Ausländische Eisenbahnen. zahlung in der Weise zu leisten, dass dieselbe die dann noch in Umlauf befindlichen Oblig. zur Selbstzahlung übernimmt und der Ges. ausserdem jenen Betrag in bar oder in 4 % abzugsfreien Staatsschuldverschreib. ausfolgt (zum Kurswerte, jedoch nicht über pari zu berechnen), welcher dem noch nicht getilgten A.-K. gleichkommt. Dieses Op- tionsrecht kann stets nur nach dreimonatiger Vorankündigung auf einen 2./1. ausgeübt werden. In der G.-V. vom 17./5. 1901 wurde folgende Resolution einstimmig angenommen: „Nachdem von Seiten des Staates das Einlösungsrecht in betreff der k. k. priv. Prag- Duxer Eisenbahn-Ges. bereits am 1./1. 1892 ausgeübt wurde, die Ges. seit dieser Zeit nur mehr noch ein Scheindasein hat und durch die längere Dauer der Ges. den Aktio- nären ihr Recht auf die Realisierung des Aktienbesitzes und der bestehenden Fonds vorenthalten wird, so stellt die heutige G.-V. an die hohe Regierung das dringende Ver- lagen, endlich zum Zwecke der Auflösung der Ges. das staatliche Optionsrecht zur Ausübung zu bringen und ersucht auch den landesfürstlichen Regierungskommissär, die berechtigte Forderung hohen Ortes wärmstens zu vertreten, wodurch auch die Anderung der Statuten dann gegenstandslos würde. Dieses Gesuch ist bisher formell noch nicht erledigt worden, obwohl im Anschluss an dieses Gesuch mehrfache per- sönliche Interventionen in den beteiligten Fach-Ministerien stattgefunden haben. Kapital: K 10 800 000 = fl. 5 400 000 in 54 000 St.-Aktien à K 200 = fl. Silb. 100 und 5 % 3 % K 9 993 000 = fl. 4 996 500 in 33 310 Prior.-Aktien à K 300 = fl. Silb. 150. Die G.-V. vom 9./8. 1892 beschloss, das St.-Aktienkapital von fl. 8 100 000 auf fl. 5 400 000 durch Abstempelung der St.-Aktien von fl. 150 auf fl. 100 zu reduzieren. Tilg. der Prior.-Aktien spät. nach Tilg. der Prior.-Oblig., hiernach innerhalb der Koncessionsdauer Tilg. der St.- Aktien. Lt. Protokollarübereinkommen vom 22. Febr. 1896 wurde ein vom Ministerium genehmigter Aktientilgungsplan ausgefertigt. Hiernach werden die Prior.-Aktien mit f1. 150 und nach deren vollständiger Tilgung die St.-Aktien mit fl. 100 mittels einer gleichbleibenden Jahresquote ab 1. Jan. 1896 bis 30. Juni 1962 getilgt. Die G.-V. vom 24. Okt. 1896 beschloss Rückzahlung der gesamten Prior.-Aktien durch Aufnahme einer weiteren Anleihe, doch konnten bisher entscheidende Schritte nicht unternommen werden. Gold-Prioritäts-Anleihe von 1883. Emittiert deutsche M. 10 000 200. In Umlauf Ende 1904: M. 150 300 (ein Teil derselben gegen 4 % Gold-Oblig. v. 1891 konvertiert). Stücke à deutsche M. 300. Zs.: 1./1., 1./7. Verl. Oblig. u. Zs. ohne jeden Abzug. Verl.: 2./1. u. 1./7. per 6 Mon. später. Tilg.: Ab 1888 innerh. 57 J. mit % u. Zs.-Zuwachs; Verstärk. nicht vorbehalten. Nachdem der grösste Teil dieses Anlehens im Wege einer 1891 durch- geführten freiw. Konversion eingelöst worden war, wurde seit 1./7. 1894 bei den tilg.