Osterreich-Ungarische Eisenbahnen. 439 Aktien und 5 % Obligationen in ungar. 4 % Kronenrente konvertiert resp. gekündigt. Die steierische Linie ist seit 1. Jan. 1889 im Betrieb der österreichischen Staatsbahnen, die österreichische Regierung zahlt hierfür bis 1962 eine jährliche Rente von fl. 331 060. Kapital: Ursprünglich fl. 15 000 000, nach Abzug der von der ungar. Regierung übernommenen und konvertierten Aktien, jetzt fl. 2 740 600 in Aktien à fl. 200. Die Tilgung der Aktien erfolgt nach der Amortisation der Obligationen innerhalb der Koncessionsdauer. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Ira I. Sem. Stimmrecht: Je 10 Aktien = 1 St. Dividenden: Die Zahlung der Dividenden geschieht halbjährlich am 1. Jan. und 1. Juli, jeder Coupon wird mit fl. 4.947 in Silber eingelöst. Coup.-Verj.: 5 J. n. F. Kurs der Aktien Ende 1885–98: 134, 137 8, 120 ¾, 151 /, 165 , 176, 171, 169, 163¾, 168, 171¼, 176, –, 180 fl. per Stück. Ende 1899–1904: 106, 105, 105.50, 109, 100, 101 %. Notiert Frankf. a. M. Beim Handel an der Frankfurter Börse bis Ende 1898 in fl. per Stück, wobei fl. 100 = M. 200, und 5 % Zs. vom 1. Jan., 1. Juli, seit 1. Jan. 1899 in Prozenten, wobei fl. 100 = M. 170, und 4 % Zs. vom 1. Jan., 1. Juli. Vereinigte Arader und Csanader Eisenbahnen-Actien-Ges. in Arad. Gegründet: 1886 durch Vereinigung der Arad-Körösthal-Eisenbahn-Actien-Gesellschaft und der Arad-Csanader Eisenbahn-Actien-Gesellschaft. Zweck: Die Erhaltung und der Betrieb der durch die beiden vereinigten Eisenbahn-Ges. ge- bauten Bahnlinien; sodann der Ausbau und der Betrieb all derjenigen Eisenbahnen, welche die neue Ges. zu bauen, event. einzulösen oder zu pachten beschliessen wird etc. Koncession: Bis 30. Juni 1970; nach Ablauf der Koncession gehen die Eisenbahnlinien und deren Zubehör unentgeltlich und kostenfrei in das Eigentum des ungarischen Staates über. Steuerfreiheit: Die Ges. geniesst vom 1. Juli 1880 ab für das neukoncessionierte Baukapital vom 2. Dez. 1894 ab eine 30jährige Befreiung von der Couponsteuer, die neue Linie auch von letzterem Tage ab auf 10 Jahre Befreiung von der Transportsteuer. Bahnnetz: Das Netz der gemäss Beschluss der Gen.-Vers. vom 29. Dez. 1885 vereinigten Bahnen erstreckt sich in einer Gesamtlänge von 389,4 km einerseits von Arad durch das Körösthal über Szent Anna und seit 13. Dez. 1889 über Borossebes nach Gurahoncz (21,5 km), seit 7. Nov. 1895 über Gurahoncz-Nagyhalmagy (28 km); seit 5. Dez. 1896 über N. Halmägy bis Bräd, anderseits von Arad über Mezöhegyes-Mako nach Szegedin und Mezöhegyes-Kétegyhäza nach Szent-Anna. Flügelbahn Borosjenö-Csermö (14,4 km), eröffnet 5. Jan. 1889. Die Ges. hat für die Dauer ihrer Koncession das Mitbenutzungs- recht der den Kgl. ungar. Staatsbahnen gehörigen Linie Szöregh-Szeged gegen Erlag eines Péage-Pauschalbetrages erworben. Ferner hat sie 1893 die Betriebsleitung der auf Kosten des Grafen F. Wenckheim erbauten Linie Borossebes-Menyhäza (22 km), sowie vom Jahre 1899 die Betriebsleitung der auf Kosten der „Ersten Niederungarischen landwirt- schaftl. Eisenbahn-Actien-Ges.“ erbauten Linie Koväcshäza-Kupa (15,6 km) u. Koväcs- häza- Csaba-Veèsztö (88,2 km) übernommen. Durch Beschluss der G.-V. v. 1./6. 1905 ist die Békés-Csanader Lokalbahn ca. 100 km auf die Dauer der Konzession mit fixem Pachtschilling in Pacht genommen. Rückkaufsrecht: Der Staat ist berechtigt, vom Jahre 1906 an die Bahn zu erwerben. Behufs Bestimmung des Ablösungspreises werden die Reinerträgnisse der der wirklichen Ab- lösung vorangehenden 7 Jahre aufgerechnet, von welcher Summe die Reinerträgnisse der zwei ungünstigsten Jahre in Abzug gebracht werden, und bildet das Reinerträgnis der verbleibenden 5 Jahre die auf die rückständige ganze Dauer der Koncession zu entrichtende Jahresablösungsrente in der Weise jedoch, dass diese Rente nicht weniger als 6½ % des bis zu dem Tage der Ablösung faktisch investierten Bau- und Betriebs- einrichtungskapitals betragen kann. Es sind aber dabei jene nicht unbeträchtl. Investitionen der Bahn, die in den Bilanzen als Privatvermögen figurieren, noch besonders abzufinden. Kapital: K 13 191 400 = fl. 6 595 700 Pr.-A., hiervon verl. bis Ende 1904 K 296 000, u. K 17 320 000 = fl. 8 660 000 St.-A. à K 200 = fl. 100 nach Erhöhung lt. G.-V.-B. v. 29./5. 1897, wovon K 5 000 000 noch nicht begeben sind. Die Pr.-Aktien haben vor den St.-Aktien das Vorrecht auf 6 % Div. und die Amortisation derart, dass, wenn in einem Jahre die Einkünfte der Ges. nicht hinreichen würden, um den Besitzern der Prior.-Aktien die 6 % Div. zu zahlen resp. die fällige Amortisationsquote auszufolgen, das Fehlende aus den Erträgnissen der folgenden Jahre nachgezahlt wird. Die Amortisation des Aktienkapitals erfolgt innerhalb der neunzigjährigen Koncessionsdauer nach einem Tilgungsplan durch Auslosung, und zwar erfolgt die Amortisation der St.-Aktien erst nach vollständiger Tilgung der Prior.-Aktien (lt. neuem Plan bis 1962). Die zur Rückzahlung gelangenden Beträge um- fassen lt. Plan für 1901–1910: K 23 600, 24 800, 26 400, 28 000, 29 600, 31 600, 33 200, 35 400, 37 400, 39 800. An Stelle der eingelösten Aktien werden Genussscheine aus- gegeben, welche auf die 6 % übersteigende Super-Div. Anspruch haben. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im zweiten Quartal; zur Beschlussfähigkeit ist /o des Aktienkapitals notwendig. Stimmrecht: Jede Aktie = 1 St.; die Aktien müssen 14 Tage vor der G.-V. deponiert werden. Gewinn-Verteilung: Zunächst 6 % Div. und die jährl. Amort.-Quote der Prior.-Aktien, sodann 6 % Div. und die jährl. Amort.-Quote der St.-Aktien, sobald die Amort. derselben