Brasilianische und Dänische Eisenbahn. — Holländische Eisenbahnen. 373 Vertrag vom 1. Sept./15. Nov. 1899 den Betrieb der Ahaus-Enscheder Eisenbahn-Ges. auf die Dauer der Koncession dieser Ges. Nach dem Vertrage hat die Betriebsunter- nehmerin an die Eigentümerin zu zahlen 4 % auf die Aktien A im Betrage von M. 1 000 000 und 3 % auf die Aktien B im Betrage von M. 500 000. Falls in irgend einem Jahre die Betriebseinnahmen die Betriebskosten und den für die 4 %ige Verzinsung der Aktien A nötigen Betrag nicht erreichen sollten, so bleibt das Defizit zu Lasten den Betriebsübernehmerin und findet eine spätere Verrechnung desselben nicht statt; dagegen ist die Zahlung des für die 3 % ige Verzinsung der Aktien B nötigen Betrages als ein zinsenloses Darlehen zu betrachten, wofür die Eigentümerin von der Pächterin belastet wird, falls und insofern jene Zahlung in irgend einem Jahre durch die Betriebseinnahme nach vorherigem Abzug von a) 25 000 hfl. für die Betriebskosten, b) 36 Cents pro Zug- kilometer, welcher im regulären Dienst mehr zurückgelegt sein wird, als von 5 Personen- zügen in jeder Richtung, c) dem für die 4 %ige Verzinsung der Aktien A nötigen Betrag nicht gedeckt wird. Wenn in irgend einem Jahre die Einnahmen die Summe der unter a), b) und c) genannten und für die 3 % ige Verzinsung der Aktien B nötigen Beträge übersteigen, so wird der Überschuss zunächst zur Rückzahlung der zinslos vor- geschossenen Summe verwendet; von dem danach verbleibenden Einnahmerest wird der Eigentümerin abermals ein Betrag gleich 1 % des A.-K. B überwiesen, und von dem alsdann noch übrig bleibenden Rest soll die Pächterin 25 % und die Eigentümerin 75 % erhalten. Die Betriebsübernehmerin ist befugt, die Ahaus-Enscheder Bahn, vorbehaltlich der Genehmigung der beiderseitigen Staatsregierungen, zu kaufen, nachdem sie der Eigentümerin von dieser Absicht ein Jahr zuvor Kenntnis gegeben hat. Sie hat alsdann zu zahlen: a) 100 % auf die Aktien A und B; b) den Betrag der für den Bau der Neben- bahn von der Eigentümerin ferner empfangenen Subsidien, insoweit diese bei dem Ver- kauf der Nebenbahnen zurückzuzahlen sind; c) eine Prämie von 50 000 M. oder 30 000 hfl. Strecken: Die Gesamtlänge der eig. u. gepachteten Linien betrug im Jahre 1903: 1308,937 km. Koncession: Die Dauer derselben währt bis zum 31. Dez. 1940, falls der Betrieb nicht früher durch den niederländischen Staat übernommen wird. Rückkaufsrecht des Staates: Der niederländische Staat ist berechtigt, jederzeit die Bahn anzukaufen und zwar mit einjähriger Frist auf den 31. Dez., 1) entweder übernimmt der Staat alle Aktiva der Gesellschaft, dann hat er alle ihre Schulden zu übernehmen und zahlt ihr für die Aktien 100 % und die Hälfte des Überschusses der Aktiva über die Schulden, das A.-K. und den Gewinnsaldo, 2) oder er übernimmt die Aktiva der Ges. mit einigen Ausnahmen, dann übernimmt er alle ihre Schulden mit Ausnahme derjenigen, welche von den nicht übernommenen Aktiven herrühren und zahlt il.r 100 % des A.-K. abzüglich 80 % des Wertes der nicht übernommenen Aktiva, ferner die Hälfte des Überschusses der Aktiva (einschliesslich der oben ausgeschlossenen) über die Schulden, das A.-K. und den Gewinnsaldo; oder 3) er übernimmt nur die eigenen Strecken der Ges., das für diese Linien und die gepachteten Staatsbahnen erforderliche rollende Material und Inventar, ferner diejenigen Aktiva, deren Übernahme gesetzlich bestimmt wird, dann zahlt er ihr das ursprüngliche Anlagekapital im Betrage von fH. 39 374 761, ferner den Aufwand für die mit Genehmigung der Regierung gemachten Verbesserungen und Erweiterungsbauten, sowie auch für die Betriebseinrichtungen und das rollende Material nach Abzug gewisser Abschreibungen. Der auf den Betrieb der betreffenden Linien entfallende Anteil wird nach Verhältnis der durchschnittlich in den letzten 5 Jahren zurückgelegten Kilometer berechnet. Für den Fall, dass der Staat vor dem Jahre 1915 vom Rückkaufsrechte Geb rauch macht, hat er ausserdem noch % auf das A.-K. von hfl. 22 500 000 für jedes Jahr bis 1915 zu zahlen, jedoch höchstens 10 % des A.-K. Kapital: hfl. 22 500 000 in Aktien à hfl. 1000. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im Mai oder Juni. Stimmrecht: 1–9 Aktien = 1 St., 9–19 Aktien = 2 St., 20 Aktien und darüber = 3 St. Gewinn-Verteilung: Zunächst 4 % Div. an die Aktionäre, vom Überschuss die eine Hälfte an den Staat, die andere an die Aktionäre, bis diese 6½ % Div. im ganzen erhalten, von dem etwaigen Überrest an den Staat, ½ an die Aktionäre. Erträgnis des Jahres 1903: Betriebseinnahmen 18 985 117, Betriebsausgaben 12 613 476, bleibt Betriebsgewinn 6 371 641, hierzu Vergütung für die Mitbenutzung von Bahnstrecken u. Stationen 128 295, Div. anderer Unternehm. 45 074, Erträgnis der Trambahn 1587, verjährte Div. 1212, Zs. 72 072 = Sa. hfl. 6 619 881; davon gehen unter anderem ab: Zs. der Oblig. 2360 041, Pacht für die Mitbenutzung von Bahnstrecken 1 887 807, Wagenmiete u. Reparat. 402 740, Abschreib. auf das rollende Material 387 607, Beitrag zu den Pens.- u. Unterst.-F. der Beamten 73 943, do. zum R.-F. 204 000, 4 % Div. 900 000. Reservefonds Ende 1903: hfl. 1 372 087. Dividenden 1890–1903: 4, 2,1½, 2, 3, 4, 4, 4, 4½, 4½, 4, 3.185, 4, 4 % Coup.-V.: 5 J. n. F. Kurs Ende 1890–1901: In Berlin: 124, 125.50, 100.10, 92.20, 95.75, 104, 103, 108.50, 110, —–, –, —, 94.25, –, – %. Kurs in Cöln Ende 1900–1904: 105, 105, 97, 92, 9990 % Usance: Lieferbar nur mit weissem Bogen (Mantel). – Der Div.-Schein wird auch nach dem 31./12. bis zur Zahlung mitgeliefert. erwaltungsrat: F. Th. Westerwoudt. Präs., Amsterdam.