- planmässigen Verl. der Vorgang beobachtet, dass bloss die Nummern der noch umlaufenden Prior. in der Verlosungsurne belassen wurden. Dies wurde auch bei der am 2. Jan. 1896 vorgenommenen Ziehung, bei welcher der Prioritätenkurator Dr. Carl Marek zugegen war, protokollarisch festgestellt. Nach der in gleicher Weise am 2. Jan. 1897 vor- genommenen Ausl. erhob der Kurator hiergegen Einwendungen. Über sein Ansuchen wurde eine Prioritäreversammlung einberufen, bei der ca. ¼ des Prioritätskapitals ver- treten war. Dieselbe sprach sich mit Majorität für die Klageführung gegen die Ges. aus. Das vom Kurator gestellte Ansuchen um Erteilung des Klagekonsenses wurde jedoch vom k. k. Handelsgerichte und in Bestätigung dessen Entscheidung vom k. k. Ober- landesgerichte und vom k. k. Obersten Gerichtshofe, von letzterem mit Entscheidung vom 13. Juli 1898 abgewiesen. Im Okt. 1898 erneuerte der Kurator sein Ansuchen, doch wurde dasselbe wiederum abschlägig beschieden vom k. k. Obersten Gerichtshofe mit Entscheidung vom 22. Febr. 1899. Durch Entscheidung des Obersten Gerichts- hofes vom 19. April 1900 wurde sodann die Kuratel der 5 % Gold-Prioritäten von 1883 für beendet erklärt und infolgedessen aufgehoben. Den Inhabern der 5 % Prioritäten wurde in der Zeit vom 29. Okt. bis 12. Nov. 1898 der Umtausch in 3 % Anleihe von 1896 unter folgenden Bedingungen angeboten: Gegen Einlieferung von je M. 1200 5 % Oblig. mit Coup. per 1. Juli 1899 erhielt man M. 1500 3 % Oblig. von 1896 mit Coup. per 1. Juli 1899, sodass den Inhabern der 5 % Oblig. der 5 % Zinsengenuss bis Ende 1898 verblieb. Von der gesamten Anleihe sind bis Ende März 1899 noch ca. 10 % in Umlauf gewesen. Ein nochmaliger Umtausch in 3 % Anleihe von 1896 wurde den Inhabern der 5 % Prior. in der Zeit vom 14.–28. April 1899 und zwar zu folg. Bedingungen an- geboten: Gegen Einlieferung von je M. 1200 5 % Oblig mit Coup. per 1. Jan. 1900 u. f. erhielt man M. 1500 3 % Oblig. von 1896 mit Coup. per 1. Jan. 1900 u. f., sodass der 5 % ige Zinsgenuss bis Ende 1899 verblieb. Coup.-Verj.: 3 J. n. F. Aufgelegt am 2. Febr. 1883 zu 101 %. Zahlst. wie Dividendenscheine. Kurs 1883–1904: In Berlin: 102.70, 104.70, 106.50, 106.75, 105.50, 108.75, 108.50, 106.40, 106.50, 108.70, –, 113, –, 112.10, –, 107.25, –, 100.25, –, 102.75, 101.50, 103 %. – In Frankf. a. M.: 102.50, 10416, 106⅝, 106.80, 107.90, 107.90, 108.20, 107.40, 106.30, 108.35, 108.55, 113.20, 113.90, 112, 110.30, 107.70, 103.90, 104.20, 103.80, 104.20, 104.70, 105 %. – Ende 1890–1904: In Leipzig: 106.75, 106.10, 108.60, 108.10, 112.50, 114.50, 112.50, –, 107, –, –, –, 103.50, –, – %. – In München: 106.40, 106.30, 108.20, 108.50, 112.40, 113.70, 112, –, –, –, 103.50, =, 103.70, 104. – %. — Ausserdem notiert in Dresden. Prioritäts-Anleihe von 1896. Emittiert deutsche M. 48 948 000, lt. Beschluss vom 14. März 1896 hiervon M. 42 906 000 zur Konvertierung bezw. Einlösung der per 1. März 1897 ver-