Landschaftliche Pfandbriefe etc. 45 hauptämter Schömberg und Deutsch-Eylau und geschieht bis zu der Taxe. Diese Grund- stücke müssen sich aber ohne Rücksicht auf Nebenverdienst des Besitzers noch zu einer selbständigen Ackerwirtschaft eignen und einen durch landschaftliche Schätzung ermittelten Wert von mind. M. 1500 haben. Nach dem Allerh. E. vom 9./1. 1899 kann die Beleihung auch auf Grund einer Wertschätzung nach dem Grundsteuerreinertrage, die höchstens bis zum 30fachen Betrage desselben, oder auf Grund des Erwerbewertes, die höchstens bis zur Hälfte desselben festgesetzt werden darf, oder bis zum 15fachen Betrage des Grundsteuer- reinertrages ohne weitere Wertsermittelung erfolgen. Die sämtl. Ostpr. Pfandbr. haben gleiche Vorrechte. Ein Unterschied nach der Grösse der Art der beliehenen Grundstücke besteht nicht. Die Sicherheit der Ostpr. Pfandbr. gründet sich: a) auf den gleichen Betrag erststelliger, auf Grund der Landschafts-Ordn. v. 7./12. 1891 ausstehender Hypoth.-Forder., b) auf die Generalgarantie der 14 748 landschaftl. beliehenen Güter und aller bepfandbrie- fungsfähigen – sie mögen bepfandbrieft sein oder nicht – adligen, köllmischen u. zu gleichen Rechten besessenen Landgüter des Landschaftsbezirks einschliesslich der staatl. Domänen und Forsten, c) auf die Sicherheits-F. der Ostpr. Landschaft. Die Pfandbr. gehören zu den- jenigen Papieren, in welchen Mündelgelder angelegt werden können. 3½ % Pfandbriefe. In Umlauf Ende 1905: M. 347 658 450 in Stücken à M. 100, 200, 300, 500, 600, 1000, 2000, 3000, 5000 und à Thlr. 25, 50, 100, 200, 300, 500, 1000. Es existieren noch alte 3½ % auf Pergament ausgefertigte Pfandbr. mit Benennung des Gutes. Dieselben werden kostenfrei gegen neue 3½ % Pfandbr. eingetauscht, weitere M. 50 000 000 zugelassen an der Berliner Börse im März 1905. Kurs Ende 1890–1905: 96.60, 94.80, 96.25, 96.60, 101.30, 100.40, 100.20, 100.30, 99.50, 94.70, 94.50, 97.60, 99.30, 99.40, 98.80, 98.75 %. Notiert Berlin, Königsberg i. Pr. 3 % Pfandbriefe. In Umlauf Ende 1905: M. 19 783 000 in Stücken à M. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000, weitere M. 5 000 000 zugelassen an der Berl. Börse im März 1905. Kurs Ende 1895–1905: 95.80, 93.60, 92, 90.20, 86.40, 84.60, 87.50, 88.90, 89.80, 88.10, 86.80 %. Notiert in Berlin, Königsberg i. Pr. 4 % Pfandbriefe. In Umlauf Ende 1905: M. 39 082 300 in Stücken à M. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000. Eingeführt in Berlin und Königsberg i. Pr. am 2./8. 1900: M. 10 000 000 zu 99.75 %; weitere M. 10 000 000 eingeführt im Okt. 1900, weitere M. 20 000 000 im Jan. 1901 u. fernere M. 5 000 000 im Mai 1902. Kurs Ende 1900–1905: In Berlin: 101, 102.80, 104.75, 103.40, 104.90, 105.20 %. – In Königsberg i. Pr.: 100.80, 103, 104.80, 105.40, 105.25, 106 %. Tilg.: Eine regelmässige Künd. findet nicht statt. Die Pfandbr. für den landschaftl. Tilg.-F. sind zum Tageskurse anzukaufen. Nur wenn der Kurs der Pfandbr. sich über 102 % hält, darf Künd. der in diesem Falle durch Ausl. zu bestimmenden Pfandbr. gegen Zahlung von 102 % erfolgen. Eine solche Ausl. von Pfandbr. hat seit 1871 nicht stattgefunden. Die Inhaber der zur Rückzahlung gekündigten Pfandbr. erhalten nach Ablauf von 3 Monaten von dem Fälligkeitstermine ab jährl. 2 % Deposital-Zs. bis zur Verj. Zum Zwecke der Konversion der Pfandbr. ist die Landschaft berechtigt, eine Künd. der Pfandbr. gegen Barzahlung nach dem Nennwerte vorzunehmen, jedoch ist hierzu ein Beschluss des General-Landtags, welcher der königl. Genehm. bedarf, erforderlich. Zs.: 2./1., 1./7. Zahlst. für alle Zs.-Scheine: General- Landschaftskasse zu Königsberg i. Pr., Reichsbank in Berlin und alle Reichsbank-Haupt- u. Nebenstellen mit Ausnahme der Reichsbank-Hauptstelle zu Königsberg i. Pr. Verj. der Zs.- Scheine in 4 Jahren, vom 31./12. des Jahres an gerechnet, in welchem sie fällig geworden sind. Die nachträgliche Auszahlung verjährter Zs.-Scheine kann in einzelnen Fällen aus be- sonders beachtenswerten Rücksichten durch die Gen.-Landschafts-Direktion bestimmt werden. Pommersche Landschaft in Stettin. General-Landschaftsdirektion in Stettin, Landschafts-Departementsdirektionen in Anklam, Stargard i. Pomm., Treptow a. R. und Stolp i. Pomm. Errichtet: Im Jahre 1781, neues Reglement durch Allerh. E. genehmigt am 20./11. 1889 mit den Nachträgen vom 27./12. 1899 u. 4./4. 1900. Zweck: Die Pommersche Landschaft hat den Zweck, den Besitzern sämtl. bepfand- briefungsfähigen Güter in Pommern durch Bewilligung von Pfandbr. einen dauernden und besonders gewährleisteten Realkredit zu gewähren. In Neu-Vorpommern und Rügen gehören dem Verbande der Pommerschen Landschaft nur die wirklich landschaftlich beljehenen Güter an. Die Güter der Kreise Dramburg und Schivelbein, welche früher zur Mark gehörten, sind im Kreditverbande der Neumärkischen Ritterschaft verblieben. Die Beleihung erfolgt bis zu des Taxwertes. Die alten, mit Gutsnamen versehenen Pfandbr. können kostenlos in neue umgetauscht werden. Stücke à M. 75, 150, 300, 1500, 3000; früher a IThlr. 25, 50, 75, 100, 125, 150, 200, 250, 300, 400, 500, 600, 625, 700, 800, 900, 1000. Zufolge Beschl. des engeren Ausschusses vom 28. Nov. 1895, bestätigt am 6. Febr. 1896, werden fortan auch Stücke zu M. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000, 10 000 ausgegeben. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Die Künd., sofern solche von den betr. Gutsbesitzern bis zum 24./4. bzw. 24./10. beantragt werden, erfolgen auf Umtausch bezw. Barzahlung halbjährl. event. in den Monaten Mai oder Juni und Nov. oder Dez. Die zum Umtausch gekündigten Stücke sind bis 2./1. resp. 1./7. zum Depositorium der Landschafts-Departementsdirektionen resp. in Anklam, Stargard, Treptow a. R. und Stolbp behufs des zu bewirkenden Umtausches unfrankiert, dagegen die zur Barzahlung gekündigten Pfandbr. frankiert an die General-Landschaftsdirektion in