374 KXusländische Eisenbahnen. Niederländische Südafrikanische Eisenbahn-Gesellschaft. (Nederlandsche Zuid-Afrikaansche Sspoorwegmaatschappij) Amsterdam. Einlösung der Aktien seitens der engl. Regierung: Für die 6 % Aktien wurden gezahlt $£ 135 für jede Aktie à hfl. 1000 nebst 4 % Zs. seit 1./9. 1900 mit 2 10.16.8, zus. £ 145.16.8, für die 4½ % Aktien £ 112½ für jede Aktie à hfl. 1000 nebst 3 % Zs. seit 1./9. 1900 mit £E 9.0.6, zus. £ 121.10.6. Die Zahlung geschah am 1./12. 1903. Es wurde für die Aktien ein ausreichender Nachweis verlangt, dass jede Aktie, welche zur Zahlung vorgelegt wurde, sich am 9./10. 1899 in Privathänden befunden hat. Sollte der Inhaber diesen geforderten Nach- weis bis zum 1./12. 1903 zu liefern nicht im stande sein, so erfolgt die Zahlung kurze Zeit nach dem 1./12. 1903, jedoch hörte mit dem 30./11. 1903 jede Verzinsung auf. Diese Forderung der engl. Reg. bereitet grosse Schwierigkeiten, da es in vielen Fällen unmöglich ist, diesen Nachweis zu liefern; deshalb war der Vorstand des deutschen Schutzkommitees bemüht, auf einer anderen Basis eine Verständigung mit der englischen Regierung herbeizuführen. In der G.-V. des Schutzkomitees v. 9./1. 1904 teilte der Vorsitzende Geh. Komm.-Rat Oppenheim mit, dass es ihm nach mühseligen Verhandlungen gelungen sei, von der engl. Reg. eine mündliche Erklärung im Beisein einer unparteiischen, der engl. Reg. nicht angehörenden Person zu erhalten. Danach wollte die engl. Reg. für die 6173 Aktien, die den vor dem 1./7. 1900 verwendeten Reichsstempel tragen, auf Erbringung weiterer Nachweise verzichten, sodass anzunehmen war, dass Zahlung auf dieselben alsbald erfolgen werde. Für die restl. 663 Aktien sollten weitere Nachweise, auch ein Affidavit über Bonafide-Erwerb der seiner- zeitigen Einreicher der Aktien beigebracht werden. Auf Seiten der Einreicher der Aktien ist man bestrebt, nach Möglichkeit den ihnen mitgeteilten Wünschen gerecht zu werden. Nachdem im Mai 1904 ein grösserer Betrag von Aktien seitens der engl. Regierung eingelöst worden war, erfolgte auf die Certifikate der Schutzvereinigung am 11./5. 1904 eine Abschlags- zahlung von M. 300, ferner am 25./5. 1904 von M. 400, am 8./6. 1904 von M. 500, am 24./6. 1904 von M. 600, am 11./7. 1904 von M. 400, am 2./8. 1904 von M. 450, am 24./8. u. 22./12. 1904 von je M. 100, am 4./5. 1905 M. 40 u. am 20./6. 1905 M. 25 pro Certifikat. Kurs der Certifikate Ende 1900–1903: 165.25, 163.75, 163.25, 166 %. Kurs Ende 1904: M. 48 pro Certifikat. Usance: Seit 20./6. 1905 versteht sich der Kurs in Mark für solche Certifikate, auf welche M. 2915 zurückgezahlt sind. Italienische Eisenbahnen. Italienische Meridional-Eisenbahn-Gesellschaft (Società Italiana ber le Strade ferrate Meridionali), Florenz. Gegründet: 18./9. 1862. Koncession: Vom 21./8. 1862, 14./5. 1865, 23./7. 1881, 27./4. 1885, 20./7. 1888. Konc.-Dauer: Vom 1./1. 1868 ab auf 99 Jahre. Zweck: Bau u. Betrieb von Eisenbahnlinien im Süden Italiens längs des Adriat. Meeres von Bologna bis Otranto nebst verschied. Zweiglinien. Durch Vertrag v. 23./4. 1884 (Gesetz v. 27./4. 1885) hat die Ges. den Betrieb des Adriat. Eisenbahnnetzes übernommen und sich zum Bau neuer Linien der Reg. gegenüber verpflichtet. Auf Grund des Vertrages v. 20./6. 1888 (Gesetz v. 20./7. 1888) übernahm die Ges. den Bau und Betrieb von weiteren Linien gegen eine jährl. Subvention seitens des Staates von Lire 20 500 per km von der Eröffnung des Betriebes bis 31./12. 1966. Ausser dieser Subvention zahlt aber noch der Staat der Ges. v. 1./7. 1890–99 in gleichen Annuitäten eine Summe von Lire 27 500 000. Die G.-V. v. 25./5. 1896 genehmigte die Vereinbarung v. 29./1. 1896 mit dem Ministerium betr. zu gewährende Koné. für den Bau Boiano-Cantalupo u. Cantalupo-Carpinone u. den Betrieb der beiden Strecken sowie einer dritten bereits von der Reg. gebauten Strecke von Boiano-Bosco-Redole, demnach der gesamten Linie Campobasso-Isernia. Am 23./2. 1899 genehmigte der ital. Staatsrat (Abteil. für Eisenbahnwesen) die Vorschläge der Ges. behufs Einführung des elektr. Betriebes auf der 120 km langen Strecke Lecco-Colico mit Abzweigungen nach Sondrio u. Chiavenna, der elektr. Betrieb dieser Strecke wurde am 15./10. 1902 eröffnet; der elektr. Betrieb auf der Strecke Bologna-S. Feélice ist am 1./. 1901 eröffnet worden. Die G.-V. v. 19./5. 1904 ge- nehmigte den Vertrag mit der Regierung v. 21./12. 1903 wegen Baues und Betriebs einer Eisenbahn von Lecce nach Francavilla mit Abzweigung nach Novoli-Nardd. Mit dem Bau dieser 87 km langen Linie ist begonnen worden. Am 1./7. 1905 tritt die Ges. an den Staat die Linien Neapel-Eboli u. Torre Annunziata-Castellammare ab u. übernimmt dagegen den Betrieb der folgenden 5 süditalienischen Linien: Ascoli-S. Benedetto, Teramo-Giulianova, Foggia-Lucera, Foggia-Manfredonia u. Zollino-Gallipoli. Vertrag mit dem Staat: Der Vertrag ist für eine Dauer von 60 Jahren v. 1./7. 1885 ab festgesetzt u. in 3 Perioden von je 20 Jahren eingeteilt. Derselbe kann für das Ende einer jeden der ersten beiden Perioden sowohl von der Reg. als auch von der Ges. 2 Jahre vorher gekündigt werden. Während der Dauer des Kontraktes erhält die Ges. vom Staate die durch die früheren Verabredungen festgesetzte jährl. Subvention von zus. Lire 35 987 117. Hiervon gehen ab Lire 3 557 758 für eine Annuität an den Staat als Kaufpreis der Linie Bologna- Ancona und ihrer Abzweigung Castelbolognese-Ravenna, ferner Lire 200 per km der das Eigentum der Ges. bildenden Linien für Beschädig. durch force majeure. Die Bezahlung der