Österreich-Ungarische Eisenbahnen. 425 sofort auch einige andere Koncessionen empfing. Diese Ges. fusionierte sich noch in dem- selben Jahre mit der Lombardisch-Venetianisch-Central-Italienischen Eisenbahn und der Kaiser Franz Josefs-Orientbahn (Marburg-Ofen-Stuhlweissenburg-Neu-Szönyi und Oeden- burg-Kanisza). Zu diesem ersten Netz sind dann später noch verschiedene Koncessionen gekommen, die jetzt betriebenen eigenen Linien sind also teils 1858, resp. 1. Jan. 1859 erworben, teils von da bis 1873 erbaut. Nur kleine Nebenbahnen sind seitdem eröffnet. Von dem Netz der Ges. sind die Italienischen Linien durch Konvyention d. d. Basel, 17. Nov. 1875 und Zusatzvertrag d. d. Wien, 25. Febr. 1876, vom Italienischen Parlament genehmigt am 27. Juni 1876, an Italien, die Strecke Karlstadt-Agram (49,2 km) 1880 an Ungarn verkauft worden. Seitdem sind aufs neue kleine Div. gezahlt. Die Ges. über- nahm den Betrieb der Barcs-Pakracz-Bahn. Sie empfängt von den Brutto-Einnahmen bis fl. 600 000 50 %, hat aber jedenfalls fl. 300 000 der B.-P.-Ges. abzugeben; von ferneren Einnahmen von mehr als fl. 600 000 bis fl. 900 000 erhält die Südbahn 20 %, bis diese 20 und jene 50 % von der Gesamt-Einnahme 40 % ausmachen; steigen die Einnahmen über fl. 900 000, so bezieht die Südbahn 40 % der Gesamt-Einnahme. Im Bericht ist die Linie erwähnt in Gemeinschaft mit den gleichfalls von der Ges. betriebenen fremden Bahnen: Terezovac-Suhopolje-Slatina und Bastaji-Koncanica-Zdenci, insgesamt 123,7 km. Durch Vertrag vom 21. März13. April 1891 übernahm die Ges. ferner von dem Landes- ausschusse für Steiermark den Betrieb der am 28. Dez. 1891 eröffneten Lokalbahn Cilli- Wöllan und der Flügelbahn zu den Kohlenwerken in Skalis mit 37,5 resp. 1,8 km Länge gegen 30 % der Bruttoeinnahmen bis fl. 290 000 = fl. 87 000 und 20 % der Mehreinnahmen, mindestens aber fl. 74 000 im Jahre. Sämtliche Steuern trägt Steiermark. Die G.-V. vom 29. Mai 1893 ermächtigte die Verwaltung, von dem Landesausschuss von Steier- mark auch den Betrieb der schmalspurigen Landesbahnen Pöltschach-Gonobitz, 14,9 km und Preding-Wieseldorf-Stainz, 11,5 km, und die G.-V. vom 28. Mai 1894 zur Übernahme des Betriebes der Bahn Kapfenberg-Seebach-Au (23,0 km) zu übernehmen. Die Verträge sind abgeschlossen und beruhen auf ähnlichen Grundlagen. Die G.-V. vom 26. Mai 1898 ermächtigte die Verwaltung zur Übernahme des Betriebes auf der Lokalbahn Bozen- Kaltern (Überetscherbahn), 15,1 km, gegen Vergütung der Selbstkosten unter Gewährung einer Garantie von in maximo jährl. fl. 15 000 zur Verzinsung und Tilg. der fl. 1 100 000 Prior.-Aktien dieser Bahn. Ausserdem sind erpachtet Wien-Pottendorf-Wr.