OÖsterreich-Ungarische Eisenbahnen. 427 vorbehaltlich der nach Ablauf dieser Periode stattfindenden Abrechnung auf Grund der nach den tatsächlichen Betriebsergebnissen entfallenden Abschlagszahlungen und unter Berücksichtigung des vereinbarten 4 % Zinsfusses. Von der im Jahre 1900 begebenen 4 % Investitionsanleihe wurden K 15 224 000 zur kapitalmässigen Rückzahlung dieser Abschlagszahlungen auf den Kaufschillingsrest verwendet. Nach den tatsächlichen Be- triebsergebnissen waren folgende Abschlagszahlungen auf den Kaufschillingsrest zu leisten, pro 1900: K 3 496 554, 1901: K 4 242 157, 1902: K 5 242 081, 1903: K 5 660 170, 1904: K 6 653 647, zus. K 25 294 609. Dagegen wurden seitens der Ges. im Jahre 1901 abgestattet K 15 224 000. Die Zinsabrechnung ergab für die ganze Diskontierungsperiode zugunsten der Südbahn Ges. eine Zinsvergütung von K 881 420; die gesamte Abschlags- zahlung inkl. Zs. betrug also K 16 105 420, demnach verblieb unter Abzug der bereits im Jahre 1904 weiter erfolgten Abschlagszahlung von K 2 000 000 noch ein Restbetrag von K 7 189 189, welcher Betrag im Juni 1905 seitens der Ges. an die k. Kk. Staats- Zentral-Kasse in Wien erlegt wurde. Infolge dieser Zahlung reduziert sich der Kauf- schillingsrest für die Linie Wien-Triest und für die ehemaligen lombardisch-venetianischen Eisenbahnlinien auf K 33 475 078. Reorganisation: Das Geschäftsjahr 1901 ergab ein Defizit von K 3 366 144; der Geschäfts- bericht pro 1901 bemerkte hierzu, dass die Einnahmen, welche durch eine längere Reihe von Jahren stetig eine steigende Tendenz aufgewiesen haben, infolge der allg wirtschaftl. Depression im Jahre 1901 gesunken sind. Andererseits haben sich die Ausgaben nicht nur nicht dementsprechend vermindert, sondern sind ganz erheblich gestiegen. Die Ursachen dieser grösseren Belastung liegen in den notwendig gewordenen Investitionen, in den immer schwerer werdenden-Opfern, die bezügl. der Vermehrung des Personals gebracht werden müssen, in der Steigerung der Material-, insbes. der Kohlenpreise, endlich in den übermässigen Steuern und sonst. Leistungen für öffentl. Zwecke. Diese Situation erschien um so ernster, als sie nach Ansicht der Verwaltung kaum vorüber- gehender Natur sein dürfte, denn es ist insbes. zu besorgen, dass die der Ges. auferlegten Mehrausgaben noch nicht ihre volle finanzielle Rückwirkung ausgeübt haben. Diese Erwägungen mussten die Verwaltung dazu drängen, ausserord. Massnahmen ins Auge zu fassen, um dieser Situation zu begegnen. Es blieb nichts anderes übrig, als die notwendige Remedur durch eine Entlastung dort anzustreben, wo die Hauptbelastung des Unternehmens gelegen ist, das ist in den Tilg.-Modalitäten der Prior.-Schuld. Da nun jeder in dieser Richtung zu unternehmende Schritt den Bestand einer legalen gemeinsamen Vertret. der Oblig. zur Voraussetzung hatte, so ersuchte die Verwaltung das Handelsgericht Wien um Bestellung eines gemeinsamen Kurators für die Besitzer der Prior.-Obligationen. Als solcher wurde vom Handelsgericht Wien mit Dekret vom 11./4. 1902 der Hof- u. Gerichtsadvokat Dr. Siegfried Gross in Wien bestellt; derselbe hatte die Vorschläge der Ges., soweit dieselben die Rechte der Obligationäre berührten, entgegenzunehmen, hierüber Verhandlungen einzuleiten und die hieraus resultierenden Vereinbarungen abzuschliessen. Im Mai 1902 wurden sodann die Besitzer der 39% Prior.-Oblig. vom Handelsgericht Wien in Gemässheit der §§ 1 u. 2 des Ges. v. 5./12. 1877 aufgefordert, zum Zwecke ihrer Einvernehmung und zur Wahl von drei Ver- trauensmännern und von drei Ersatzmännern am 26./6. 1902 auf dem Handelsgericht zu Wien zu erscheinen. Übereinkommen mit den Prioritäten-Besitzern. Die Versamml. der Besitzer der 38% Prior. v. 11./5. 1903 genehmigte die von dem Kurator Dr. Siegfried Gross mit der Südbahn- Ges. getroffenen Vereinbarungen. Nach diesen ist die Südbahn-Ges. berechtigt, die tilgungs- planmässige, ausschliesslich im Wege der Verl. vorzunehmende Amort. der noch unverlost in Zirkulation befindl. 3 800 474 Stücke 3 % Prior. der Serien A, , ÖQ, K, H, , ), 1 , Z, V, F, M, U u. X derart abzuändern, dass sich aus der Gegenüberstellung der bisher geltenden und der nach dem Übereinkommen geänderten Pläne für die Südbahn-Ges. ein Kapitalsminderaufwand für die Jahre 1902–1917 von insgesamt frs. 155 470 500 ergiebt. Die aus der Einschränkung der Amort. erübrigenden Beträge dürfen lediglich zu folg. Zwecken verwendet werden: a) Zur Bestreitung eines Teilbetrages von K 6 000 000 der im Jahre 1902 gemachten Investitionen sowie zur Bestreitung der in den Jahren 1903 bis einschl. 1917 er- forderl. Investitionen im durchschnittlichen Betrage von jährl. K 6 000 000 und im Gesamt- maximalbetrage von K 96 000 000 innerhalb der Periode von 1902–1917; b) zur Bezahlung der in Gemässheit des § 16 der Kenc.-Urkunde v. 23./9. 1858 bezw. des Art. 12 des Vertrages v. 13./4. 1867, dann des § 14 des Übereinkommens v. 14./3. 1856, des Übereinkommens vom 13./4. 1867 und des Protokollarübereinkommens v. 25./2. 1876 an den Staat v. Jahre 1905 ab alljährlich zu leistenden Abschlagszahl. (unter Ausschluss von Vorauszahl.) auf den Kauf- schillingsrest für die Linie Wien-Triest und dann nach Tilg. dieser Schuld auf den Kauf- schillingsrest für die ehem. lombardisch-venetian. Eisenbahnlinien, zus. im Restbetrage von K 43 545 687.36, wovon noch die Diskontierungs-Zs. im Sinne des Erlasses des österr. Finanz- Minist. v. 5./3. 1901 in Abzug zu bringen sein werden; c) zur Deckung der Verluste aus den Geschäftsjahren 1901 u. 1902 im Betrage von K 2 853 303.59; d) zur Stärkung der Kassen- bestände der Ges. bezw. zur Beschaff. eines Betriebsfonds. Zu den unter c) u. d) bezeichneten Zwecken wird der in den Jahren 1902 und 1903 durch die Einschränkung der Amort. sich ergebende Kapitalsminderaufwand in dem nach Abzug der auf diese beiden Jahre ent-