Türkische Eisenbahnen. 465 u. gilt von da ab, sofern er nicht von einer der beiden Parteien spätestens 1 Jahr vor Ab- lauf gekündigt worden ist, jedesmal als um 1 Jahr verlängert. Koncession: Das Betriebsrecht ist erteilt für 99 Jahre und zwar bei der Hauptbahn v. 4./10. 1888 ab. bei der Ergänzungsstrecke v. 15./2. 1893 ab. Die Konc. für die Strecke Hamidié- Ada-Bazar läuft zugleich mit der für die Hauptbahn ab. Durch die Bagdadkonvention sind diese Konc. bis zum Jahre 2001 verlängert. Nach Ablauf der Konc.-Zeit geht die Bahn mit allem Zubehör gegen Erstattung des durch Taxe festzustellenden Wertes der Betriebsmittel und der Vorräte, im übrigen kostenfrei in den Besitz der türk. Reg. über. Innerhalb dieser Zeit, aber erst v. 13./2. 1923 ab, kann die türk. Reg. die Bahn jederzeit gegen Zahlung einer jährl. Summe erwerben, welche 50 % der durchschnittl. Jahres-Bruttoeinnahme der vorher- gehenden 5 Jahre, mind. aber frs. 10 000 pro Kilometer beträgt. Der durch Taxe festzu- stellende Wert der Betriebsmittel. Materialien und Vorräte wird auch in diesem Falle der Ges. erstattet. Die Zahlung des Kaufpreises ist sicher zu stellen. Garantie der Regierung: Die türk. Reg. garantiert eine Bruttoeinnahme von frs. 10 300 pro Jahr und Kilometer für die 92 km lange Strecke Haidar Pacha-Ismid. ferner für die Linie Ismid-Angora frs. 15 000 pro Jahr und Kilometer. Wenn die durchschnittl. kilometrische Jahres-Bruttoeinnahme dieser beiden Strecken zus. höher ist als die für die Teilstrecke Haidar Pacha-Ismid garant. Summe von frs. 10 300 pro Jahr und Kilometer, so wird der auf die Teilstrecke Haidar-Pacha-Ismid entfallende, aber eine Bruttoeinnahme von frs. 15 000 pro km nicht übersteigende Mehrbetrag von der Garantiesumme für die Teilstrecke Ismid-Angora in Abzug gebracht. Für die Ergänzungsstrecke Eskichéhir-Konia garantiert die türk. Reg. einen Zuschuss von jährl. bis zu Ltq. 296.31 (frs. 6741) pro Kilometer im Jahr und zwar bis zur Erreichung einer Bruttoeinnahme von Ltq. 604 (frs. 13 741) pro Jahr und Kilometer. Falls die jährl. Bruttoeinnahme auf der Strecke Haidar-Pacha-Angora den Betrag von frs. 15 000 bezw. auf der Strecke Eskichehir-Konia den Betrag von Ltq. 604 (frs. 13 741) pro Kilometer über- steigt. erhält die türk. Reg. 25 % des Überschusses. Als Unterlage für die Garantieverpflichtung hat die Kaiserlich-Ottom. Reg. die Zehnten der Sandjaks Ismid, Ertogrul, Kutahia, Angora, Gümüschhane und Trapezunt überwiesen. Der Dienst dieser Zehnten wird durch die Ad- ministration der Dette Publique Ottomane besorgt. Vorschusszahlungen an die türkische Regierung: Durch Vertrag v. 7./6. 1902 hat sich die Anatol. Eisenb.-Ges. verpflichtet, dem Marineministerium einen Vorschuss von £ T. 120 000 zu leisten. Dieser Vorschuss ist inzwischen um £ T. 40 900 erhöht worden, er betrug am 31./12. 1904: £ T. 124 210.31. Dieses Geld ist zum Ankauf neuer Schiffe für die Mahsousss- Ges. bestimmt. Der Marineminister hat sich verpflichtet, von zwei im Bau befindl. Fahr- zeugen eins für die Haidar-Pacha-Linie einzustellen. Die Anatol. Eisenb.