68 Ausländische Eisenbahnen. Bonds-Schuld am 31. Dez. 1901: $ 9 990 000 5 % I. Mortgage Gold-Bonds, $ 10 000 000 General Mortgage Gold-Bonds, $ 10 000 000 Income Gold-Bonds = $§ 29 990 000. 5 % I. Mortgage Gold-Bonds: $ 10 000 000, davon in Umlauf 31. Dez. 1904: $ 9 990 000 in Stücken à $ 1000. Zinsen: 1. Jan., 1. Juli. Tilgung: Das Kapital ist fällig am 1. Jan. 1937. Zahlstelle: New Vork: Zahlung der Zinsen und des Kapitals steuerfrei in Gold. Als Sicherheit geniessen diese Bonds erstes Anrecht auf die Eisenbahn und dic Gerechtsame der Gesellschaft, welche dieselbe jetzt besitzt oder später erwirbt, ferner ein erstes Anrecht auf alles Rollmaterial oder Ausrüstung, welche durch den Verkaut der hierfür reservierten First Mortgage-Bonds erworben werden. Die Bonds haben Zweites Anrecht auf alles andere rollende Material und die Ausrüstung und auf das Recht der Western New York and Pennsylvania Railway Co., das Eigentum der Union Terminal Railroad Company of Buffalo, New York, zu benutzen, sowie auf die Bonds u. Stocks, die der Western New Vork & Pennsylvania Ry Comp. gehören und auf welche die zweiten Mortgage-Bonds der Ges. erstes Anrecht haben: aber es ist den Besitzern der First Mortgage-Bonds das Recht reserviert, die Ausrüstung und das Terminaleigentum zu benutzen, selbst wenn das vorhergehende Pfandrecht erzwungen werden sollte. Aufgel. 25. u. 26. 4. 1888 in Frankf. a. M., $ 2 000 000 zu 96 %. Kurs in Frankf. a. M. Ende 1890–1905: 96, 98.80, 100.70, 98, 102.90, 106, 104.75, 106.50, 108.10, 109, 120.10, 118.50, 116.50, 114.90, 116.30, 116 %. 4 % General Mortgage Gold-Bonds von 1895: Diese Bonds brachten bis 1./4. 1897: 2 %, bis 1901: 3 %, und bringen jetzt 4 % Zs. $ 10 000 000 in Stücken à $ 1000. Zinsen: 1./4., 1./10. Tilgung: Das Kapital ist fällig am 1./4. 1943. Zahlstelle in Philadelphia, Zahlung der Zinsen und des Kapitals in Gold. – Kurs in Frankf. a. M. Ende 1895–1905: 44.10, 47, 46.20, 53.40, 67.25, 94, 98.30, 97.60, 94,. 95.30, 95.50 %. Income Gold-Bonds von 1895: (5 % non-cumulative) $ 10 000 000, davon im Besitz der Pennsylvania Rr. Co. $ 9 165 000 u. $ 395 000 im Tresor der Ges. in Stücken à $ 1000. Zinsen: Die Bonds können bis zu 5 % Zinsen tragen je nach dem Reingewinn, die Zinsen sind in diesem Falle am 1./11. zu zahlen, bisher 0 . Tilgung: Das Kapital ist am 1./4. 1943 fällig. Die Pennsylvania Rr. Co. erwarb im Mai 1900 den grössten Teil der Bonds. Zahlst. in Philadelphia. Zahlung der Zs. und des Kapitals in Gold. Kurs in Frankf. a. M. Ende 1895–1905: 14.60, 13.30, 11, 14.85, 21.90, 30.50, 38, 38, 30, 25, 28 %. Usancée: Seit 2. Jan. 1899 wird beim Handel $ 1 = M. 4.20 statt M. 4.25 gerechnet. Gewinn- und Verlust 1901: Brutto-Einnahmen 5 341 975, Netto-Einnahmen 277 598, davon ab Zs. auf I. Mortgage 499 500. do. auf General-Mortgage 400 000, Steuern 118 468, Zs. auf Car Trusts und andere Zs. 221 302, diverse Ausgaben 227 112; ergibt Defizit $ 1 188 784. Italienische Eisenbahnen. Italienische Mittelmeer-Eisenbahnen-Gesellschaft (Societàa Italiana per le Strade ferrate del Mediterraneo) in Mailand. Gegründet: Am 8. Juni 1885. Statut v. 16. Juni 1885 geändert am 11. April 1888, genehmigt durch Gesetz v. 20. Juli 1888 und am 26. Nov. 1897, genehmigt durch Dekret v. 24. Febr. 1898. geändert am 26. Nov. 1905. Dauer der Ges. bis 1966. Zweck: Nach dem neuesten Statut v. 26./11. 1905 bezweckt die Ges. Erwerb von Konees- sionen, Bau und Betriebsführung von Eisenbahnen, sowie von Unternehm., die mit der Eisenbahn-Industrie in direktem oder indirektem Zusammenhang stehen. Rückkauf seitens der Regierung: Durch das Gesetz v. 22./4. 1905 hat das italienische Parlament beschlossen, dass mit dem 1./7. 1905 der Betrieb der Staatsbahnen vom Staate übernommen werde. Die G.-V. v. 26./6. 1905, welche über die Vereinbarungen zwischen Regierung u. Gesellschaft zur Regulierung der gegenseitigen Beziehungen bei Verfall des Betriebsvertrages Beschluss fassen sollte, genehmigte, dass bei der definitiven Abrechnung folg. Grundsätze als Richtschnur gelten sollten: 1) Der Staat zahlt der Ges. ihr Gründungskapital von Lire 135 000 000; 2) erstattet ferner der Ges. die Auslagen von Lire 70 000 000 (vorbehaltlich Liquid.) für die Anschaffung von Rollmaterial nach der Konvention von 1899; 3) übernimmt die Bahnen Domdossala-Arona u. Arona-Santhia- Borgomanero zu den kontraktlich festgesetzten Bedingungen. Die Beträge dieser 3 Posten werden der Ges. teils in bar, teils in 3.65 % Bonds, welche bis 1./7. 1946 zu tilgen sind, gezahlt. Der Staat übernimmt ferner zu besonderen Bedingungen die elektr. Bahn Varese-Porto Ceresio und die Linie Rom-Viterbo-Ronciglione und führt den Bau der Verbindungslinien Hafen Genua u. Giovi-Linien u. dem Parco del Compasso weiter. Alle Kbrechnungen für in der Ausführung befindliche Arbeiten u. Anschaffungen erfolgen nach den bestehenden Vorschriften u. auf Grund der seinerzeit getroffenen Verträge: hierher gehört insbes. auch die Abrechnung bezügl. der staatl. Spec.-F. und der Cassa aumenti patrimoniali, welche die Vorschüsse enthalten, die die Ges. wegen ihrer Un- zulänglichkeit machen musste. Nicht erledigt werden konnte die Frage des Defizits der Pens.-Kassen des Personals. Es wurde deshalb von beiden Seiten zugestimmt, dass die7 Regelung dieser Angelegenheit einem Schiedsspruche überlassen bleiben sollte, obgleich