452 Ausländische Eisenbahnen. der verl. Stücke steuerfrei in Deutschland in Mark. Die Anleihe geniesst die unbedingte Garantie der russischen Regierung für Verzinsung und Tilg. Aufgelegt in Berlin und Frankfurt a. M. am 8./10. 1897 zu 100.50 %. Kurs Ende 1897–1904: In Berlin: 101.75, 100.75, 98, 96.25, 97.75, 99.40, 97.60, 90.30 %. – In Frankf. a. M.: 101.80, 100.85, 97.90, 96.20, 97.80. 99.40, 97, 90.70 %. Verj. der Coup. in 10 J., der verl. Stücke in 30 J. n. F. 4 % steuerfreie Südostbahn-Anleihe von 1898. M. 44 570 000 = Rbl. 20 631 453 in Stücken à M. 500, 1000, 2000 = Rbl. 231.45, 462.90, 925.80. Zs.: 1./5., 1./11. Tilg.: Durch halbj. Verl. im Jan. u. Juli per 1./5. resp. 1./11. mit halbj. 0.26 709 % u. Zs.-Zuwachs vom Juli 1899 ab innerh. längstens 54 Jahren, vom 1./1. 1909 ab Verstärkung u. Totalkünd. zulässig. Zahlst.: Berlin: Mendelssohn & Co., S. Bleichröder, Disconto-Ges., Berliner Handels-Ges., Rob. Warschauer & Co.; Frankf. a. M.: Disconto-Ges. Zahlung der Zs. und der verl. Stücke steuerfrei in Deutschland in Mark. Die Anleihe geniesst die unbedingte Garantie der russ. Regier. für Verzinsung und Tilg. Aufgelegt in Berlin und Frankf. a. M. am 14./9. 1898 zu 100.75 %. Kurs Ende 1898–1904: In Berlin: 100.75, 98, 96.30, 97.80, 99.30, 97.60, 90.90 %. — In Frankf. a. M.: 100.85, 97.90, 96.20, 97.70, 99.40, 96.50, 90.70%%. Verj. wie Anleihe von 1897. 4 % steuerfreie Südostbahn-Anleihe von 1901. M. 32 460 000 = Rbl. 15 025 734 in Stücken à M. 500, 1000, 2000 = Rbl. 231.45, 462.90, 925.80. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg.: Durch halbjährl. Verl. im März und Sept. per 1./7. resp. 1./1. des folg. Jahres mit halbjährl. 0.30 594 % und Zs.-Zuwachs vom Sept. 1902 ab binnen 51 Jahren, verstärkte Tilg. und Totalkündig. bis 1./1. 1915 ausgeschlossen. Zahlst.: Berlin: Mendelssohn & Co., S. Bleichröder, Disconto- Ges., Berliner Handels-Ges., Rob. Warschauer & Co.; Frankf. a. M.: Disconto-Ges. Zahlung der Zs. und der verl. Stücke steuerfrei in Deutschland in Mark. Die Anleihe geniesst die unbedingte Garantie der russ. Regierung für Verzinsung und Tilg. Aufgelegt in Berlin u. Frankf. a. M. 10./10. 1901 zu 96 %. Kurs Ende 1901–1904: In Berlin: 97.70, 99.50, 97.75, 91.10 %. – In Frankf. a. M.: 97.70, 99.40, 96.70, 90.80 %. Verj. wie Anl. v. 1897. Rückkaufsrecht des Staates: Die Regierung hat vom 1. Jan. 1906 ab das Recht, die Bahn unter folgenden Bedingungen anzukaufen: als Grundlage wird die mittlere Reineinnahme der fünf besten unter den letzten sieben Jahren genommen, hiervon werden in Abzug gebracht die event. Verpflichtungen der Ges. an den Staat, die entstanden sind ent- weder aus der Garantie des Staates für die Zinsen und Amortisation der Obligationen der Griäsi-Zarizyn, Kozlow-Woronesch-Rostow und der Russ. Südostbahn selbst oder durch ungenügende Pachtzahlungen für die Staatsbahnen. Die sodann als Reineinnahme verbleibende Summe wird mit 5 % jährlich für die noch