404 Ausländische Eisenbahnen. Ende 1900–1904: K 6280, 5500, 5470, 5530, 5500 f. St. à K 2100 (die Kursnotiz war v. 27./12.1899 bis 25./4. 1900 in % f. St. von K 2100, seit 26./4. 1900 wieder in Kronen f. St. v. K 2100), hierzu 5 % Zs. v. 1./1. resp. 1./7. berechnet die Stücke auf fl. in Noten (fl. C.-M. 100 = fl. in Noten 105). Dividenden 1881–1904: 15.55, 16½, 16½, 14.52, 12¼, 11½1, 112/2, 113¼2, 12½1, 122 ¼1, 1211, 122–2, 13¾2, 131¼4,13¼4, 14/1, 1322, 14¼2, 128/1 13½, 117, 11¾6, 12½ 12/2 %. Div.-Zahl.: 2½ % Abschlags-Div. auf Coup. per 2./1. = fl. 26.25 auf Aktie à fl. C.-M. 1000, Rest-Div. und 2½ % für das laufende Jahr auf Coup per 1./7. Coup.-Verj.: 5 J. n. F. Die Aktien werden in Deutschland nicht gehandelt. General-Direktor: Hofrat R. Jeitteles. Verwaltungsrat: Vors. Markgraf Pallavicini. stellv. Vors. Graf Boos-Waldeck. ― Ö― 7 0 *―― * K. k. priv. Kaschau-Oderberger Eisenbahn, Budapest. Gegründet: 1866. Neue Statuten von 1879. Zweck: Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Kaschau bis Oderberg und von Abos über Eperjes und Kis-Szeben in der Richtung nach Tarnow bis an die ungar.-österr. Landesgrenze; Erwerbung und Betrieb von Eisenwerken, Kohlengruben und anderen industr. Etabliss. zur Förderung des gesellschaftl. Eisenbahnbaues und Betriebes. Die Ges. führt auch den Betrieb mehrerer Flügelbahnen für Rechnung der Eigentümer. Infolge Verstaatl. der Ungar. Linien der Osterr.-Ungar. Staatsbahnen übertrugen die Ungar. Staatsbahnen ab 1./2. 1892 der Ges. den Betrieb der Strecke Csäcza-Zwardon (20,656 km), solange kein neuer Betriebsvertrag abgeschlossen wird, wird das investierte Kapital dieser Strecke (zur Zeit K 5 128 316) in die Bilanz der Ges. getrennt aufgenommen. In 1896 erhielt die Ges. die Konc. für den Bau und Betrieb der von der Station Csorba zum Csorbaer See führenden Zahnradbahn, dieselbe wurde im Sommer 1896 eröffnet. Anfangs 1897 hat das Österr. Eisenbahnministerium die Dir. aufgefordert, auf der Osterr. Strecke der Bahn mit Rücksicht auf die zunehmende Steigerung des Verkehrs das zweite Geleis aus- zubauen und die Fahrbetriebsmittel in der Weise zu vermehren, dass 500 Waggons und 15 Lokomotiven angeschafft, überdies mehrere notwendige Bauten durchgeführt werden. Das gesamte Erfordernis für diese Investitionen würde mehr als fl. 4 000 000 betragen. Ein zweiter Erlass des Österr. Eisenbahnministeriums bezieht sich auf die seit einer Reihe von Jahren zwischen der Österr. Reg. und der Verwalt. der Bahn schwebende Differenz hinsichtlich der Verrechnung jener Investitionen, die aus dem in 1889 abgeschlossenen Silber-Prior.