Anleihen preussischer Provinzen. 35 Zweck: Die Förderung der Bodenkultur, insbesondere Entwässerungs- und Be- wässerungsanlagen, die Anlage und Regulierung von Wegen, die Vornahme von Wald- kulturen und Urbarmachungen, die Errichtung neuer ländlicher Wirtschaften, Uferschutz- anlagen, die Anlage, Erweiterung und Unterhaltung von Deichen und dazu gehörigen Sicherungs- und Meliorationsanlagen etc. durch Hergabe von Darlehen zu unterstützen, welche seitens der Landeskultur-Rentenbank unkündbar sind. Für die von der Landeskultur- Rentenbank gewährten Darlehen, die Landeskulturrente, ist in der Regel mit land- oder forstwirtschaftlich benutzbaren Grundstücken in Hypoth. oder Grundschuld Sicherheit zu bestellen. Die Bestellung der Sicherheit kann unterbleiben, wenn das Darlehen an Stadt- oder Landgemeinden oder an die im Gesetz bezeichneten Genossenschaften gewährt wird. Die Darlehen werden nach Wahl der Landeskultur-Rentenbank entweder in barem Gelde oder in Eandeskultur-Rentenbr. nach dem Nennwerte gewährt. Dieselben sind mit 4 %, seit- 1891 auch mit 3½ % zu verzinsen und ausserdem zu amortisieren. Die jährl. Tilg.-Quote ist in jedem einzelnen Falle vor der Bewilligung des Darlehens von der Dir. festzusetzen, dieselbe muss mind. ½ % des Darlehenskapitals betragen. 4 % Candeskultur-Rentenbriefe. In Umlauf Ende 1905: M. 798 700 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 5000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Die Rentenbank ist verpflichtet, halbj. soviel Landes- kultur-Rentenbr. auszulosen oder zum Zwecke der Amort. aufzukaufen, als ihrem Nennwert nach mit denjenigen Geldsummen bezahlt werden können, welche bis zum Schlusse des Halbj., in dem die Ausl. erfolgt, dem Tilg.-F. aus den Rentenzahl. oder baren Kapitalzahl. zufliessen müssen, event. Verl. im Mai u. Nov. per 1./7. resp. 1./1. des folg. Jahres. Zahlst.: Breslau: Landeshauptkasse. Kurs in Breslau Ende 1890–1905: 100.10, 100,20, 101.40, 101.50, 104.50, 103.75, 101, 101, 100.55, 100.25, 100.90, 102, 101.50, 103.25, 101.10, 101.75 %. 3½ % Landeskultur-Rentenbriefe. In Umlauf Ende 1905: M. 1 958 400 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 5000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg., Zahlst. wie bei den 4 % Rentenbriefen. Kurs in Breslau Ende 1895–1905: 101.25, 100, 99.50, 99.50, 93.25, 91.20, 98, 99.25, 99.60, 98.70, 98.80 %. Verj. der Zinsscheine in 4 J. (K.), der verl. Stücke in 10 J. (K.) Provinz Schleswig-Holstein. 3½ % Provinzial-Anleihe von 1898. M. 6 000 000 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 2000, 5000., Zs. 1./4. u. 1./10. Tilg.: Von dem auf die Begebung der Anleihescheine folg. Jahre ab durch Ankauf oder Verl. im April per 1./10. mit jährl. 1½ % und Zs.-Zuwachs binnen längstens 38 Jahren; Verstärkung und Totalkünd. zulässig. Die Tilg. der Prov.-Anleihen ist bisher durch freihändigen Ankauf erfolgt; Auslos. haben noch nicht stattgefunden. Zahlst.: Kiel: Landes-Hauptkasse; Berlin u. Hamburg: Dresdner Bank; Berlin: Seehandlung: Hannover: A. Spiegelberg; Kiel: Wilh. Ahlmann; Tönning, Husum u. Heide: Schleswig-Holstein. Bank. Aufgel. 4./7. 1899 in Berlin u. Hamburg: M. 3 000 000 zu 96.50 %. Inzwischen nach und nach ist der Rest von M. 3 000 000 unter der Hand zum Tageskurse begeben. Kurs Ende 1899–1905: In Berlin: –. –, 97, –, 100, –, 99.20 %. – In Hamburg: 95, 92.25, 98, 98.75, 99, 98.50, 98.25 %. Verj. der Zs.-Scheine in 4 J., der verl. Stücke in 30 J. n. F. 3½ % Provinzial-Anleihe von 1902. M. 3 600 000 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Vom 1./4. 1902 ab durch Ankauf oder Verl. im April (zuerst 1903) per 1./10. mit jährl. 1½ % u. Zs.-Zuwachs bis 1940; vom 1./4. 1912 ab verstärkte Tilg. u. Total- kündig. zulässig. Die Tilg. der Prov.-Anleihen ist bisher durch freihändigen Ankauf erfolgt; Auslos. haben noch nicht stattgefunden. Zahlst.: Kiel: Landes-Hauptkasse, Wilh. Ahlmann; Berlin u. Hamburg: Dresdner Bank; Berlin: Seehandlung; Tönning, Husum u. Heide: Schles- wig-Holstein. Bank. Aufgel. 20./3. 1902 in Berlin u. Hamburg M. 3 600 000 zu 99.40 %. Kurs Ende 1902–1905: In Berlin: –, 100, –, – %. – In Hamburg: Kurs mit 3½ % Anleihe von 1899 zus. notiert. Verj. der Zinsscheine in 4 J. (K.), der verl. Stücke in 30 . (F.) 30 % Provinzial-Anleihe von 1905, III. Ausgabe M. 2 000 000 in Stücken à M. 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Vom 1./4. 1905 ab durch Ankauf oder Verl. im April per Sept. mit jährl. mind. 1½ % u. Zs.-Zuwachs bis spät. Ende 1943; vom 1./4. 1915 ab verstärkte Tilg. u. Totalkündig. zulässig. Die Tilg. der Prov.-Anleihen ist bisher durch freihändigen Ankauf erfolgt; Auslos. haben noch nicht stattgefunden. Zahlst.: Kiel: Landes-Hauptkasse, Wilh. Ahlmann; Berlin: Seehandlung, Dresdner Bank; Hamburg: Dresdner Bank; Tönning, Husum, Heide u. Flensburg: Schleswig-Holstein. Bank. Eingeführt in Berlin im Juni 1905. Kurs mit 3½ 0% Anleihe von 1902 zus. notiert. Verj. der Zinsscheine in 4 J. (K.), der verl. Stücke in 30 J. (f.). Schleswig-Holsteinische Landeskultur-Rentenbank in Kiel. Errichtet: Durch das Gesetz vom 13. Mai 1879 wurden die Provinziallandtage er- mächtigt, Landeskultur-Rentenbanken zu errichten zur Förderung der Bodenkultur, ins- besondere zu Entwässerungs- und Bewässerungsanlagen, zur Anlage und Regulierung von Wegen, zu Waldkulturen und Urbarmachungen, zur Einrichtung neuer ländlicher Wirt- schaften etc. Ihre Organisation und Verwaltung wird durch ein Statut geregelt, das der Beschlussfassung des Provinziallandtages unterliegt und staatlicher Genehmigung bedarf. Die Landeskultur-Rentenbanken gewähren Darlehen in barem Gelde oder in von ihnen aus- zustellenden Schuldverschreibungen, „Landeskultur-Rentenbriefen“, nach dem Nennwert zu III.