Kolonial-Gesellschaft. 5 fordern den zehnten Teil dieser Aktien oder Genussscheine auszuhändigen. Sofern dem Landesfiskus auf dieses sein Anfordern hin Aktien oder Genussscheine der neu gebildeten Ges. ausgeliefert worden sind, werden die Erträgnisse der der „Gesellschaft Süd-Kamerun? danach verbleibenden Aktien oder Genussscheine selbstverständlich aus der Berechnung des dlewinnes, an welchem der Landesfiskus beteiligt ist, ausgeschieden. Dagegen ist der Ges. das Recht eingeräumt, solange die erwählten Landeskommissionen in dem oben bezeichneten Gebiete noch nicht in Thätigkeit getreten sind, in diesem Gebiete ihrerseits Land aufzusuchen und unter Beobachtung der gesetzl. Vorschriften mit etwaigen Eigentümern u. Beteiligten wegen Überlassung von Land Abkommen zu treffen u. solches Land vorläufig in Besitz zu nehmen. Der Kkaiserl. Gouverneur wird ermächtigt, auf die Dauer von 20 Jahren alle Landankäufe der „Ges. Süd-Kamerun“ oder ihrer Bevollmächtigten in dem bezeichneten Gebiete von den Eingeborenen vor jedem anderen zu genehmigen. Durch Erlass des Gouverneurs von Kamerun vom 19./8. 1905 ist der Ges. ein Gebiet im ungefähren Umfange von 1 500 000 ha als Eigentum übertragen worden, dessen Grenzen durch die Flüsse Udjui, Bumba, Boeck, Adjuaha, Djah, linker Nebenfluss des Djah, Wumu u. Mbede gebildet werden. Das Gebiet ist zwar schwach bevölkert. doch besonders reich an Kautschuk- pflanzen. Durch den Vertrag mit der Reg. hat die Ges. ferner das Recht, innerh. der nächsten 10 Jahre an 10 Stellen des urspr. Konc.-Gebietes je 5000 ha Land zwecks Anlegung von Plantagen zu erwerben. Die Hauptniederlass. der Ges. befinden sich in Kribi u. Molundu; Ende Dez. 1904 waren im ganzen vorhanden 15 Faktoreien mit 17 Einkaufsposten. Der Verkehr auf dem Djah, Nyong sowie mit dem Kongo wird durch 4 Dampfer besorgt. Am 31./12. 1904 bestand das Personal der Ges. aus 43 weissen Angestellten und 633 Farbigen. Gewinnung von Gummi Einkauf von Elfenbein 1902 t 83 kg 12 095 1903 „ 95 „ 12 670 1904 „122 10 500 Kapital: M. 2 000 000 = frs. 2 500 000 in 5000 Anteilen à M. 400 = frs. 500; hiervon ist Serie A (Nr. 1–2500) voll eingezahlt, Serie B (Nr. 2501–5000) mit 25 % eingezahlt, die ferneren Einzahlungen können nach Bestimmung des Direktoriums eingefordert werden; eine weitere Einzahl. von 25 % auf die Aktien Lit. B ist zum 1./2. 1906 einberufen. Genussscheinę: 15 000 Stück; hiervon wurden 10 000 Stück an Dr. J. Scharlach u. Sholto Douglas für die Übertragung der von ihnen erworb. Rechte an die Ges. gewährt, die restl. 5000 Genussscheine erhielten die Gründer der Ges., u. zwar je 1 Genussschein für jeden Anteil. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Innerh. des nächsten auf das Geschäftsj. folg. Jahres. Stimmrecht: Zur Stimmabgabe sind nur diejenigen Mitgl. berechtigt, welche ihre Anteile oder Genussscheine mind. 3 Tage vor dem Tage der G.-V. gegen Bescheinigung hinterlegt haben. 1 Anteil = 1 St., 2 Genussscheine = 1 St. Gewinn-Verteilung: Mind. 5 % z. R.-F. bis derselbe 25 % des Grundkapitals erreicht hat. sodann 5 % auf die eingez. Beträge der Anteile. Falls der Reingewinn eines Jahres zur Deckung dieser Div. nicht ausreicht, erhalten die Anteile aus dem Gewinn des nächsten Jahres 5 % auf die eingez. Beträge zuzügl. der im Vorj. nicht gezahlten Beträge u. so fort, jedoch ohne Zs. auf die im Vorj. nicht gezahlten Div. Der Anspruch auf die Nachzahl. wächst den Div.-Scheinen des folg. Jahres resp. der folg. Jahre zu u. ist mithin immer mit dem Div.-Schein des letzten lauf. Geschäftsj. verbunden; vom verbleib. Gewinn 10 % dem Landesfiskus von Kamerun, sodann 10 % Tant. an Dir. vom gesamten zur Ausschüttung gelangenden Gewinn, Rest gleichm. verteilt unter Anteil- u. Genussscheine. Verj. der Div.: 4 J. n. F. Liquidation: Im Falle einer Auflös. der Ges. werden nach Tilg. der Schulden u. Deckung der Liquid.-Kosten zunächst die auf die Anteile eingez. Beträge nebst 5 % seit der letzten Auszahl. der Div. gemäss Art. 36b zurückgezahlt. Von dem Überschuss erhält das z. Z. des Eintritts der Liquid. im Amt gewesene Direktorium 10 % als Vergüt. für die gesamte Leitung der Liquid. u. der Rest wird auf die Anteile u. die Genussscheine gleichmässig verteilt u. ausgezahlt. Die Verteilung darf nicht eher vollzogen werden, als nach Ablauf eines Jahres von dem Tage an gerechnet, an welchem die Auflös. der Ges. unter Aufforderung der Gläu- biger, sich bei ihr zu melden, in den Gesellschafts-Blättern bekannt gemacht worden ist. Bilanz am 31. Dez. 1901: Aktiva: Europa: Ausstehende 75 % auf 2500 Anteile, Serie B à M. 400: 750 000, Kassa 509, Mobil. 1; Afrika: Konc. 400 000, Niederlassungen in Kamerun I= Dampfer 144 737, Kassa 15 149, Material u. Mobil. 1, Vieh u. Geflügel 1, Waren u. Proviant 554 152, Produkte 599 280, Bankguth. 44 891, div. Debit. 58 706. – Passiva: A.-K.; 2500 Anteil- scheine Lit. A u. B à M. 400 u. 15 000 Genussscheine 2 000 000, R.-F. 7265, einzulös. Wechsel 7961, Unk. zu Lasten von 1904, die jedoch erst im Laufe von 1905 bezahlt wurden 101 341, Res. für erlittene Schäden, deren Regulierung noch in der Schwebe 30 000, Dampfer-Ern.-Kto 60 000, div. Kredit. 286 180, alte Div. 29 955, Gewinn 44 727. Sa. M. 2 567 429. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Afrika: Ein- u. Ausfuhrzölle 78 971, Unk. 335 356; Europa: Verwalt.-Kosten 57 704, Zs., Agio u. Kommission 6017, Gewinn 292 201, davon Ab- schreib. auf: Grundeigentum u. Plantagen 109 333, Niederlassungen in Kamerun 19 999, Waren u. Proviant 35 000, Dampfer 30 495, Material in Afrika 9146, Vieh u. Geflügel 173, Mobil. in Europa 3434, Rückstell. auf: Dampfer-Ern.-Kto 20 000, Res. f. erlittene Schäden, deren Re-