-Anlehen im Betrage von fl. 5 500 000 bestritten wurden. Dieses Anlehen wurde ausdrücklich für die Investitionen auf der OÖsterr. Strecke bewilligt und kontrahiert. Aus dem Anlehen wurden fl. 2 500 000 zur Refundierung der Garantieschuld an die OÖsterr. Reg. gezahlt u. fl. 3 000 000 für Investitionen verwendet. Die Differenz, die zwischen der Osterr. Reg. u. der Bahn hinsichtlich der Verrechnung der Investitionen besteht, bezieht sich auf etwa fl. 990 000. Der Erlass des Eisenbahnministeriums stellt für die Summe von fl. 400 000 die unbedingte Forder., dass diese Summe zu Lasten des Betriebes gebucht wurde; hinsichtlich der Restsumme behielt sich die Reg. eine Ausserung für später vor. Die Legung des zweiten Geleises auf der Osterr. Strecke hat die Verwalt. vor etwa 5 Jahren aus eigener Initiative geplant und dafür die Genehmig. der Österr. Reg. nachgesucht. Allerdings schlug die Verwalt. gleichzeitig eine direkte Verbindung ihres Netzes mit dem Preuss. Eisenbahnnetze von Kaschau bis Annaberg mit einer Überbrückung der Nordbahnstrecke vor; diese Verbindungslinie sollte jedoch nur für den Wagenladungsverkehr bestimmt sein, um eine raschere Abfertigung des Exports zu ermöglichen. Die Verwalt. ist darauf ohne Entscheidung geblieben. Koncessionsdauer: 90 Jahre bis 18./3. 1962 resp. 18./8. 1966. Bahngebiet: 1904 waren in Betrieb a) Hauptbahn: auf ungar. Gebiete 362,77 km, auf österr. Gebiete 63,82 km, ferner die Csäcza-Zwardoner Strecke, hiervon auf ungar. Gebiet 20,226 km. auf österr. Gebiet 0,430 km, die Csorbasee-Zahnradbahn 4,771 km; b) Zweigbahnen 36, 730 km, hiervon auf ungar. Gebiete 20,666 km, auf österr. Gebiete 16,064 km. Die Bahn führt den Betrieb nachbenannter Lokalbahnen: 1) Gölniczthalbahn; 2) Szepes-Väraljaer L.-B.; 3) Löcse- thaler L.-B.; 4) Poprädthal (Popräd-Késmarker) L.-B.; 5) Késmark-Szepes-Bélaer L.-B.; 6) Szepes- Béla-Podoliner L.-B.; 7) Tätra-Lomniczer L.-B.; 8) Arvathal L.-B.; 9) Zsolna-Rajeczer L.-B.; 10) Csorbasee-Zahnradbahn und 11) vom 1./1. 1904 ab: Eperjes-Bärtfaer L.-B. Rückkaufsrecht: Der Staat ist berechtigt v. 18./3. 1902 resp. für Eperjes-Tarnow v. 12./5. 1901 ab die Bahn jederzeit einzulösen. Zur Bestimmung des Einlösungspreises werden die jährl. Reinerträgnisse der Unternehm. während der der wirklichen Einlösung voraus- gegangenen 7 Jahre beziffert, hiervon die Reinerträgnisse der 2 ungünstigsten Jahre ab- gezogen und der durchschnittliche Reinertrag der übrigen 5 Jahre berechnet, derselbe darf jedoch nicht weniger als das garant. Reinerträgnis betragen und ist der Ges. als Jahresrente bis zum Ablaufe der Konc.-Dauer zu zahlen. Bei Erlöschen der Konc. als anch bei der Einlösung der Bahn kommt der Staat in den Besitz von sämtl. bewegl. u. unbewegl. Eigentum der Ges. Dagegen behält die Ges. nach geschehener Rückzahl. aller vom Staate geleisteten Vorschüsse samt Zs. das Eigentum des R.-F. und der aushaftenden Aktivforder., ferner der besonderen aus dem eigenen Vermögen der Ges. errichteten Gebäude als: Koksöfen, Giessereien, Fabriken von Maschinen u. and. Geräten, Speicher, Docks etc., zu deren Erbauung sie von der Reg. mit dem ausdrückl. Beisatze ermächtigt wurde, dass sie kein Zugehör der Eisenbahn bilden. Staatsgarantie: Jährlich K 6 821 890.94, fl. Gold 651 033.78, hiervon entfallen auf Österreich K 1 667 793.82, die übrige Summe auf Ungarn. Die von OÖsterreich bis 1880