Anleihen des Deutschen Reiches. 25 entsprechender Darlehen Gelegenheit zu sicherer Kapitalanlage zu bieten. Das Rechnungsjahr der Landescreditkasse läuft v. 1./4.–31./3. Bilanzen werden nicht veröffentlicht; die Rechn. werden vom Ministerium geprüft u. dechargiert. Dem Landtagsausschuss steht die Kontrolle über die Verwalt. der Landescreditkasse zu; die Überschüsse der Landescreditkasse dienen zunächstzur Bestreit. des Verwalt.-Aufwandes u. fliessen z. Zt. gemäss Vereinbar. mit dem Landtage nach be- wirkter Ansamml. eines R.-F. in die Staatskasse. Gemeinden können Darlehen ohne Hyp.- Bestellung gegen Schuldscheine in Gemässheit der Gemeindeordnung bewilligt werden, wenn ihr Haushalt genügende Sicherheit für die Entrichtung der Zins- und Tilg.-Rente bis zum Abtrag des Kapitals darbietet. Gegen Verpfändung inländ. Grundstücke giebt die Landescreditkasse insoweit Darlehen, als dieselben, wenn eine erste Hypoth. bestellt wird, für sich allein, oder, wenn vorausgehende Hypoth. vorhanden sind, mit letzteren zusammengenommen den halben Betrag des Taxwertes der Grundstücke nicht übersteigen. Gebäude müssen überdies bei einer nach dem Ermessen des Vorstandes die erforderliche Sicherheit gewährenden konz. Feuerversich.-Anstalt versichert sein. Darlehen auf industrielle Etablissements dürfen nicht, Darlehen auf Gebäude allein und gegen Nach-Hypoth. nur mit besonderer Genehm. des Ministeriums, Finanz-Abteil., gewährt werden. Das Ministerium, Finanz-Abteil., kann eine Beleihung bis zu drei Fünfteilen des Taxwertes der Grundstücke bewilligen, sofern die besondere Zuverlässigkeit u. wirtschaftliche Tüchtigkeit des Erborgers nachgewiesen ist und das Unterpfand zur ersten Hypoth. eingetragen wird. Der Vorstand der Landescreditkasse ist befugt, nach dem Bedürfnis der vorliegenden Darlehensgesuche auf den Inhaber lautende unkündbare Oblig. der Landescreditkasse auszustellen, in welchen unter anderem die Garantie des Staates nächst der Haftung der Kasse selbst ausgedrückt ist. Die Heimzahlung der Oblig. geschieht nach dem Ermessen des Vorstandes und den Bedürf- nissen der Landescreditkasse im Wege des Rückkaufs oder der Verlosung. Zahlst.: Sonders- hausen: Schwarzburgische Landesbank sowie deren Filialen in Arnstadt, Rudolstadt, Saalfeld, Suhl, Ilmenau u. Weida (S.-W.); Berlin: C. Schlesinger-Trier & Co.; Frankf. a. M.: Dresdner Bank. Verj. der Zinsscheine in 4 J. (K.), der verl. Stücke in 10 J. (F.) 3½ % Fürstl. Schwarzburg. (Sondersh.) Landescreditkasse-Oblig. Serie I v. 1./7. 1885: M. 500 000 in Stücken à M. 100, 500, 1000. Zs.: 2./1., 1./7.; bei den Stücken à M. 100 ganz- jährig 2./1. Tilg. u. Zahlst. siehe oben. 3½ % Fürstl. Schwarzburg. (Sondersh.) Landescreditkasse-Oblig. Serie II v. 1./1. 1891: M. 500 000 in Stücken à M. 500, 1000. Zs.: 2./1. u. 1./7. Tilg. u. Zahlst. siehe oben. 3½ % Fürstl. Schwarzburg. (Sondersh.) Landescreditkasse-Oblig. Serie III v. 1./7. 1892: M. 200 000 in Stücken à M. 100, 500, 1000. Zs.: 2./1., 1./7.; bei den Stücken à M. 100 ganz- jährig 1./7. Tilg. u. Zahlst. siehe oben. 4 % Fürstl. Schwarzburg. (Sondersh.) Landescreditkasse-Oblig. Serie IV v. 1./1. 1901: M. 400 000 in Stücken à M. 100, 500, 1000. Zs.: 2./1., 1./7.; bei den Stücken à M. 100 ganz- jährig 2./1. Tilg. u. Zahlst. sielie oben. 3½ % Fürstl. Schwarzburg. (Sondersh.) Landescreditkasse-Oblig. Serie V v. 1./7. 1901: M. 600 000 in Stücken à M. 100, 500, 1000. Zs.: 2./1., 1./7.; bei den Stücken à M. 100 ganz- jährig 1./7. Tilg. u. Zahlst. siehe oben. Serie I, II, III u. V wurden eingeführt in Berlin 5./12. 1901: zu 97.70 %. Kurs in Berlin Ende 1901–1905: 98.30, 99, 99.25, 98.25, 98 %. 3½ % Fürstl. Schwarzburg. (Sondersh.) Landescreditkasse-Oblig. Serie VI v. 1./1. 1905: M. 300 000 in Stücken à M. 100, 500, 1000. Zs.: 2./1., 1./7.; bei den Stücken à M. 100 ganz- jährig 1./7. Tilg. u. Zahlst. siehe oben. Serie VI wurde eingeführt in Berlin am 2./6. 1905. Kurs Ende 1905: 98 %. Fürstentum Waldeck-Pyrmont. Landesschuld am 1./7. 1905: M. 1 793 100. – Budget für 1905: Einnahmen und Ausgaben M. 1 545 819; für 1906: Einnahmen und Ausgaben M. 1 354 271; für 1907: Einnahmen und Ausgaben M. 1 357 442. 3½ % konv. Anleihe von 1883. M. 2 424 300 in Stücken à M. 300, 1500, 3000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: ½ % mit Zs.-Zuwachs durch Verl. im März per 1./7., die noch nicht ausgel. Stücke wurden auf Grund des Gesetzes vom 5./12. 1898 zur Einlösung gegen Barzahlung des Kapital- betrages per 1./5. 1899 gekündigt. Bevor diese Künd. erfolgte, wurde den Inh. der 4 % Schuld- verschreib. die Umwandlung in 3½ % angeboten. Von denjenigen Inh. der 4 % Staatsanleihe, welche die Barzahlung zum Nennwerte nicht spät. am 21./1. 1899 beantragten, wurde ohne weiteren Antrag angenommen, dass sie mit der Umwandlung dieser Schuldverschreib. in 3½ % einverstanden waren. Zahlst.: Arolsen: Fürstl. Staatsschulden-Verwaltung; Berlin: Seehandlung; Frankf. a. M.: Disconto-Ges. Kurs Ende 1890–1899: In Berlin: 102, 101.50, 101.50, 101.40, 102, 102, 102.25, 101.50, 99.50, – %. Die konv. Anleihe bisher in Berlin noch nicht notiert. – Ende 1890–1905: In Frankf. a. M.: 102, 101.50, 103, 102, 102.50, 102, 102.40, 103, 101.50, 94, 93.50, 97, 99, 99.40, 99, 97 %.