16 Inländische Staatspapiere, Fonds etc. 4 % seitens des Inhabers unkündbare Schuldverschreib. von 1901. M. 1 500 000 in Stücken à M. 500, 1000, 2000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Seitens des Inh. unkündbar, seitens der Anstalt mit halbj. Frist, aber frühestens auf den 1./10. 1906 kündbar; Amort. durch Ausl. findet nicht statt. Zahlst.: Oldenburg: Kasse der Anstalt sowie alle staatl. Amtsrezepturen des Herzogtums Oldenburg, soweit deren Bestände reichen. 3½ % seitens des Inhabers unkündbare Schuldverschreib. von 1903. M. 1 500 000 in Stücken à M. 500, 1000, 2000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Seitens des Inh. unkündbar, seitens der Anstalt mit halbj. Frist kündbar. Amort. durch Ausl. findet nicht statt. Zahlst. u. Kurs wie 3½ % Schuldverschreib. von 1886, 1893, 1894, 1898 u. 1899. Verj. der Zinsscheine in 4 J. n. F. 3½ % seitens des Inhabers unkündbare Schuldverschreib. von 1904. M. 4 000 000 in Stücken à M. 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Seitens des Inhabers unkündbar, seitens der Anstalt mit halbjährl. Frist kündbar, jedoch hat die Anstalt auf das Recht der Kündig. bis 1./10. 1910 verzichtet, so dass die Rückzahl. der Schuldverschreib. vor 1./4. 1911 ausgeschlossen ist. Amort. durch Ausl. findet nicht statt. Zahlst. wie 3½ % Schuldver- schreib. von 1886– 99. Aufgelegt in Berlin u. Hannover 10./3. 1905 M. 3800 000 zu 99. 28% Kurs mit 3½ % Schuldverschreib. von 1886, 1893, 1894, 1898, 1899 u. 1903 zus. notiert. 3½ % seitens des Inhabers unkündbare Schuldverschreib. von 1906. M. 10 000 000 in Stücken à M. 100, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Seitens des Inhabers un- kündbar, seitens der Anstalt mit halbjährl. Frist kündbar, jedoch hat die Anstalt auf das Recht der Kündig. bis 1./10. 1917 verzichtet, so dass die Rückzahlung der Schuldverschreib. vor 1./4. 1918 ausgeschlossen ist. Amort. durch Auslos. findet nicht statt. Zahlst.: Kasse der Anstalt, sowie alle staatlichen Kassen des Herzogtums Oldenburg, soweit deren Bar- bestände reichen, ferner Oldenburg: Oldenb. Spar- u. Leihbank, Oldenb. Landesbank; Berlin: Delbrück Leo & Co.; Hannover: A. Spiegelberg. Aufgelegt in Berlin u. Hannover 26./2. 1906 M. 2 000 000 zu 98.50 %. Verj. der Zinsscheine in 4 J. n. F. Bilanz am 31. Dez. 1905: Aktiva: Kassa 45 569, Hypoth.-Darlehen 13 106 377, Kommunal- do. 1 447 043, Bankguth. 423 427, rückständ. Hypoth.-Zs. 125 791, rückständ. Komm.-Darl.-Zs. 13 672, div. Debit. 15. – Passiva: Schuldverschreib. 14 600 000, sonst. Anleihen 373 677, Anleihe-Zs. 132 829, R.-F. 55 388. Sa. M. 15 161 894. Königreich Preussen. Stand der Staatsschuld: Nach dem Etat der Staatsschuldenverwalt. für das Etatsj. 1906 betrug 1./4. 1906 die Gesamtsumme der Staatsschulden M. 7 373 616 059.31 gegen M. 7 208 953 093.11 im Vorj. Die Aktien u. Oblig. der verstaatl. Eisenbahnen sind hierin mit M. 111 848 177 gegen M. 116 655 173 im Vorj., die vorm. Hannoverschen Schulden mit M. 3 181 932.31 gegen M. 3 228 470.11 im Vorj. enthalten. Budget für das Etatsj. 