verbleibende Zeit der Kon- cessionsdauer der Ges. kapitalisiert und der durch eine solche Kapitalisierung erhaltene Betrag der Ges. entweder in bar oder in 5 %, Staatspapieren mit solcher Amortisation gezahlt, wie sie die Regierung bestimmen wird. Wenn der Rückkauf vor dem 1. Jan. 1916 erfolgt, kann die Abfindungssumme nicht kleiner sein, als der Nominalbetrag des noch nicht amortisierten Aktienkapitals, zum Wechselkurs zur Zeit des Rückkaufs gerechnet. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Zweimal im Jahr, die erste spät. am 1./6., die zweite spät. im Okt. Zur Beschlussfähigkeit der ordentl. G.-V. müssen mind. 30 Aktionäre anwesend sein, die wenigstens ½ aller Aktien besitzen. Die Aktien müssen 14 Tage vor der G.-V. deponiert werden. Stimmrecht: Jede 25 Akt. = 1 St., Maximum so viel St., wie des A.-K. geben kann. Gewinn-Verteilung: 1) zur Deckung der Zs. u. Amort. der Oblig.; 2) zur Entrichtung des Pachtpreises an die Reg. für die Linien Orel-Griäsi; 3) zur Bildung eines R.-F. durch Abschreib. von 1½ % vom Reingewinn; 4) zur Bildung eines Amort.-F. für die Aktien nach einem von dem Finanzminister zu bestätigenden Tilg.-Plan; 5) zur Auszahl. einer Div. bis Rbl. 9 auf jede nicht amortisierte Aktie; 6) sollte sich nach den erwähnten Abzügen ein Über- schuss herausstellen, so werden 10 % desselben zur Div. der Aktien der Ges. hinzugefügt u. die übrigen 90 % zur Deckung der Schulden an den Staat verwendet. – Falls in irgend einem Jahre die genannten 90 % des Überschusses nach Abzug von Rbl. 9 auf 1 Aktie die Schuld der Ges. an den Staat überschreiten sollte, so wird aus dieser Summe nur der Betrag der Schuld gedeckt, aus dem Übrigen gelangen 20 % zu gunsten der Aktionäre u. 80 % zu gunsten der Reg. als Teilnahme am Reingewinn der Ges. Wenn in diesem Falle die den Aktionären lt. obenerwähnten Gründen zukommende Summe, ausser den 9 Rbl., mehr als 20 % des ganzen Überschusses des Reingewinnes, nach Abzug der 9 Rbl. auf jede Aktie, ausmachen sollte, so gelangen nur 20 % des Überschusses zu gunsten der Aktionäre, ein möglicher Rest wird zu gunsten der Reg. den benannten 80 % hinzugefügt; 7) sollte keine Schuld der Ges. an den Staat vorhanden sein, so gelangt der Überschuss des Reingewinnes nach Abzug aus dem- selben der 9 Rbl. auf jede Aktie zur Verf. der Reg., welche / der Summe (20 %) den Aktionären auszahlt und (80 %) zu ihren gunsten einzieht (Ges. v. 25./3. 1904). Die Summe der zu gunsten der Aktionäre nach diesem Punkt 5 u. 7 wichtigen Auszahlungen wird in folg. Weise verwandt: Zunächst 5 % auf die nicht amort. Aktien u. der Rest gleichmässig auf die nicht amortisierten Aktien und Genussscheine. Dividenden 1893–1904: Rbl. 8.73, 9.50, 9.66, 8.95, 8.48, 0, 0, 2, 0, 0. 4.54, 8 netto per Aktie. Anmerkung: Für den Dienst der Oblig.-Schuld wurde in den letzten Jahren die Garantie der russischen Reg. nicht in Anspruch genommen. Am 31./12. 1904 betrug die Schuld an die Reg. Rbl. 2 669 033.