-Ges. ist vertraglich beauftragt, die Einnahmen aus dem Passagier und Frachtverkehr der Linien Haidar-Pacha und Kadikeny einzukassieren, und sich für Zinsen und Rückzahlungsquote daraus bezahlt zu machen. Der Zinssatz ist auf 5 % stipuliert, ausserdem erhält die Ges. einen gewissen Prozentsatz von der Bruttoeinnahme. Kapital: frs. 67 500 000; davon Serie I frs. 45 000 000 mit 60 % Einzahlung, Serie II frs. 15 000 000 mit 60 % Einzahlung, Serie III frs. 7 500 000 mit 60 % Einzahlung in Stücken à frs. 500 = M. 408. lt. Beschluss der G.-V. v. 25./6. 1903 von frs. 60 000 000 auf frs. 67 500 000 er- höht. Davon verlost Ende 1904: frs. 397 000. Auf Beschluss der G.-V. v. 28./6. 1899 wurde die Einzahlung der bisher nicht eingeforderten 40 % sowohl für sämtl. Aktien I. Serie als auch für sämtl. Aktien II. Serie gestattet. Diejenigen Aktionäre, die von dem Rechte der Vollzahlung Gebrauch machen wollten, hatten Stück-Zs. zu 5 % vom 1./1. des Jahres, in welchem die Voll- zahlung geschah, bis zum Tage der Einzahlung zu entrichten. Die auf diese Weise voll- gezahlten Aktien nahmen mit ihrem vollen Betrage an dem von der G.-V. jeweilig festzu- setzenden verteilbaren Reingewinn für das Einzahlungsjahr teil. Die Einzahlungen konnten vom 2./1. 1900 ab geleistet werden. Den Aktionären stand das Recht der Vollzahlung mind. solange frei, bis 10 000 Stück Aktien vollbezahlt sind. Nachdem dies im Anfang des Jahres 1903 geschehen ist, hat der V.-R. das Recht der Vollzahlung bis auf weiteres suspendiert. Obligationen: 5 % I. Serie M. 65 280 000, davon noch unverlost in Umlauf Ende 1904: M. 64 765 512 in Stücken à M. 408, 2040, 10 200. Zs: 1./4., 1./10. Tilg.: Durch Verl. am 1./4. per 1./10. von 1895 ab bis 1984; vom 1./4. 1899 ab Verstärk. u. Totalkünd. vorbehalten. Zahlst.: Konstantinopel: An der Gesellschaftskasse; Amsterdam: Fil. der Banque de Paris et des Pays- Bas: Anvyers: Banque d'Anvers; Brüssel: Fil. der Banque de Paris et des Pays-Bas, Mrs Cassel & Cie.; Berlin: Deutsche Bank, Dresdner Bank; Frankf. a. M.: Deutsche Bank, Deutsche Vereinsbank; Genf: Filiale der Banque de Paris et des Pays-Bas; Zürich: Schweizer. Kredit- anstalt. Zahl. der Coup. mit M. 10.20, 51, 255; der verl. Stücke mit M. 408, 2040, 10 200 ohne jeden Abzug. Aufgelegt 22./1. 1890 M. 20 400 000 zu 86 %; weitere M. 16 320 000 aufgel. 12./1. 1891 zu 87.50 %. Kurs Ende 1890–1904: In Berlin: Grosse Stücke: 88.50, 84.40, 87.70, 88.60, 93.40, 85.60, 83.25, 94.25, 98.10, 97.50, 99.20, 99.75, 103.40, 103.80, 103.50 %. – Kleine (M. 408): 91, 85.80, 88.30, 89.60, 94.75, 87.10, 85.10, 95.60, 100, 100.25, 100.25, 99.90, 103.75, 104.20, 103.60 %. – In Frankf. a. M.: 88.40, 84.10, 88, 87.90, 93.20, 85.60, 83.10 (kl. Stek. 85.90), 94.20 (kl. Stek. 95.50), 97.70 (kl. Stek. 99.80). 97.45 (kl. Stek. 100.30), 99.20 (kl. Stck. 100.50), 99.70 (kl. Stck. 100.50), 103.60, 103.60, 103.20 %. – In Hamburg: 88, 84, 87.30, 87.50, 93.30, 85.60, 82.50, 93.75, 97.40, 97, 99.10, 99, 103.50, 103.25, 102.70 %. 5 % Obligationen II. Serie (Ergänzungsnetz). M. 65 280 000, davon noch unverlost in Umlauf Ende 1904: M. 64 765 512 in Stücken à M. 408, 2040. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Durch Staatspapiere etc. 1905/1906. I. XXX