Russische Eisenbahnen. 447 1. Aug. Tilgung: Von 1888 ab durch Verlosung im Oktober per 1. Febr. des folgenden Jahres bis spätestens 1955, Verstärkung und Totalkündigung zulässig. Zahlstellen: Berlin: Disconto-Ges., Berliner Handels-Ges., Mendelssohn & Co., Rob. Warschauer & Co.; Frankf. a. M.: Disconto-Ges. Zahl. der Coup. u. der verl. Oblig. ohne jeden Abzug in Deutschland in Mark. Die Anleihe hat die unbedingte Garantie des Staates. Aufgelegt am 9. u. 10./6. 1887 zu 92.25 %. Kurs Ende 1887–1904: In Berlin: 82.40, 87.40, 90.90, 92.75, 86.10, 91, 95, 101.40, 100.80, 102.10, 102, 100.80, 98, 98, 99.20, 100.20, 98.90, 95.25 %. – In Frankf. a. M.: 82.55, 87.50, 90.80, 92.70, 87.25, 90.50, 94.60, 101, 100.80, 102, 102, 100.50, 97.50, 97.50. 99.30, 100, 98.50, – %. – In Leipzig: 82.50, 87, 90.40, 92.60, 88.40, 91, 94.50, 101.50, 101, 102, 102, 100.25, –, –, –, 99.75, 98.50, – %. Verj. der Coup. in 5 J., der verlosten Stücke in 10 J. n. F. 4 % Moskau-Kiew-Woronesch-Obligationen von 1895. M. 89 776 000 = Rbl. 41 557 310, davon in Umlauf Ende 1902: M. 86 893 500 in Stücken à M. 500, 1000, 2000. Zinsen: 1. April, 1. Okt. Tilg.: Durch halbjährl. Verl. im Juni und im Dez. per 1. Okt. resp. 1. April mit halbjährlich 0,21 872 % und Zinsenzuwachs innerhalb 59 Jahren von 1896 ab; vor dem 1. Jan. 1906 Verstärkung und Totalkündigung nicht zulässig. Zahlstellen: Berlin: Mendelssohn & Co., S. Bleichröder, Rob. Warschauer & Co., Berl. Handels-Ges.: Berlin u. Frankf. a. M.: Disconto-Ges.; Amsterdam: Lippmann, Rosen- thal & Co.; London: Russ. Bank für Auswärt. Handel; Petersburg: Intern. Handelsbank. Petersb. Disconto-Bank, Russ. Bank für Auswärt. Handel und Wolga-Kama-Commerzbank. Zahlung der Coup. und der verl. Oblig. ohne jeden Abzug in Deutschland in Mark. Die Anleihe hat die unbedingte Garantie des Staates. Aufgelegt am 19. Dez. 1895 zu 99 %. Kurs Ende 1895–1904: In Berlin: 99.40, 102.60, 101.60, 100.70, 98, 96.30, 97.75, 99.30, 97.60, 90.30 %. – In Frankf. a. M.: 99.50, 102.55, 101.80, 100.50, 97.50, 95.80, 97.60, 99, 96.25, 90 %. – In Hamburg: –, 102.70, 101.70, 100.50, 98.40, 96, 97.95, 99.40, 97.50, 89.50 %. Verj. der Coup. in 10 J., der verlosten Stücke in 30 J. n. F. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im Mai resp. Juni. Stimmrecht: 50 Aktien = 1 St., 125 Aktien = 2 St. etc., Maximum 10 St. Gewinn-Verteilung: Zunächst die Summen für den Dienst der bisherigen und der neu zu begebenden Obligationen; sodann der Pachtschilling für die Liwnybahn von Rbl. 100 000 jährlich und die garantierten Zinsen (5 %) und die Tilgungsquote für die Aktien. Aus dem Rest, welcher den eigentlichen Reingewinn bildet, erhalten die Aktionäre eine Super-Div. von Rbl. 17 pro Aktie, und was dann noch übrig bleibt, wird zu an den Staat, zu den Aktionären überwiesen. Sollte die Gesellschaft jedoch Schulden an die Regierung aus deren Zinsgarantie haben, so wird bis zur völligen Tilgung derselben der Reingewinn in zwei Teile geteilt, von denen der eine zur Tilgung der Schulden verwandt wird, sodass nur die Hälfte des Reingewinns in obiger Weise zu repartieren ist. Aus der Super-Div. von Rbl. 17 sind event. Dotationen an den R.