50 Inländische Staatspapiere, Fonds etc. welche von den ländlichen Kreistagen vorgeschlagen sind. Der nach Massgabe dieser Tax- grundsätze festgesetzte Wert der zum Pfande angebotenen Grundstücke darf bei Bemessung des Darlehensbetrages in der Regel nicht über den 30 fachen Betrag des Grundstück-Rein- ertrages hinaus berücksichtigt werden. Sicherheit: Für die Sicherheit der Pfandbr. u. aller aus denselben entsepringenden Rechte ist der Verband verhaftet; falls das Vermögen des.- selben nicht ausreicht, haften die Verbands-Mitgl. solidarisch bis zur Höhe von 5 % des bei Entstehung des Verlustes unabgetragenen Darlehens. Soweit der Pfandbr.-Gläubiger nicht aus dem R.-F. befriedigt werden kann, ist er befugt, in Höhe der ihm zustehenden Forder. aus den dem Verbande gehörigen Hypoth.-Forder. sich diejenigen richterlich mit den Rechten eines Zessionars überweisen zu lassen, welche er auswählt. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg.: Die Pfandbr. können von dem Verbande nur zum Zwecke der statutenmässig zu bewirkenden Einlös. und mit 6 Monaten Frist gekündigt werden. Zur Amort. zahlen die Schuldner jährl. ½ % des empfangenen Darlehens, und dieses ½ % wird wieder zur Amortisation der Pfandbr. durch Ankauf oder Ausl. verwendet. Verstärkte Tilg. ist insofern zulässig, als der Schuldner das Pfandbr.-Kapital ganz oder teilweise, aber nur in Pfandbr. des Verbandes von demselben Zinsfusse, in welchem das Darlehen gewährt ist, rückzahlen kann. Zahlst.: Kiel: Kasse des Verbandes; Berlin: Nationalbank f. Deutschland. 4 % Schleswig-Holstein. Pfandbriefe. In Umlauf Ende 1905: M. 5 804 600 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 2000, 5000. Kurs in Berlin Ende 1890–1905: 101, 101, 102.75, 102.90, 105.70, 106.70, 107.30, 105.30, –, 103.25, 100.50, 102.20, 103, 103.90, 103.10, 102.75 %. 3½ % Schleswig-Holstein. Pfandbriefe. In Umlauf Ende 1905: M. 30 039 900 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 2000, 5000. Kurs in Berlin Ende 1890–1905: 95.50, 94.40, 96.90, 97.40, 101.60, 100.60, 101, 99.80, 99.30, 94.40, 93.75, 96.75, 99.10, 99.10, 98.60, 98.25 %. 3 % Schleswig-Holstein. Pfandbriefe. In Umlauf Ende 1905: M. 1 788 600 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 2000, 5000. Eingeführt am 10./4. 1895 zu 95 %. Kurs in Berlin Ende 1895–1905: 95.80, 93.70, 92, 90.10, 85.90, 83.70, 87.60, 88.80, 89.20, 87.80, 86.60 %. Verj. der Zinsscheine in 4 J. (K.), der Stücke in 30 J. (F.) Landschaft der Provinz Westfalen in Münster. Statut genehmigt durch Allerh. E. v. 15./7. 1877 mit Abänderungen, genehmigt durch Allerh. E. v. 27./7. 1883, 31./8. 1885, 20./11. 1889, 12./10. 1896, 18./9. 1899 u. 28./1. 1901. Zweck: Die Landschaft der Provinz Westfalen ist eine öffentliche Kreditanstalt, welche den Grundbesitzern der Provinz Westfalen, der Kreise Rees, Mülheim a. Ruhr, Stadt- und Landkreis Essen und Stadtkreis Duisburg und der Fürstentümer Waldeck und Pyrmont den Realkredit für deren Besitzungen zu vermitteln bezweckt; sie hat das Recht, zur Beschaffung der zur Beleihung des Grundbesitzes ihrer Mitglieder erforderlichen Valuta, Pfandbr. aus- zufertigen. Die Beleihung erfolgt lt. Statut innerhalb der ersten zwei Dritteile des Wertes der zu beleihenden Objekte durch erststellige Hypothek. Ausser den Hypoth. haften den Pfandbr.-Inh. die sämtl. Mitgl. der Landschaft solidarisch bis zu 5 % ihres urspr. Schuld- kapitals, ausserdem das gesamte Vermögen der Landschaft. Die älteren Pfandbr. können von dem Verbande nur zum Zwecke der statutenmässig zu bewirkenden Einlösung und mit 6 Monat Frist gekündigt werden. Für die seit 1./1. 1897 ausgegebenen Pfandbr., welche den Stempel „Folge II“ tragen, ist auch Rückzahlung in bar und demgemäss Ausl. und Künd. der betr. Pfandbriefe zulässig. Die seit dem 1./1. 1900 ausgegebenen Pfandbriefe, welche den Stempelaufdruck ,Folge III' tragen, können mit Genehmigung der Königl. Staats- regierung den Inhabern zum Zweck der Umwandlung mit 6 Monat Frist gekündigt werden. Die Tilg. erfolgt halbjährl. mit ½ % des Nominalbetrages unter Zurechnung der Zs. der Tilgungsguthaben. Zur Zeit wird auch das ¼ % Beitrag zu den Verwaltungskosten, welches mit den Zs. erhoben wird, nicht gebraucht, sondern zur Tilg. verwendet. Wenn der Kurs unter pari, werden die zu amortisierenden Stücke freihändig angekauft, bei höherem Kurs kann les ist seit 1886 geschehen) Ausl. al pari im Mai und Nov. zum 1. Jan. und 1. Juli erfolgen. Rückzahlungen des Kapitals können die Schuldner beliebig, jedoch für die vor 1897 ausgegebenen Pfandbr. nur in Pfandbr. bewirken. Zahlst.: Münster i. W.: Kasse des Verbandes; Berlin: Preuss. Central-Genoss.-Kasse, Nationalbank f. Deutschland. In Umlauf sind Ende 1905: 4 % Pfandbr. M. 19 968 700, 3½ % Pfandbr. M. 41 016 600, 3 % Pfandbr. M. 5 604 200. 4 % Westfälische Pfandbriefe in Stücken à M. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 1./1. 1./7. Kurs in Berlin Ende 1890–1905: 103.25, 101.80, 102.90, 102.90, 104.70, 104.70, 102.30, 101.75, 102.20, 102.20, 101.10, 102.20, 103.90, 102.60, 103, 102.40 %. 3½ % Westfälische Pfandbriefe in Stücken à M. 100, 200, 400, 800, 2000, 4000. Zs.: 1./1., 1./7. Kurs in Berlin Ende 1890–1905:; 96.80, 95.80, 98.60, 97.60, 101.50, 102, 100.50, 100, 99.30, 94.50, 93.50, 97, 99.25, 99.25, 98.70, 98.10 %. 3 % Westfälische Pfandbriefe in Stücken à M. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zx- 2./1., 1./7. Eingeführt in Berlin im März 1895 zu 97.10 %. Kurs in Berlin Ende 1895–1905: 95.80, 93.70, 92.20, 90.50, 86.20, 83.80, 87.50, 89.40, 89.70, 88, 88.80 %. 3½ % Westfälische Pfandbriefe, Folge II in Stücken à M. 100, 200, 400, 800, 2000, 4000. Zs.: 2./1., 1./7. Eingeführt in Berlin im Jan. 1897. Kurs in Berlin Ende 1897–1905: 100, 99.30, 94.50, 93.50, 97, 99.25, 99.50, 98.70, 98.10 %.