Schweizerische Eisenbahnen. 461 Inhaber-Aktie umgewandelt werden. Bei Erhöhung des Aktienkapitals haben die Aktionäre ein Vorrecht, wenn nicht Ankaufs- oder Fusionsverträge solches ausschliessen. Aktien I. Emiss. vollbezahlt seit 30. Juni 1882, erhielten bis dahin 6 % Bauzinsen, Aktien II. Emiss., begeben al pari Jan. 1888, erhielten bis Vollzahlung am 1. Jan. 1891 4 % Zinsen. Bei der Einzahlung der letzteren wurde der Genussschein der alten Aktie, welcher zum Bezuge des der Bauersparnis beim grossen Tunnel berechtigte, für fr. 23 angenommen, Die Aktien III. Emiss., April 1891 zu 110 % mit 50 % Einzahlung begeben, restliche 50 % per I. Jan. 1894 einberufen, erhielten bis dahin 4 % Zinsen. Aus dem erzielten Agio wurde der Reservefonds auf die statutarische Höhe gebracht und der Fehlbetrag des Pensionsfonds etc. gedeckt. 3½ % Prioritäts-Obligationen. Laut Beschluss vom 27. Sept. 1894 bis frs. 125 000 000, davon frs. 98 475 000 für die Rückzahlung bezüglich zur Konvertierung (konvertiert wurden frs. 78 434 000) der per 31. März 1895 gekündigten 4 % Prioritäts-Obligationen, während der Rest für den Baubedarf der nördlichen Zufahrtslinien, die Bahnhofsbauten in Luzern und Zug, für 2. Geleise, Ausbau der Linie sowie zur Vermehrung des Rollmaterials etc., successive zur Ausgabe gelangen soll. In Umlauf am 31./12. 1904: frs. 118 910 000. Stücke datiert 1./4. 1895 in deutscher und französischer Sprache à frs. 500 u. 1000, ein- geteilt in 25 Serien Nr. 1–25, jede Serie frs. 5 000 000 umfassend, wovon je frs. 2 000 000 in Titeln zu frs. 500 u. frs. 3 000 000 in Titeln zu frs. 1000. Zs.: 31./3., 30./9., in Deutsch- land zu dem jeweiligen Tageskurse der Schweizer Währung. Verl.: In der zweiten Hälfte des Monats Juni (erstmalig 1895) per 30./9. Tilg.: Lt. Plan innerh. 79 Jahren, auf Grund einer Annuitätenzahlung von 3.747426 %; kann ab 1901 verstärkt, auch ganz oder teilweise in Serien, welche durch das Los bestimmt werden, mit dreimonat. Frist gekündigt werden. Sicherheit: Pfandrecht der ganzen Anleihe zur ersten Stelle auf Immensee-Giubiasco- Pino, Giubiasco-Chiasso und Cadenazzo-Locarno, sowie auf die Zufahrtslinien Luzern- Immensee und Zug-Goldau, Verjährung: Für Coupons 5 Jahre, für verloste Obligationen 10 Jahre nach Fälligkeit. Übernommen von einem Konsortium frs. 96 000 000, aufgelegt zur Konversion vom 25. Okt. bis 5. Nov. 1894; die neuen Obligationen mit Zinsen ab 31. März 1895 wurden zu 99.80 % abgegeben, dagegen die 4 % Obligationen zu pari zuzüglich frs. 1 für 4 % Zinsen vom 31. Dez. 1894 bis 31. März 1895 angenommen. Der Umtauschende erhielt also den gleichen Nominalbetrag in 3½ % Obligationen und auf jede Obligation von frs. 500 eine bare Herauszahlung von frs. 6, bezüglich auf jede Obligation von frs. 1000, frs. 12 zum Kurse von M. 80.80 für frs. 100, wovon jedoch der deutsche Effektenstempel für die neuen 3½ % Obligationen in Abzug gebracht wurde; restliche frs. 17 566 000 aufgelegt bei den Zahlstellen am 28. Jan. 1895 zu 102.50 % (frs. 100 = M. 80). Zahlstellen: Berlin: Disconto-Ges., S. Bleichröder, Bank für Handel und Ind.; Frankfurt a. M.: Bank für Handel und Ind., Disconto-Ges., Deutsche Effecten- u. Wechsel-Bank; Köln: Sal. Oppenheim jr. & Co., A. Schaaffh. Bankverein; ausserdem in Basel, Zürich und Luzern. Kurs Ende 1894–1904: In Berlin: 102.50, 102.30, 101.60, 101.30, 99.50, 96, 95.80, 99.30, –, 100.60, 100 %. – In Frankf. a. M.: 102.70, 102.10, 101.90, 101.40, 100.20, 96, 96.40, 99.90, 101.50, 100.70, 99.60 %. – In Leipzig: –, 102.50, –, 101, –, –, –, –, –, –, 100 %. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im ersten Halbjahr. Stimmrecht steht ausschliesslich denjenigen Aktionären zu, deren Aktien auf den Namen lauten und entweder bis zum 17./12. 1895 oder, nach Ablauf dieser Frist, seit wenigstens 6Mon. auf den betreff. Namen im Aktienbuche eingetragen sind, alsdann 1–6 Aktien = 1 St., 7–15 = 2, 16–30 = 3, 31–50 = 4 u. weiter je 25 Aktien = 1 St. mehr, Maxim. inkl. in Vertretung 200 St. Jeder Subventionskanton hat für die Gesamtsumme des von ihm zugesicherten Kapitals gleiches Stimmrecht wie ein Aktionär, doch kann kein einzelner Aktionär mehr als , die Kantone zus. nicht mehr als der sämtlichen Stimmen abgeben. Rechnungswesen: Die Ges. hat aus den Aktiven der Bilanz die Kursverluste auf Aktien und Anleihen etc. Ende 1904 noch frs. 9 274 691 durch Abzahlung von Oblig. zu tilgen. Ausserdem wurden die Kursverluste und Unkosten aus der 3½ % Anleihe frs. 1 135 465, in obiger Summe inbegriffen, in den Jahren 1895–1900 ausserordentlich amortisiert. Wenn der Bund seine Ansprüche betreffs Einlage in den Ern.-F. fallen lässt, oder das Bundesgericht sie ganz oder zum grössten Teil abweist, werden die Rücklagen aus den Jahren 1896–98 frs. 1 894 984 in der Hauptsache zu Amort. verwendet. Gewinn-Verteilung: Von dem nach Bestreitung aller Unkosten des Betriebes, Zahlung der Zinsen, Amortisationen und vorschriftsgemässen Abschreibungen sich ergebenden Rein- ertrag erhält der Erneuerungsfonds, wenn der Bestand desselben niedriger als fr. 5 000 000, fr. 1000 per km eigener Bahn (272,533 km) und 4 % der Bruttoeinnahmen aus dem Eisenbahntransport, immerhin nicht mehr als erforderlich ist, um den Fondsbestand mit einer Jahreseinlage auf frs. 5 000 000 zu bringen; wenn der Bestand höher als frs. 5 000 000, erhält derselbe frs. 500 per km eigener Bahn und 2 % der Bruttoeinnahmen aus dem Eisenbahntransport (obwohl der Ern.-F. die Maximalhöhe erreicht hat, sind 1899–1903 dennoch frs. 1000 per km und 4 % der Bruttoeinnahmen in diesen Fonds gelegt worden); alsdann 5 % des verbleibenden Restes an Reservefonds, dem auch die Zinsen seines Bestandes zufliessen, bis derselbe = frs. 2 000 000, Rest zur Verfügung der Gen.-Vers. Falls der Reinertrag eine höhere Div. als 7 % ergiebt, kommt die Hälfte des Überschusses über 7 % als Zinsen den Subventionsstaaten zu. Für 1889 konnte erstmals 7 %, 1894 und 1895 7 % Div. verteilt werden, es erhielten Subventionsstaaten 1889 % =—