunächst K 30 000 000 am 3./9. 1897 zu 99.10, wobei K 1 = M. 0.85. Bis 31./12. 1901 sind begeben K 83 560 400. Kurs in Berlin Ende 1897–1904: 97.90, 97.25, –, 90, 90.20, 98, 98.75, 97.75 %. Verj. der Zs. in 6 J., der verl. Stücke in 20 J. n. F. Ofen. Stadt Ofen 40 fl.-Lose von 1859 (unverzinslich). fl. 2 000 000. 50 000 Lose. (1971 in Deutschland abgestempelt 446 Stück.) In Umlauf Ende 1904: unverlost 16 000 Stück. Ver- losung: 15. Juni per 15. Dez., unter 10 % Steuerabzug für den den Nominalbetrag über- steigenden Gewinn. Tilgung: Letzte Ziehung 15. Juni 1909. Hauptgewinn stets fl. 20 000; kleinster Betrag steigt von fl. 65 bis 80. Zahlst.: Budapest: Centralkassa. Plan: 1905–1909: 1 à fl. 20 000, 1 à 1000, 5 à 200, 18 à 100, 2975 à 65, zusammen jährl. 3000 Lose mit fl. 217 175. Kurs in Frankf. a. M. Ende 1891–1904: 108, 95, 110, 95, 130, 140, 150, 120, 180, 125, 140, 150, 180, 135 M. pro Stück. Verj der gezogenen Lose in 30 J. n. F. Venezuela. 5 % Venezolanische Anleihe von 1896. Bolivares Gold 50 000 0000 It. Gesetz vom 9. April 1896 zur Zahlung der Beträge, welche die Eisenbahngesellschaften für die ihnen gewährten Garantien bis 31. Dez. 1895 zu fordern hatten; zur Ablösung der der Republik obliegenden Verpflichtung, dieselbe Garantie in Zukunft weiter zu zahlen; für event. Erwerb der einen oder anderen garantierten Eisenbahn; zur Beisteuer für die Fertig- stellng der Venezuela Centralbahn wenigstens bis Santa Lucia. Stücke in spanischer, deutscher, englischer und französischer Sprache à Bol. Gold 500 (Nr. 1–20 000), 1000 (Nr. 20 001–52 000), 5000 (Nr. 52 001–53 000) und 10 000 (Nr. 53 001–53 300). Zinsen 30. Juni und 31. Dez. Kapital und Zinsen von allen gegenwärtigen oder zukünftigen Steuern und Abgaben in Venezuela befreit, zahlbar in Deutschland zum festen Kurse von M. 81 = Bol. 100, in Londen in $, in Paris in frs. zum Sichtkurse auf Berlin, unter Zugrundelegung des festen Kurses von M. 81 = Bol. 100. Verlosung in Berlin April und Oktober pro 30. Juni und 31. Dez. Tilgung nach Plan in 36½ Jahren, Dezember 1896 bis Dezember 1932, mit 1 % und Zinszuwachs. Verjährung: Coupons 5, Obligationen 10 Jahre nach Fälligkeit. Sicherheit: Die Regierung garantiert diese Anleihe mit so viel Einheiten der Staatseinkünfte, als ge- nügen, um den Betrag von jährlich Bol. 3 000 000 zu decken, auf welchen sich die Zinsen und Amortisationsbeträge der Anleihe belaufen. Diese Bol. 3 000 000 werden im Jahres- budget mit besonderer Bestimmung für obige Zahlung festgesetzt und an die mit Einziehung der Staatseinkünfte betraute Bank überwiesen. Die Bank wird täglich einem besonderen Konto den entsprechenden Betrag gutbringen und monatlich Bol. Gold 250 000 an die Disconto-Ges. in Berlin überweisen, welche mit dem Dienst der Anleihe beauftragt ist. Zahlst.: Berlin: Disconto-Ges.; Hamburg: Nordd. Bank; London: Union Bank of London Ld., Disconto- Ges.; Paris: Compt. National d'Escompte; Antwerpen; Comp. Commerciale Belge ancien, H. Albert de Bary & Co. Société anonyme; Caracas: die mit der Einziehung der Staatsgelder betraute Banco de Venezuela. Die am 31./12. 1897 fälligen Coup. wurden im Febr. 1898 bezahlt, auf die am 30./6. 1898 fälligen Coup. wurden im Jan. 1900 Bol. 4.50 (per Bol. 12.50) bezahlt, über den Restbetrag wurden Certifikate ausgestellt, welche am 15./2. 1901 eingelöst wurden. auf die 31./12. 1898 fälligen Coup. sowie per 31./12. 1898 ausgel. Oblig. wurden im Jan. 1902 56 % gezahlt; die später fälligen Coup., sowie die per 30./6. 1899 und folg. ausgel. Oblig. sind noch nicht eingelöst worden. Nach langwierigen Verhandlungen wurde am 21./6. 1905 ein Abkommen der Venezolanischen Reg. mit ihren Gläubigern in London unterzeichnet bezügl. der Unifizierung u. Konversion der konsolid. Anleihe von 1881 u. der 5 % Anleihe von 1896. Die konsolidierte Anleihe von 1881 wird im Verhältnis von 72½ %, die 5 % Anleihe von 1896 sowie die Zinsrückstände der beiden Anleihen bis 31./12. 1904 zu pari in eine 3 % diplomatische Anleihe von 1905 umgetauscht werden. Die Zs. der neuen 3 % Anleihe werden im Jan. u. Juli gezahlt. Der Zs.- u. Amort.-Dienst der Anleihe soll durch eine Annuität von 4 % bewerkstelligt werden, deren Zahlung mit dem 1./1. 1905 beginnen soll. Die Tilg. der 3 % diplom. Anleihe soll innerh. 47 Jahren erfolgen u. zwar entweder durch halbjährl. Verlos., durch Ankauf am offenen Markte oder im Wege der Submission; jedoch hat die Reg. das Recht, die Amortisat. zu verstärken. Die diplomatische Schuld in ihrem vollen Umfange (£ 5 229 700) ist als eine direkte Verpflichtung des Staates anzusehen, ausserdem soll sie garantiert werden durch die unwiderrufliche Verpfändung von 25 % der gewöhnl. Zolleinnahmen, die in erster Linie für den Dienst der Anleihe zu verwenden sind. Bis zur vollständigen Tilg. der Verpflichtungen, für welche 30 % der Einnahmen der Zollämter von La Guayra u. Puerto Cabello auf Grund der Washington-Protokolle bestimmt sind, soll für den Dienst der diplomatischen Schuld als zeitweiliger Ersatz der erwähnten 25 % der ge- wöhnl. Zolleinnahmen 60 % der gewöhnl. Zolleinnahmen aller anderen Häfen von Venezuela angewiesen werden. Die Stücke u. Coup. der diplomatischen Anleihe sollen für immer von allen venezolanischen Abgaben, Steuern u. Stempelverpflichtungen befreit sein. Die Reg. darf keine neue auswärtige Anleihe aufnehmen, ohne dass der Erlös der Anleihe zur Rück- zahl. der diplomatischen Schuld verwendet werde. Die Reg. übernimmt ausserdem die Ver- pflichtung, den Feingehalt ihrer Goldmünzen nicht zu ändern, sie verpflichtet sich ferner, ihren Banknoten keinen Zwangskurs zu geben u. macht sich verbindlich, überhaupt während der Dauer des Abkommens in direkter oder indirekter Weise kein Papiergeld zu emittieren.