72 Inländische Staatspapiere, Fonds etc. 668 429, do. f. mit 110 % rückzahlb. Pfandbr. 58 870, Verlust-R.-F. f. Ausfälle a. Hypoth.-Forder. 1 696 000, Amort.-Guth. der Hypoth.-Schuldner 524 590, Spec.-Amort.-Guth. der Hypoth.- Schuldner 56 095, Zs.-Vergüt.-R.-F. 12 542, Kredit. 9682, Pfandbr.-Umlauf 24 067 000, verl., noch einzulös. Pfandbr. 236 150, fäll. noch nicht präsentierte Coup. 267 112, alte Div. 897, Fonds f. die Beamten u. deren Hinterbliebenen 67 399, Gewinn 516 208. Sa. M. 28 909 665. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Verwalt.-Kosten 113 870, Pfandbr.-Zs. 863 496, Pen- sionen 3544, Gewinn 516 208. Kredit: Nachträgl. Eingang auf die Geschäftsanteilsraten 22 239, Auseinandersetz.-Kto 6177, Gewinn aus Rückkauf von Pfandbr. 144 895, Zs. 8140, Provis. 80 853, Gewinn aus kleinen Posten 2124, Hypoth.-Zs. 1 163 771, nachträgl. Eingang a. ab- geschrieb. Kontokorr.-Posten 6120, Zs. u. Kursgewinne auf Effekten 62 799. Sa. M. 1 497 119. Verwendung des Reingewinns: R.-F. 51 621, weitere Zuweis. an R.-F. 212, Spec.-R.-F. 51 621, Gutschrift auf Geschäftsanteile der Genossen 100 160, Tant. an Vorst. 32 077, do. an A.-R. 12 000, Grat. an Beamte 8019, Beamten-Unterst.-F. 20 048, Bar-Div. an die Genossen 120 160, Zinsermässigung für jeden kreditverbundenen Genossen, deren eine Hälfte bei der Zinszahl. zu Johanni 1906 in Anrechnung gebracht wird, während die andere Hälfte auf einen Spec.-Amort.-F. gutgeschrieben wird 120 290. Dividenden: 1890–1903: 4, 4, 4½, 4, 4, 4, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0 %; 1904–1905: M. 299, 375.50 auf jeden Geschäftsanteil. Zahlstellen für die Pfandbriefe: Berlin: Eigene Kasse, Bank f. Handel u. Ind.; Stettin: Bank für Handel u. Ind. Depositenkasse; Cassel: Alsberg & Löwenbaum; Danzig: Meyer & Gelhorn; Hamburg: Commerz- u. Disconto-Bank; Hannover: Herm. Bartels; Königsberg i. Pr.: Königsberger Vereinsbank; Lübeck: Commerz-Bank; Magdeburg: Alb. Voegt & Co.; Rostock: Gewerbebank. Vorstand: Oberamtmann Paul Manger, Reg.-Rat a. D. Hch. Schulte, Karl Dietrich. Aufsichtsrat: Vors. Baumeister Th. Wohlfarth, Stettin; stellv. Vors. Rechtsanwalt J. Lan- gowski, Stuhm; Kaufm. H. J. Herm. Schulz, Stettin-Grabow; Rittergutsbes. Paul Frost, Paulshof; Rittergutsbes. A. Caesar, Murkwitz; Landtagsabgeordn. Rittergutsbes. Arndt, Gartschin; Rittergutsbes. Mix, Domäne Gorken bei Marienwerder. Syndikus: Justizrat Franz Wesener, Rechtsanw. u. Notar, Berlin, C. Gertraudtenstr. 20. Die Staatsaufsicht wird durch den Polizei-Präs. in Berlin ausgeübt. Ö― = 0 0 Württembergischer Kredit-Verein in Stuttgart. Gegründet: 1826. Zweck: Der „Württ. Kredit-Verein“ ist ein Verein von Grundeigen- tümern. Er hat den Zweck, an seine Mitgl. Rentendarlehen gegen hypothek. Sicherheit zu geben und die Mittel hierzu durch Kapitalaufnahme zu beschaffen. Der Verein ist eine juristische Person und hat seinen Sitz in Stuttgart. Mitgliedschaft: Jeder Grundeigentümer, welcher von dem Verein ein Rentendarlehen erhält, ist Mitgl. des Vereins. Mit vollständiger Ablös. seiner Rentenschuld oder mit der vom Vorst. genehmigten Übernahme seiner Rentenschuld durch einen andern hört der bisherige Rentenschuldner auf, Mitgl. des Vereins zu sein. Im Fall der vollständigen Ablösung seiner Rentenschuld wird dem Schuldner sein Anteil am R.-F. ausgefolgt. Sicherheit der Rentendarlehen: Die Darlehensforder. des Vereins müssen durch mit I. Rang eingetragene Hypoth. an Grundstücken von mind. doppeltem Wert gesichert sein. Der Wert der zu beleihenden Grundstücke ist durch amtl. Schätzungsurkunden nachzuweisen. Bei Beleihung von Grundstücken, welche in Orten von weniger als 3000 Einwohnern gelegen sind, muss die doppelte Sicherheit mind. zu % in Feldgütern bestehen; ausnahmsweise ist jedoch die Beleihung auch dann zulässig, wenn die doppelte Sicherheit wenigstens zur Hälfte in Feldgütern besteht. Die zu Gunsten einer Forderung des Vereins belasteten Grund- stücke müssen zus. einen jährl. Ertrag gewähren, welcher die auf 50 Jahre berechnete Jahresrente mind. anderthalbfach deckt. Schuldverschreibungen: Die zur Erfüllung des Vereinszwecks erforderl. Mittel werden durch Ausgabe von Schuldverschreib. auf Inh., welche mit Zinsscheinen u. Ern.-Schein ver- sehen sind, beschafft. Die Sicherheit der Vereinsgläubiger besteht in den dem Verein von seinen Mitgl. u. Schuldnern bestellten Hypoth. u. Pfandrechten und im R.-F. Die Schuld- verschreib. werden vom Dir. unterschrieben, vom Reg.-Kommissar mit seiner Unterschrift beglaubigt und tragen das Faksimile des Rechtsrats, Kassiers u. Kontrolleurs; sie sind ein- geteilt in Stücken à M. 2000, 1000, 500, 300 u. 200. Die Schuldverschreib. sind in Württem- berg als Anlagen für Vormundschaften, staatl. Verwalt. und Anstalten, Amtskörperschaften, Gemeinden u. Stiftungen, sowie als Dienstkaut. in sämtl. Departements zugelassen u. werden von der Reichsbank in I. Klasse belehnt. Sie können vom Verein auf Namen umgeschrieben werden; die Umschreib. geschieht unter Zurückgabe der Zinsscheine und des Ern.-Scheins, wenn eine Kaut. bestellt werden soll oder wenn es der Vorst. aus besond. Gründen gestattet. Die Auszahl. der Zs. erfolgt gegen Aushänd. der Zinsscheine durch die Vereinskasse oder die in den Schuldverschreib. bezeichneten Bankhäuser, im Fall der Zurückgabe der Zinsscheine an den Verein nur durch die Vereinskasse gegen Quittung. Die Gesamtsumme der in Umlauf befindl. u. zur Ausgabe fertigen Schuldverschreib. muss in der Höhe des Nennwerts durch Rentendarlehen von mind. gleicher Höhe und mind. gleichem Zinsertrag gedeckt sein. Die Einlös. der Schuldverschreib. erfolgt binnen 50 J. nach ihrer Ausstellung nach vorheriger