-Neustadt- Grammat-Neusiedl, Leoben-Vordernberg, Graz-Köflach und Lieboch-Wies, Radkersburg- Luttenberg, Güns-Steinamanger. Die Strecke Wörgl-Innsbruck ist den Westlichen Staats- bahnen ab Eröffnung der Arlbergbahn für deren Durchgangsverkehr zur Mitbenutzung überlassen. Ein ähnliches Verhältnis ist mit den Staatsbahnen wegen der Strecke Laibach- Divacca hinsichtlich des Verkehrs nach Triest, ferner für Felixdorf-Neustadt (Aspangbahn), Zaprasic-Agram, Agram-Sissek (Ungar. Staatsbahn), Villach-Franzensfeste, Cormons-Triest oder Diavacca-Triest verabredet. Ferner sind in Pacht genommen die Mendelbahn, Kühnsdorf-Eisenkappel, Grobelno-Rohitsch. Die Ges. besitzt ferner Hotel-Anlagen am Semmering und in Abazzia, auch ein Walzwerk in Graz; im Jahre 1900 wurde ein Kohlen- bergwerk in der Nähe von Gonobitz erworben. Die Hotelanlagen in Abbazia sind ab 1./7. 1898 an die Internationale Schlafwagen-Ges. für jährl. fl. 160 000 auf 25 Jahre ver- pachtet mit Kaufoptionsrecht für fl. 3 100 000 bis fl. 4 000 000. Staatsgarantie: Laut Vertrag vom 13. April 1867 wurde für das österr.-ungar. Netz (exkl. Lokalbahnen) die staatliche Zinsgarantie in eine Brutto-Ertragsgarantie umgewandelt und pro 1866 auf fl. 91 000 pr. Meile festgesetzt, für 1867–75 alsdann jährlich um fl. 1000 steigend, sodass die Garantie ab 1875 die Maximalhöhe von jährlich fl. 100 000 pr. Meile bezw. fl. Pa p. 13 182 pr. km erreichte und in dieser Höhe bis Koncessionsende bestehen bleibt. Nur für die Linien Villach-Franzensfeste (eröffnet 20. Nov. 1871) und St. Peter-Fiume (eröffnet 25. Juni 1873) wurde lt. Vertrag vom Febr. 1869, sanktioniert durch Gesetz vom 20. Mai 1869 – eine Specialgarantie für Verzinsung und Tilgung des in 5 % Oblig. (Ser. B) aufzunehmenden Baukapitals mit der Massgabe gewährleistet, dass dem Staate aus dieser Garantie keine weitere pekuniäre Belastung erwachsen dürfe, als welche denselben auf Grund der Brutto-Ertragsgarantie (pr. km fl. 13 182) treffen würde. Zu den Baukosten dieser beiden Linien hatte der Staat nach Vereinbarung vom 27. Juli 1869 einen Beitrag von fl. 13 000 000 zu leisten, bezw. da diese fl. 13 000 000 in der aufgenommenen 5 % Oblig.-Anleihe (Serie B) von fl. 50 000 000 mit enthalten, hat der Staat für den Dienst seines Anteils von fl. 15 000 000 eine feste Annuität von fl. 762 047.40 beizutragen. Etwaige Staatszuschüsse sind mit 4 % zu verzinsen und mit jener Beträge zu tilgen, um welche das Bruttoerträgnis in den betr. Jahren das garan- tierte Erträgnis übersteigt. Zuschüsse aus der Garantie sind seit längerer Zeit nicht mehr in Anspruch genommen worden, auch existieren hieraus keinerlei Verpflichtungen mehr. Dagegen schuldete die Gesellschaft dem Staate noch auf den Kaufpreis der Linie Wien-Triest einen Kaufschillingsrest von fl. Silber 30 000 000 und für die Lombardisch- Venetianische Linie einen Kaufschillingsrest von Österr. Lire 30 000 000 (3 Öst. Lire = fl. 1 C.-M. Silb.). Diese Schuld ist ab 1870 lt. Vertrag vom 13. April 1867 und Zusatz- vertrages vom 25. Febr. 1876 ab 1879 mit ¼o des Bruttoertrags, soweit derselbe 23 km fl. 14 100 = fl. 107 000 pr. Meile resp. mit des Bruttoertrags, soweit derselbe pr. km fl. 14 500 = fl. 110 000 pr. Meile übersteigt, zu tilgen und zwar wird zunächst die Tilgung für die Schuld Wien-Triest durchgeführt. Bis Ende 1880 wurden im ganzen 0