-F. sowie die Remunerationen für Dir. u. V.-V. zu bestreiten, falls die G.-V. solche beschliessen sollte. Dividenden 1881–1903: 4, 6, 10, 12, 11, 7, 1, 9, 9.30, 13, 14½, 11, 8, 8, 11, 2, 0, 4½, 8, 6½, 11, 14, 15 Rbl. Pap. Super-Div. pro Aktie von £ 20 ausser der garantierten Div. von 5 % in Gold. Moskau-Windau-Rybinsk Eisenbahn-Gesellschaft (früher Rybinsk-Bologoye-Eisenbahn) in St. Petersburg. Gegründet: Die Eisenb.-Ges. wurde durch Allerhöchst am 29./1. 1869 u. später am 2./6. 1872 bestätigte Statuten als Rybinsk-Bologoye-Eisenbahn konc., nahm 1895 den Namen der Rybinsk-Bahn an, erwarb die schmalspurige Nowgorod-Bahn 157 Werst. Zahlte der Krone für Überlassung derselben Rbl. 1 500 000 in Aktien und ausserdem bis zum Ablauf der Konc. (4./6. 1955) jährl. Rbl. 187 097.86 für die im Besitz der Regierung befindl. Oblig. der Nowgorod- Bahn. (Die Russische Regierung hat statutarisch das Recht, zu jeder Zeit den Umbau der schmalspur. Nowgorod-Bahn in eine normale zu verlangen, dagegen verpflichtet sich aber die Regierung im Laufe der ersten fünf Jahre nach Umbau der Bahn der Ges. jährl. soviel zuzuzahlen, als an einer Netto-Div. von Rbl. 8 fehlen sollte, jedoch keinesfalls mehr, als der Dienst des für den Umbau aufgewendeten Kapitals erfordert. Diese Zuschüsse werden à fonds perdu geleistet und unterliegen weder einer Verzinsung noch der Rückerstattung. In den nächstfolgenden fünf Jahren wird dann dieser Zuschuss auch noch geleistet, aber mit der Massgabe, dass die während des 2. Jahrfünfts zugeschossenen Summen zuzügl. 4 % Zs. nach Ablauf der Periode restituiert werden, zu welchem Zwecke die Ges. für eigene Rechnung eine Obligationsanleihe aufzunehmen hat.) Erhielt die Konc. zum Bau der Bologoye-Pskow- Linie nebst Zweigbahnen. Im Jahre 1897 nahm die Ges. den Namen Moskau-Windau-Rybinsk- Bahn an, erhielt die Konc. zum Bau einer neuen Linie von Moskau nach Windau nebst Zweig- und Zufuhrbahnen, den Ausbau des Windauer Hafens und den Erbau von Elevatoren und Speichern längs der ganzen Linie nach Bedarf. Im Jahre 1900 erhielt die Ges. die Genehm. zum Bau der Linie Petersburg-Witebsk, erwarb infolgedessen die Zarskoje-Sselo- Bahn, löste deren Aktien ab 2./1. 1900 von Rbl. 60 Nennwert für Rbl. 180.85 bar ein. In Ansehung der Grösse dieser Ausgabe gewährte die Regierung der Ges. für 10 Jahre vom Tage der Verkehrseröffnung auf der Strecke Petersburg-Witebsk (die im Aug. 1904 erfolgen wird) folgende Unterstützung: In den Jahren, in welchen die Dividende den Betrag von