1906: Einnahmen M. 2 910 344 396: Ausgaben M. 2 673 400 752 an fortdauernden, M. 236 943 644 an einmal. u. ausserord. Ausgaben. Tilgung: Während früher in Preussen die Tilg. der Staatsanleihen ganz nach Belieben des Finanzministers durch Ankauf geschehen konnte, ist durch das Gesetz v. 8./3. 1897, betr. die Tilg. von Staatsschulden und durch das Gesetz v. 3./5. 1903 betr. die Bildung eines Ausgleichsfonds für die Eisenbahnverwaltung, die Tilg. geregelt. Vom Etatsj. 1898/ 00 wird eine Tilg. in Höhe von jährl. mindestens ¾ % der sich jeweils nach dem halts-Etat ergebenden Staatskapitalschuld vorgenommen. Eine Verrechnung auf bewilligte Anleihen ist einer Tilgung gleich zu achten. Die hierzu erforderlichen Beträge sind durch den Staatshaushalts-Etat unter Einrechnung der für eine planmässige oder durch bestehende Gesetze anderweit vorgeschriebene Tilgung von Staatsschulden bestimmten Summen bereit zu stellen. Ergiebt sich nach der Jahresrechnung ein Überschuss des Staatshaushalts, 80 ist derselbe zunächst zur Bildung oder Ergänzung eines Ausgleichsfonds bis zur Höhe von M. 200 000 000 zu verwenden. Der darüber hinausgehende Betrag des Überschusses wird zur weiteren Tilg. von Staatsschulden bezw. Verrechnung auf bewilligte Anleihen verwendet. Über das gesetzliche Mindestmass von ¾ % der Staatskapitalschuld wird nach dem Etat für 1906 ausserdem das Mehrerträgnis aus den Div. der vom Staate erworbenen Aktien der Bergwerksgesellschaft Hibernia über die zur Verzinsung und Tilgung erforderlichen Beträge der entsprechend ausgefertigten Staatsschuldverschreibungen oder Schatzanweisungen zur Tilgung verwandt. Zahlst.: Kgl. Staatsschulden-Tilgungskasse in Berlin, die Regierungs- Hauptkassen, sowie die Kreiskasse in Frankf. a. M. Einlösungsstellen für Zinsscheine: Kgl. Staatsschulden-Tilgungskasse, Seehandlungs- hauptkasse u. Reichsbankhauptkasse. in Berlin, ferner alle Kgl. Regierungs-Hauptkassen, Kal. Kreiskassen, die Reichsbankanstalten u. das Postamt I in Hamburg. (Wegen der Zinsscheine zu den 3 692» Konsols s. unten.) 3½ % Konsolidierte Anleihe: 33 6% % konvert. konsol. Anleihe. Auf Grund des Ges. v. 23./12. 1896 wurde die bis- herige 4 % Köekol. Staatsschuld auf 3½ % durch Abstemp. herabgesetzt. der 3½ % konv. Anleihe Ende 1881–1904: In Berlin: 100.80, 100. 60, 102.10, 103.2 25, 104.10, 106, 106.70, 108, 106, 105. 10% 105.80. 106.75, 106.90, 105 5 75, 105.50, 103.90, 103. 30, 101.6 60, 97. 9978 820, 10 0.90, 102, 102.10, 101.75 %. – In Frankf. a. M.: 100.75, 100 /6, 10118/16, 103¼, 104 , 105.90, 106.50, 108.15, 106.10, 105.10, 105.95. 106.75. 106.80, 105 75, 105.15, 104.05, 10 3.20, 101.70, 97.70, 97, 100. 09 101.90, 19 101.70 %. – Ende 1890–1904: In Hamburg: 105.25, 105.60, 106.75, 107.05, 105.90, 105.30, 104 ―――I―=―――――――――― .........Q .